Neuregelungen zum Jahreswechsel

29.12.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2021

Altenpflege und Geburtshilfe

Das ab 01. Januar 2021 wirkende neue Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes soll zu 20.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege sowie neue Stellen für Hebammen in Krankenhäusern verhelfen. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Arbeitsschutz in der Fleischindustrie

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz sorgt für sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Fleischbetriebe werden nun mehr kontrolliert. Ab 1. Januar 2021 sind Werkverträge und ab 01. April 2021 Zeitarbeit verboten. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2021 um 0,15 Euro auf 9,50 Euro angehoben. In den kommenden Jahren wird er schrittweise weiter erhöht. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Grundsicherung/Sozialhilfe

Ab 01. Januar 2021 erhalten Menschen die auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen sind, mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt dann 446 Euro im Monat (+ 14 Euro). Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Wer pandemiebedingt in Not gerät, hat auch im kommenden Jahr Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Die Regelung wurde bis 31. März 2021 verlängert. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige unterstützen, die vorübergehend von erheblichen Einkommenseinbußen betroffen sind. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Beitragsbemessungsgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 01. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro).

Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 01. Januar 2021 eine neue Einkommensgrenze von 7.100 Euro im Monat in den alten und 6.700 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Grundrente

Ab 01. Januar 2021 haben Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, einen Anspruch auf eine Grundrente in Höhe von 418 Euro monatlich. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Solidaritätszuschlag

Für Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 61.717 Euro pro Jahr entfällt ab 01. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag

Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag steigen ab dem 01. Januar 2021. Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt ebenfalls an. Bis 2022 wächst der Betrag, auf den keine Lohnsteuer gezahlt werden muss, auf 9.984 Euro pro Jahr. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Behinderten-Pauschbetragsgesetz

Zum 01. Januar 2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft. Dabei werden unter anderem die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und die Pflege-Pauschbeträge für Angehörige erhöht oder erstmalig eingeführt. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Kohlen(stoff)dioxid (CO2)

Ab dem 01. Januar 2021 gilt die neue CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr. Über den nationalen CO2-Emissionshandel erhält damit auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Der neue CO2-Preis beträgt ab Januar 2021 zunächst 25 Euro. Danach wird er schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Weitere Informationen lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.

Der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid beim Heizen mit Öl und Erdgas hat ab 01. Januar 2021 erstmals einen Preis. Um soziale Härten zu vermeiden, entlastet die Bundesregierung ebenfalls ab Januar 2021 Wohngeldempfänger bei den Heizkosten. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Eine Änderung der Erneuerbaren-Energien-Verordnung sieht vor, dass die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz („EEG-Umlage“) durch einen finanziellen Zuschuss aus Erlösen der CO2-Bepreisung entlastet wird. Damit zahlen Stromkunden künftig weniger für ihren Strom. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de und hier ↗bmwi.de.

Ab dem 01. Januar 2021 wird der CO2-Ausstoß von neuen Autos bei der Kfz-Steuer stärker gewichtet. Stößt ein Neuwagen mehr Kohlendioxid pro Kilometer aus, wird die Kfz-Steuer entsprechend steigen – das gilt allerdings nur für 2021 neu zugelassene Pkw. Dafür zahlen Besitzerinnen und Besitzer von Autos, die weniger als 95 Gramm CO2 ausstoßen, weniger. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kfz-steuer-1759368

Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale wird zum 01. Januar 2021 ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Bei einem Arbeitsweg von weniger als 21 Kilometern bleibt es bei 30 Cent Pendlerpauschale pro zurückgelegtem Kilometer. Für Geringverdiener gibt es zusätzlich zur Pendlerpauschale die sogenannte Mobilitätsprämie, eine befristete steuerliche Förderung bis 2026. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Gebäudesanierung

Zum 01. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Weitere Informationen lesen Sie hier ↗bmwi.de.

Persönlichkeitsschutz

Wer Fotos oder Videos von Todesopfern bei Unfällen macht oder verbreitet, wird ab 01. Januar 2021 bestraft werden. Auch das unbefugte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt wird unter Strafe gestellt. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Sanierungs- und Insolvenzrecht

Am 01. Januar 2021 tritt das fortentwickelte Sanierungs- und Insolvenzrecht in Kraft. Das Sanierungs- und Insolvenzrecht ermöglicht es Unternehmen bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens aber innerhalb des Rechtsrahmens zu sanieren. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Autobahn GmbH

Ab dem 01. Januar 2021 sind nicht mehr die Bundesländer für die deutschen Autobahnen zuständig. Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb, Verwaltung und Finanzierung der deutschen Autobahnen liegt dann im Aufgabenbereich des Bundes, der dafür die Autobahn GmbH gegründet hat. Weitere Informationen lesen Sie hier ↗bmvi.de.

Landwirtschaft: Tierschutz

Ab 01. Januar 2021 muss eine vollständige Schmerzausschaltung bei der Kastration von Ferkeln garantiert sein. Das ist nur noch unter Vollnarkose der Fall, eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung reicht nicht aus. Weitere Informationen lesen Sie hier ↗bmel.de.

Corona-Pandemie: Überbrückungshilfen für Unternehmen und Selbständige

Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, erhalten mit der Überbrückungshilfe III finanzielle Unterstützung. Sie gilt ab dem 1. Januar 2021 und wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. Die Überbrückungshilfe III wird als Vorschuss ausgezahlt. Das gilt auch, wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Dezember 2020 bis Juni 2021 bei Antragstellung noch nicht feststehen. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Corona-Pandemie: Kurzarbeitsregelungen

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gelten über das Jahresende hinaus. Ziele sind, Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit zu geben und Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im kommenden Jahr zu schaffen. Das Beschäftigungssicherungsgesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Corona-Pandemie: Soziale Einrichtungen

Soziale und fürsorgerische Einrichtungen sollen auch über das Jahresende hinaus finanzielle Hilfe erhalten. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird bis 31. März 2021 verlängert. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.

Patientendaten-Schutz-Gesetz

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 01. Januar 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Dabei werden sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Weitere Informationen lesen Sie hier bundesregierung.de.