Schlagwort: Neuregelungen

  • Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2024

    28.12.2023/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Mit dem Jahreswechsel treten u. a. folgende gesetzliche Neuregelungen in Kraft:

    Mindestlohn
    Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Stunde angehoben.

    Minijobber
    Ab 01. Januar 2024 beträgt die Minijob-Grenze 538 Euro.

    Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
    „Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist…“

    Lieferkettengesetz
    Ab 01. Januar 2024 gelten für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten neue Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

    Bürgergeld
    Die Regelsätze des Bürgergeldes (Grundsicherung für Arbeitssuchende oder ALG II oder Hartz IV) erhöhen sich zum 01. Januar 2024.

    Menschen mit Behinderung
    Zum 01. Januar 2024 ändern sich die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

    Beitragsbemessungsgrenzen
    Zum 01. Januar 2024 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben.

    Opfer von Gewalt
    Zum 01. Januar 2024 tritt ein neues Entschädigungsgesetz in Kraft.

    Elektronisches Rezept
    Ab dem 01. Januar 2024 wird für gesetzlich Versicherte das E-Rezept der neue Standard.

    Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
    Für die Jahre 2024 und 2025 werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf längstens 15 Arbeitstage erhöht, für Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage.

    Pflege
    Zum 01. Januar 2024 werden das Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge angehoben.

    Energie
    Ab dem 01. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technische Möglichkeiten. Diverse Förderprogramme ergänzen die Umstellung.

    Kommunale Wärmeplanung
    Zum 01. Januar 2024 tritt das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Danach müssen bis 2045 alle Wärmenetze klimaneutral sein.

    Steuerliche Anpassungen
    Ab 01. Januar 2024 werden
    der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 11.604 Euro (+ 6,0 %),
    der Kinderfreibetrag auf 9.312 Euro (+ 4,0 %),
    der Freibetrag des Solidaritätszuschlags auf 18.130 Euro bzw. 36.260 Euro (+ 6,9 %) sowie
    der Spitzensteuersatz auf 66.761 Euro (+ 6,3 %) angehoben.

    Inflationsausgleich für rechtliche Betreuer:innen
    Für 2024 und 2025 erhalten berufliche Betreuer:innen eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 7,50 Euro pro Monat und Betreuung. Ehrenamtliche Betreuer:innen erhalten 24 Euro pro Jahr und Betreuung.

    Landwirtschaft: Öko-Regelungen
    Für das Antragsjahr 2024 wurde die Ausgestaltung der Öko-Regelungen neu verfasst. Zu den Öko-Regelungen in der 1. Säule der GAP zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel.

    Landwirtschaft: Glyphosat
    „In der derzeit gültigen Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 verankert. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung durch die EU-Kommission ist dieses Verbot europarechtswidrig. Außerdem treten zum 1. Januar 2024 die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen außer Kraft treten. So hatte es die Vorgängerregierung in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angelegt. Das BMEL wird daher die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anpassen.“

    Landwirtschaft: Tierschutz
    Mit der neuen Regelung ist ab dem 01. Januar 2024 verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten.

    Einwegpfand
    Ab 01. Januar 2024 gilt auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen eine Einwegpfandpflicht.

  • Neuregelungen ab Juli 2023

    29.06.2023/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Ausgewählte gesetzliche Neuregelungen im Juli 2023

    Renten
    Am 01. Juli 2023 bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Gleichzeitig wird der aktuelle Rentenwert Ost bereits in diesem Jahr auf 100 Prozent des Westwertes angeglichen. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.
    Einen Überblick zu Ihrer Altersvorsorge verschaffen Sie sich ab 30.06.2023 im Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“ hier rentenuebersicht.de.

    Pflege
    Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 01. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01. Januar 2025 nochmals angehoben. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesgesundheitsministerium.de.

    Bürgergeld
    Am 01. Juli 2023 treten weitere Regelungen beim Bürgergeld in Kraft. Wer etwa eine Weiterbildung macht, bekommt eine monatliche Unterstützung von 150 Euro. Außerdem werden bei Hinzuverdienst die Freibeträge erhöht. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Pfändungsfreibetrag
    Ab dem 01. Juli 2023 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 1.402 Euro. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier verbraucherzentrale.de.

  • Neuregelungen ab Februar 2023

    01.02.2023/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Ausgewählte gesetzliche Neuregelungen im Februar 2023

    Covidvirus: Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr
    Ab dem 02. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Coronaschutz-Maske mehr tragen. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Rente: Härtefallfonds
    Der Härtefallfonds richtet sich an einige Renter:innen aus Ostdeutschland, Spätaussiedler:innen sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Betroffene mit geringen Renten können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

    CETA Freihandelsabkommen
    Am 20. Januar 2023 wurde das umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

  • Neuregelungen ab Januar 2023

    27.12.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2023

    Bürgergeld
    Am 01. Januar 2023 hat die Grundsicherung für Arbeitssuchende einen neuen Namen. „Bürgergeld“ löst „Hartz IV“ ab. Die neuen Regelungen lesen Sie hier bmas.de.

    Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    „Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).“ bmas.de.

    Energiepauschale für Studierende
    „Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 01. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.“ bundesregierung.de.

    Midijob (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringen Einkommen)
    „Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 1.600 Euro bewegen. Zum 01. Januar 2023 steigt die Höchstgrenze auf 2.000 Euro. Bereits zum 1. Oktober 2022 wurde die Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Midijobs sind sozialversicherungspflichtig.“ bundesregierung.de.

    Hinzuverdienst für Frührentner
    Ab 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. bundesregierung.de.

    Kurzarbeitergeld
    Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weitere sechs Monate. bundesregierung.de.

    Beitragsbemessungsgrenzen
    Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. bundesregierung.de.

    Künstlersozialabgabe
    Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). bmas.de.

    Arbeitsunfähigkeit
    „Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig sind.“ bmas.de.

    Steuerliche Entlastung
    „Der Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zum Ausgleich der Inflation auf den Weg gebracht, …“ bundesregierung.de.

    Weitere Neuregelungen lesen Sie hier bundesregierung.de.

  • Neuregelungen im September

    31.08.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im September 2022

    Energie
    „Ab dem 1. September gelten weitere Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Zum Beispiel dürfen öffentliche Büros nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet.“ bundesregierung.de

    Mindestlöhne in der Altenpflege
    Ab dem 01. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte auf 13,70 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,60 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 17,10 Euro pro Stunde. bundesgesundheitsministerium.de

    E-Rezept
    Ab dem 01. September 2022 wird die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. bundesgesundheitsministerium.de

    Einreiseverordnung
    „Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung um einen Monat bis 30. September verlängert.“ bundesregierung.de