Buchtipp: „Was man für Geld nicht kaufen kann“

09.02.2024/EG

Michael J. Sandel: Was man für Geld nicht kaufen kann
Die moralischen Grenzen des Marktes

Sachbuch (Demokratie, Gesundheit, Kapital, Markt, Politik, Recht)

„In unserer Welt scheint heute so gut wie alles käuflich zu sein. Selbst Lebensbereiche, deren Wert eigentlich unbezifferbar ist – Gesundheit, Politik, Recht und Gesetz, Kunst, Sport, Erziehung, Familie und Partnerschaft – haben im freien Markt ihren Preis. Aus unserer Marktwirtschaft ist eine Marktgesellschaft geworden.“

Autor

Michael J. Sandel, geboren 1953, ist politischer Philosoph. Sandel studierte in Oxford und lehrt seit 1980 in Harvard. Seine Vorlesungsreihe über Gerechtigkeit begeisterte online Millionen von Zuschauern und machte ihn zum weltweit populärsten Moralphilosophen. »Was man für Geld nicht kaufen kann« wurde zum internationalen Bestseller. Seine Bücher beschäftigen sich mit Ethik, Gerechtigkeit, Demokratie und Kapitalismus und wurden in 27 Sprachen übersetzt.

S. Fischer Verlage, ISBN 978-3-10-491893-8, E-Buch

Video-Tipp: „Arm und Reich vor Gericht“

06.06.2023/EG
Quelle: Das Erste

ARD Story sucht Antworten auf die Frage: Wie gerecht ist unsere Strafjustiz?

Die ARD-Reportage von Klaas-Wilhelm Brandenburg, Alex Grantl und Isabel Schneider sehen Sie hier ↗ardmediathek.de.

Zum Thema

Autor und Journalist Dr. jur. Ronen Steinke über die neue Klassenjustiz swr.de.

Buchtipp: Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

28.10.2022/EG

Ronen Steinke: Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich

Sachbuch (Recht, Ungleichheit)

„Gerichtsverfahren wegen Wirtschaftsdelikten in Millionenhöhe enden mit minimalen Strafen oder oder werden eingestellt. Prozesse gegen Menschen, die ein Brot stehlen oder wiederholt schwarzfahren, enden hart und immer härter. Die Gründe dafür hängen mit den Gesetzen zusammen. Und mit dem, was die Gerichte heute aus diesen Gesetzen machen. Das mag man achselzuckend hinnehmen: Es gibt halt Oben und Unten. Wer Geld hat, der hat es überall leichter …“

Autor

Ronen Steinke, Dr. jur., geboren 1983 in Erlangen, arbeitet als Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung. Zuvor studierte er Jura und Kriminologie, arbeitete in Anwaltskanzleien, einem Jugendgefängnis und zuletzt beim UN-Jugoslawientribunal in Den Haag.

Piper Verlag, ISBN: 978-3-8270-8046-2, E-Buch, 20 Euro

1.024. Sitzung des Bundesrates

16.09.2022/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 16. September 2022:

TOP 33 – Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und EU(-Staaten)

Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“.
Es tritt daher erst nach seiner Ratifizierung durch alle Vertragsparteien, also auch alle EU-Mitgliedstaaten, vollständig in Kraft. Das hierzu in Deutschland erforderliche Gesetz bedarf der Zustimmung des Bunderates, weil das Abkommen Verfahrensregeln enthält und insoweit für abweichendes Landesrecht kein Raum ist. Ergänzende Informationen lesen Sie hier bundesrat.de.

TOP 65 – COVID-19 Schutzgesetz

Der Bundesrat stimmte für das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19.
Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes, die noch am Tag der Plenarsitzung erfolgten, kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gelten. Die Drucksache lesen Sie hier bundesrat.de.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de

Neuregelungen im August

31.07.2022/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen im August 2022

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Zum 01. August treten neue Regelungen wie beispielsweise die Erhöhung der Freibeträge um 20,75 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent, die Anhebung des Wohnzuschlags für Empfängerinnen und Empfänger (die nicht bei den Eltern wohnen) von 325 Euro auf 360 Euro sowie weitere weitreichenden Maßnahmen in Kraft.

Lebensmittel

Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 08. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.