Schlagwort: Neuregelungen

  • Neuregelungen ab Januar 2023

    27.12.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2023

    Bürgergeld
    Am 01. Januar 2023 hat die Grundsicherung für Arbeitssuchende einen neuen Namen. „Bürgergeld“ löst „Hartz IV“ ab. Die neuen Regelungen lesen Sie hier bmas.de.

    Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    „Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).“ bmas.de.

    Energiepauschale für Studierende
    „Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 01. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.“ bundesregierung.de.

    Midijob (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringen Einkommen)
    „Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 1.600 Euro bewegen. Zum 01. Januar 2023 steigt die Höchstgrenze auf 2.000 Euro. Bereits zum 1. Oktober 2022 wurde die Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Midijobs sind sozialversicherungspflichtig.“ bundesregierung.de.

    Hinzuverdienst für Frührentner
    Ab 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. bundesregierung.de.

    Kurzarbeitergeld
    Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weitere sechs Monate. bundesregierung.de.

    Beitragsbemessungsgrenzen
    Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. bundesregierung.de.

    Künstlersozialabgabe
    Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). bmas.de.

    Arbeitsunfähigkeit
    „Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig sind.“ bmas.de.

    Steuerliche Entlastung
    „Der Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zum Ausgleich der Inflation auf den Weg gebracht, …“ bundesregierung.de.

    Weitere Neuregelungen lesen Sie hier bundesregierung.de.

  • Neuregelungen im September

    31.08.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im September 2022

    Energie
    „Ab dem 1. September gelten weitere Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Zum Beispiel dürfen öffentliche Büros nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet.“ bundesregierung.de

    Mindestlöhne in der Altenpflege
    Ab dem 01. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte auf 13,70 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,60 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 17,10 Euro pro Stunde. bundesgesundheitsministerium.de

    E-Rezept
    Ab dem 01. September 2022 wird die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. bundesgesundheitsministerium.de

    Einreiseverordnung
    „Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung um einen Monat bis 30. September verlängert.“ bundesregierung.de

  • Neuregelungen im August

    31.07.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im August 2022

    Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Zum 01. August treten neue Regelungen wie beispielsweise die Erhöhung der Freibeträge um 20,75 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent, die Anhebung des Wohnzuschlags für Empfängerinnen und Empfänger (die nicht bei den Eltern wohnen) von 325 Euro auf 360 Euro sowie weitere weitreichenden Maßnahmen in Kraft.

    Lebensmittel

    Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 08. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.

  • Neuregelungen im Juli

    01.07.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2022

    Grundsicherung
    Ab 01. Juli 2022 bekommen von Armut betroffene Kinder zusätzlich 20 Euro im Monat. Grundsicherungsempfänger erhalten einmalig 200 Euro. bundesregierung.de

    Grundsicherung
    Im Zeitraum 01. Juli 2022 bis zum 01. Juni 2023 ist es Jobcentern untersagt, bei Pflichtverletzungen Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. ↗bundesregierung.de

    Wohnen
    Ab 01. Juli 2022 treten neue Mindestanforderungen zur Abbildung des Wohnungsmarktes (Mietspiegel) in Kraft. bundesregierung.de

    Kindergeld
    Ab 01. Juli 2022 erhält jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro. bundesfinanzministerium.de

    Rentenbezüge
    Zum 01. Juli 2022 werden die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent angehoben. bundesregierung.de

    Kurzarbeitergeld
    Kurzarbeitergeld soll um weitere drei Monate, bis 30. September 2022, gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. bundesregierung.de

    Pflege
    Die aktuellen Anpassungen für pflegende Angehörige. wege-zur-pflege.de

    Energie
    Für Stromkunden entfällt ab 01. Juli 2022 die EEG-Umlage. bundesregierung.de

    Verträge
    Ab dem 01. Juli 2022 ist für dauernde Schuldverhältnisse ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich Pflicht. bundesregierung.de

    Mobilfunk
    Im Zeitraum 01. Juli 2022 bis 2032 dürfen für das Roaming (Nutzung anderer Netzwerke) im EU-Raum keine zusätzlichen Kosten für Anrufe, SMS und Internetnutzung anfallen. ↗consilium.europa.eu

    Elektro-Altgeräte
    Ab dem 01. Juli 2022 sind Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. bmuv.de

    Coronavirus
    Am 30. Juni 2022 ist die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. bundesregierung.de

  • Neuregelungen 2022

    28.12.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    2022: Die wichtigsten Neuregelungen lesen Sie hier Bundesregierung.de.

    Ergänzung am 29.12.2021 zum Thema

    Die Informationen für Verbraucher lesen Sie hier ↗verbraucherzentrale.nrw.

    Die Informationen für Unternehmer lesen Sie hier ↗dihk.de.