Schlagwort: Neuregelungen

  • Neuregelungen im Juli

    01.07.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2022

    Grundsicherung
    Ab 01. Juli 2022 bekommen von Armut betroffene Kinder zusätzlich 20 Euro im Monat. Grundsicherungsempfänger erhalten einmalig 200 Euro. bundesregierung.de

    Grundsicherung
    Im Zeitraum 01. Juli 2022 bis zum 01. Juni 2023 ist es Jobcentern untersagt, bei Pflichtverletzungen Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. ↗bundesregierung.de

    Wohnen
    Ab 01. Juli 2022 treten neue Mindestanforderungen zur Abbildung des Wohnungsmarktes (Mietspiegel) in Kraft. bundesregierung.de

    Kindergeld
    Ab 01. Juli 2022 erhält jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro. bundesfinanzministerium.de

    Rentenbezüge
    Zum 01. Juli 2022 werden die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent angehoben. bundesregierung.de

    Kurzarbeitergeld
    Kurzarbeitergeld soll um weitere drei Monate, bis 30. September 2022, gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. bundesregierung.de

    Pflege
    Die aktuellen Anpassungen für pflegende Angehörige. wege-zur-pflege.de

    Energie
    Für Stromkunden entfällt ab 01. Juli 2022 die EEG-Umlage. bundesregierung.de

    Verträge
    Ab dem 01. Juli 2022 ist für dauernde Schuldverhältnisse ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich Pflicht. bundesregierung.de

    Mobilfunk
    Im Zeitraum 01. Juli 2022 bis 2032 dürfen für das Roaming (Nutzung anderer Netzwerke) im EU-Raum keine zusätzlichen Kosten für Anrufe, SMS und Internetnutzung anfallen. ↗consilium.europa.eu

    Elektro-Altgeräte
    Ab dem 01. Juli 2022 sind Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. bmuv.de

    Coronavirus
    Am 30. Juni 2022 ist die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. bundesregierung.de

  • Neuregelungen 2022

    28.12.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    2022: Die wichtigsten Neuregelungen lesen Sie hier Bundesregierung.de.

    Ergänzung am 29.12.2021 zum Thema

    Die Informationen für Verbraucher lesen Sie hier ↗verbraucherzentrale.nrw.

    Die Informationen für Unternehmer lesen Sie hier ↗dihk.de.

  • Neuregelungen ab Mai

    30.04.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Im Mai treten folgende Neuregelungen in Kraft:

    Pflegebranche: Mindestlohn
    Für qualifizierte Hilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung gilt seit 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) beziehungsweise 12,20 Euro (im Osten). Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West einheitlich 13,20 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden ab dem 1. Juli 2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 1. April 2022 soll der Mindestlohn 15,40 Euro betragen. Bereits im Mai 2020 sind die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte angehoben worden. Bis zum 1. April 2022 sollen sie in vier Schritten auf deutschlandweit einheitliche 12,55 Euro pro Stunde steigen. Ab dem 1. September 2021 wird es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben.
    Darüber hinaus wurde als Ausgleich für die anstrengende, oftmals kräftezehrende Tätigkeit in der Pflegebranche bezahlter Mehrurlaub eingeführt. Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) erhalten Beschäftigte in der Altenpflege und der ambulanten Pflege weitere bezahlte Urlaubstage: Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche haben 2021 und 2022 Anspruch auf jeweils sechs zusätzliche Tage. Für Beschäftigte, die bereits jetzt einen höheren Urlaubsanspruch haben, gilt das nicht.
    Die Verordnung basiert auf einer einstimmigen Empfehlung der Pflegekommission.

