Schlagwort: Neuregelungen

  • Neuregelungen ab Juli 2023

    29.06.2023/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Ausgewählte gesetzliche Neuregelungen im Juli 2023

    Renten
    Am 01. Juli 2023 bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Gleichzeitig wird der aktuelle Rentenwert Ost bereits in diesem Jahr auf 100 Prozent des Westwertes angeglichen. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.
    Einen Überblick zu Ihrer Altersvorsorge verschaffen Sie sich ab 30.06.2023 im Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“ hier rentenuebersicht.de.

    Pflege
    Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 01. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01. Januar 2025 nochmals angehoben. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesgesundheitsministerium.de.

    Bürgergeld
    Am 01. Juli 2023 treten weitere Regelungen beim Bürgergeld in Kraft. Wer etwa eine Weiterbildung macht, bekommt eine monatliche Unterstützung von 150 Euro. Außerdem werden bei Hinzuverdienst die Freibeträge erhöht. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Pfändungsfreibetrag
    Ab dem 01. Juli 2023 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 1.402 Euro. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier verbraucherzentrale.de.

  • Neuregelungen ab Februar 2023

    01.02.2023/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Ausgewählte gesetzliche Neuregelungen im Februar 2023

    Covidvirus: Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr
    Ab dem 02. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Coronaschutz-Maske mehr tragen. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

    Rente: Härtefallfonds
    Der Härtefallfonds richtet sich an einige Renter:innen aus Ostdeutschland, Spätaussiedler:innen sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Betroffene mit geringen Renten können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

    CETA Freihandelsabkommen
    Am 20. Januar 2023 wurde das umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

  • Neuregelungen ab Januar 2023

    27.12.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2023

    Bürgergeld
    Am 01. Januar 2023 hat die Grundsicherung für Arbeitssuchende einen neuen Namen. „Bürgergeld“ löst „Hartz IV“ ab. Die neuen Regelungen lesen Sie hier bmas.de.

    Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
    „Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).“ bmas.de.

    Energiepauschale für Studierende
    „Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 01. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.“ bundesregierung.de.

    Midijob (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringen Einkommen)
    „Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 1.600 Euro bewegen. Zum 01. Januar 2023 steigt die Höchstgrenze auf 2.000 Euro. Bereits zum 1. Oktober 2022 wurde die Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Midijobs sind sozialversicherungspflichtig.“ bundesregierung.de.

    Hinzuverdienst für Frührentner
    Ab 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. bundesregierung.de.

    Kurzarbeitergeld
    Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weitere sechs Monate. bundesregierung.de.

    Beitragsbemessungsgrenzen
    Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. bundesregierung.de.

    Künstlersozialabgabe
    Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). bmas.de.

    Arbeitsunfähigkeit
    „Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig sind.“ bmas.de.

    Steuerliche Entlastung
    „Der Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zum Ausgleich der Inflation auf den Weg gebracht, …“ bundesregierung.de.

    Weitere Neuregelungen lesen Sie hier bundesregierung.de.

  • Neuregelungen im September

    31.08.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im September 2022

    Energie
    „Ab dem 1. September gelten weitere Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Zum Beispiel dürfen öffentliche Büros nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet.“ bundesregierung.de

    Mindestlöhne in der Altenpflege
    Ab dem 01. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte auf 13,70 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,60 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 17,10 Euro pro Stunde. bundesgesundheitsministerium.de

    E-Rezept
    Ab dem 01. September 2022 wird die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. bundesgesundheitsministerium.de

    Einreiseverordnung
    „Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung um einen Monat bis 30. September verlängert.“ bundesregierung.de

  • Neuregelungen im August

    31.07.2022/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen im August 2022

    Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Zum 01. August treten neue Regelungen wie beispielsweise die Erhöhung der Freibeträge um 20,75 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent, die Anhebung des Wohnzuschlags für Empfängerinnen und Empfänger (die nicht bei den Eltern wohnen) von 325 Euro auf 360 Euro sowie weitere weitreichenden Maßnahmen in Kraft.

    Lebensmittel

    Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 08. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.