Neuregelungen zum Oktober

30.09.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen zum 01. Oktober 2020:

Corona
Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab dem 01. Oktober für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig – jedoch fühestens nach fünf Tagen – beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.

Finanzen
Im Immobiliensektor gibt es besondere Geldwäscherisiken. Das geht aus der Nationalen Risikoanalyse 2019 hervor. Nun gilt für Personen in rechtsberatenden Berufen eine Meldepflicht, wenn Immobiliengeschäfte auch nur leicht unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen. ↗bundesfinanzministerium.de