Neuregelungen ab April

30.03.2021/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Zum April kommen treten folgende Neuregelungen in Kraft:

Planungssicherheit für Investitionsprojekte
Viele Gemeindeverwaltungen sind wegen der geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt. Sie können somit Planungsunterlagen für öffentliche Bau- und Erschließungsprojekte nicht öffentlich auslegen. Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 besagt, dass die öffentliche Beteiligung in Genehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden kann. Erörterungen und Antragskonferenzen können online stattfinden. Die Sonderregelung wurde bis Ende 2022 verlängert. bundesregierung.de

Jugendschutz
Das neue Jugendschutzgesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien. Anbieter sind verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren. Das Gesetz tritt am 01. April in Kraft. bundesregierung.de

Adoptionen
Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und die Kinder erhalten mehr Hilfe und Unterstützung. Dies wird erreicht durch eine bessere Beratung, Aufklärung und Vermittlung. Die Vorgaben bei Auslandsadoptionen werden verbindlicher. Die Neuerungen treten zum 01. April in Kraft. bundesregierung.de

Alterssicherung für Landwirte
Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss werden ab dem 01. April deutlich angehoben und dynamisch ausgestaltet. Damit profitieren künftig mehr einkommensschwächere Landwirtinnen und Landwirte von einem Beitragszuschuss in der Alterssicherung. bmel.de

Förderung von E-Fahrzeugen für Fahrschulen / Änderung der Fahrprüfung
Wer ab dem 01. April 2021 seine praktische Fahrprüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend trotzdem Autos mit Schaltung fahren. Voraussetzung dafür: Mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug und eine Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe. Hierfür muss eine 15-minütige Testfahrt absolviert werden. Damit soll der Einsatz von E-Autos in der Fahrausbildung gefördert werden. ↗bmvi.de

Neuregelungen zum Jahreswechsel

29.12.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2021

Altenpflege und Geburtshilfe

Das ab 01. Januar 2021 wirkende neue Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes soll zu 20.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege sowie neue Stellen für Hebammen in Krankenhäusern verhelfen. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sorgt für sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Fleischbetriebe werden nun mehr kontrolliert. Ab 1. Januar 2021 sind Werkverträge und ab 01. April 2021 Zeitarbeit verboten. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2021 um 0,15 Euro auf 9,50 Euro angehoben. In den kommenden Jahren wird er schrittweise weiter erhöht. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Grundsicherung/Sozialhilfe

Ab 01. Januar 2021 erhalten Menschen die auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen sind, mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt dann 446 Euro im Monat (+ 14 Euro). Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat auch im kommenden Jahr Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Die Regelung wurde bis 31. März 2021 verlängert. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Beitragsbemessungsgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 01. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro).

Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 01. Januar 2021 eine neue Einkommensgrenze von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Grundrente

Ab 01. Januar 2021 haben Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, einen Anspruch auf eine Grundrente in Höhe von 418 Euro monatlich. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Solidaritätszuschlag

Für Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 61.717 Euro pro Jahr entfällt ab 01. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Neuregelungen im Dezember 2020

30.11.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2020

E-Mobilität: Ladeinfrasturktur
Ab 01. Dezember 2020 können Wohnungseigentümer und Mieter, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Fahrzeuge planen, einfacher umsetzen. bundesregierung.de

Wohnen: Maklerkosten bei Immobilienkauf
Ab dem 23. Dezember 2020 sollen die Kosten für den Käufer maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. bundesregierung.de

Umwelt: CO2-Preis
Ab 2021 sollen Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, einen CO2-Preis bezahlen. Der CO2-Preis ist zunächst auf 25 Euro je Tonne CO2 festgelegt und soll bis 2026 schrittweise auf höchstens 65 Euro je Tonne CO2 steigen. Das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ist am 10. November 2020 in Kraft getreten. bundesregierung.de

Neuregelungen im November 2020

01.11.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen im November 2020:

Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Gäste, Kranke sowie Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen. bundesregierung.de

Digitalisierung im Gesundheitswesen
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. bundesregierung.de

Investitionsprogramm für Krankenhäuser
Das Krankenhauszukunftsgesetz sorgt für schnelle und zielgerichtete Investitionen in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser. Außerdem sieht es für 2020 die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor. Eine Sonderzulage für Pflegekräfte in Krankenhäusern, die durch die Corona-Pandemie besonders gefordert waren, ist nun ebenfalls möglich. bundesregierung.de

Intensivpflege und medizinische Rehabilitation
Neue Regelungen sollen die Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. bundesregierung.de

Abfälle
Abfall soll weitestgehend vermieden und stärker in den Wiederverwertungsprozess integriert werden. Händler sowie Herstellerfirmen von Einwegprodukten und Entsorger werden stärker in die Pflicht genommen. bundesregierung.de

Pauschalreisen
Wenn Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, können Reiseunternehmen auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten. Die Verordnung ist am 20.10.2020 in Kraft getreten. bundesregierung.de

Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer orientiert sich nun stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise an. Steuerlich entlastet werden dagegen die Besitzer reiner E-Autos. bundesregierung.de

Gebäudeenergie
Ölheizkessel dürfen ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches Modell lockt eine Prämie. Um auch grundsätzlich den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken, werden Investitionen in Energieeinsparungen vereinfacht. ↗bundesregierung.de

Neuregelungen zum Oktober

30.09.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen zum 01. Oktober 2020:

Corona
Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab dem 01. Oktober für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig – jedoch fühestens nach fünf Tagen – beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.

Finanzen
Im Immobiliensektor gibt es besondere Geldwäscherisiken. Das geht aus der Nationalen Risikoanalyse 2019 hervor. Nun gilt für Personen in rechtsberatenden Berufen eine Meldepflicht, wenn Immobiliengeschäfte auch nur leicht unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen. ↗bundesfinanzministerium.de