Neuregelungen im Dezember 2020

30.11.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2020

E-Mobilität: Ladeinfrasturktur
Ab 01. Dezember 2020 können Wohnungseigentümer und Mieter, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Fahrzeuge planen, einfacher umsetzen. bundesregierung.de

Wohnen: Maklerkosten bei Immobilienkauf
Ab dem 23. Dezember 2020 sollen die Kosten für den Käufer maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen. bundesregierung.de

Umwelt: CO2-Preis
Ab 2021 sollen Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, einen CO2-Preis bezahlen. Der CO2-Preis ist zunächst auf 25 Euro je Tonne CO2 festgelegt und soll bis 2026 schrittweise auf höchstens 65 Euro je Tonne CO2 steigen. Das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ist am 10. November 2020 in Kraft getreten. bundesregierung.de