    Hasskriminalität
    Bei Morddrohungen in Sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten – die Bundesregierung verstärkt ihren Kampf gegen Hasskriminalität. Ein Gesetz, das neue Regeln und Strafverschärfungen vorsieht, ist in Kraft getreten. ↗bmjv.de

    Schutz von Kindern und Jugendlichen
    Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien ist mit der Reform des Jugendschutzgesetzes ab 01. Mai verpflichtend. Anbieter müssen Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen bewahren. bundesregierung.de

    Registermodernisierungsgesetzes
    Mit dem Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (sogenanntes Registermodernisierungsgesetz) wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die neuen Regeln sind ein bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung. bundesregierung.de

    EU-Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für Aluminium und Formaldehyd in Spielzeugen
    Ende Mai treten zwei neue EU-Spielzeugrichtlinien in Kraft. Ab dem 20. Mai gelten niedrigere Aluminium-Grenzwerte, ab dem 21. Mai niedrigere Formaldehyd-Grenzwerte. Die neuen Grenzwerte gelten auch für importiertes Spielzeug.

  • Neuregelungen ab April

    30.03.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Zum April kommen treten folgende Neuregelungen in Kraft:

    Planungssicherheit für Investitionsprojekte
    Viele Gemeindeverwaltungen sind wegen der geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt. Sie können somit Planungsunterlagen für öffentliche Bau- und Erschließungsprojekte nicht öffentlich auslegen. Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 besagt, dass die öffentliche Beteiligung in Genehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden kann. Erörterungen und Antragskonferenzen können online stattfinden. Die Sonderregelung wurde bis Ende 2022 verlängert. bundesregierung.de

    Jugendschutz
    Das neue Jugendschutzgesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien. Anbieter sind verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren. Das Gesetz tritt am 01. April in Kraft. bundesregierung.de

    Adoptionen
    Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und die Kinder erhalten mehr Hilfe und Unterstützung. Dies wird erreicht durch eine bessere Beratung, Aufklärung und Vermittlung. Die Vorgaben bei Auslandsadoptionen werden verbindlicher. Die Neuerungen treten zum 01. April in Kraft. bundesregierung.de

    Alterssicherung für Landwirte
    Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss werden ab dem 01. April deutlich angehoben und dynamisch ausgestaltet. Damit profitieren künftig mehr einkommensschwächere Landwirtinnen und Landwirte von einem Beitragszuschuss in der Alterssicherung. bmel.de

    Förderung von E-Fahrzeugen für Fahrschulen / Änderung der Fahrprüfung
    Wer ab dem 01. April 2021 seine praktische Fahrprüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend trotzdem Autos mit Schaltung fahren. Voraussetzung dafür: Mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und eine Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe. Hierfür muss eine 15-minütige Testfahrt absolviert werden. Damit soll der Einsatz von E-Autos in der Fahrausbildung gefördert werden. ↗bmvi.de

  • Neuregelungen zum Jahreswechsel

    29.12.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2021

    Altenpflege und Geburtshilfe

    Das ab 01. Januar 2021 wirkende neue Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes soll zu 20.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege sowie neue Stellen für Hebammen in Krankenhäusern verhelfen. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Arbeitsschutz in der Fleischindustrie

    Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sorgt für sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Fleischbetriebe werden nun mehr kontrolliert. Ab 1. Januar 2021 sind Werkverträge und ab 01. April 2021 Zeitarbeit verboten. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Mindestlohn

    Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2021 um 0,15 Euro auf 9,50 Euro angehoben. In den kommenden Jahren wird er schrittweise weiter erhöht. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Grundsicherung/Sozialhilfe

    Ab 01. Januar 2021 erhalten Menschen die auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen sind, mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt dann 446 Euro im Monat (+ 14 Euro). Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat auch im kommenden Jahr Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Die Regelung wurde bis 31. März 2021 verlängert. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Beitragsbemessungsgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 01. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro).

    Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 01. Januar 2021 eine neue Einkommensgrenze von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Grundrente

    Ab 01. Januar 2021 haben Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, einen Anspruch auf eine Grundrente in Höhe von 418 Euro monatlich. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Solidaritätszuschlag

    Für Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 61.717 Euro pro Jahr entfällt ab 01. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de. (mehr …)