Flüchtlingsdebatte: Kriege schaffen neue Konflikte

10.09.2020/EG
Quelle: Watson Institute for International and Public Affairs at Brown University, Providence, RI/USA

David Vine, Sozialwissenschaftler an der American University in Washington, DC, untersuchte mit seinem Team die Auswirkungen auf die Vertreibung durch militärische Einsätze der USA

„Seit Präsident George W. Bush nach den Anschlägen der „Al Qaida“ vom 11. September 2001 auf die Vereinigten Staaten einen „globalen Krieg gegen den Terror“ ankündigte, ist das US-Militär weltweit im Einsatz. Wie in früheren Konflikten haben die Kriege der Vereinigten Staaten nach dem 11. September 2001 zu massiven Bevölkerungsverschiebungen geführt. Dieser Bericht ist der erste, der umfassend misst, wie viele Menschen durch diese Kriege vertrieben wurden. Unter Verwendung der besten verfügbaren internationalen Daten schätzt dieser Bericht konservativ, dass mindestens 37 Millionen Menschen in den acht gewaltsamsten Kriegen, die das US-Militär seit 2001 begonnen hat oder an denen es sich beteiligt hat, aus ihrer Heimat geflohen sind. (…). Die Vertreibung muss auch im Mittelpunkt jeder möglichen Überlegung über die künftige Anwendung militärischer Gewalt durch die Vereinigten Staaten oder andere stehen. Letztlich stellt sich bei der Vertreibung von 37 Millionen – möglicherweise sogar 59 Millionen – die Frage, wer die Verantwortung für die Behebung der Schäden trägt, die den Vertriebenen zugefügt wurden.“

Erkenntnisse der Untersuchung:

  • „Durch die Kriege der USA nach dem 11. September 2001 wurden mindestens 37 Millionen Menschen in und aus Afghanistan, Irak, Pakistan, Jemen, Somalia, den Philippinen, Libyen und Syrien vertrieben, mehr als durch jeden Krieg seit 1900, mit Ausnahme des Zweiten Weltkriegs.“
  • „Weitere Millionen sind durch andere Konflikte nach dem 11. September vertrieben worden, in denen US-Truppen in kleinere Kampfeinsätze verwickelt waren, darunter in: Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Demokratische Republik Kongo, Mali, Niger, Saudi-Arabien und Tunesien.“
  • „37 Millionen ist eine sehr konservative Schätzung. Die Zahl der durch die Kriege der USA nach dem 11. September 2001 vertriebenen Menschen könnte sich auf 48 bis 59 Millionen belaufen.“
  • „25,3 Millionen Menschen sind nach ihrer Vertreibung zurückgekehrt, obwohl die Rückkehr das Trauma der Vertreibung nicht auslöscht oder bedeutet, dass diese Vertriebenen in ihre ursprüngliche Heimat oder in ein sicheres Leben zurückgekehrt sind.“
  • „Die Menschen, die sich hinter diesen Zahlen verbergen, sind manchmal schwer zu erkennen, und Zahlen können nicht vermitteln, wie es sich anfühlen könnte, sein Zuhause, sein Hab und Gut, seine Gemeinschaft und vieles mehr zu verlieren. Die Vertreibung hat Einzelpersonen, Familien, Städten, Gemeinden, Städten, Regionen und ganzen Ländern unkalkulierbaren Schaden zugefügt – physisch, sozial, emotional und wirtschaftlich.“

Den Bericht lesen Sie hier watson.brown.edu

Zum Thema

Ein Beitrag von Joshua Landis, Geschichtswissenschaftler an der University of Oklahoma, über die exzessiven US-Sanktionen gegen Syrien und deren Wirkung lesen Sie hier ↗infosperber.ch.

Michael Lüders, Politikberater, Publizist und Autor, über die „westliche Politik und die Folgen für Syrien“ sehen Sie hier michael-lueders.de.

Ein Blick nach Syrien

30.07.2019/EG
Quelle: RUBIKON, Mainz

Karin Leukefeld, Autorin, Journalistin und Korrespondentin (seit 2010 in Damaskus akkreditiert), über internationale Interessen in der syrischen Provinz Idlib

„Aus Idlib wird nach wie vor von schweren Kämpfen und Menschenrechtsverletzungen berichtet. Die Lesart in westlichen Medien ist meist, dass Zivilisten und gutwillige „Rebellen“ von Truppen des Assad-Regimes drangsaliert werden. Doch wie so oft stellt dies eine grobe Verzerrung der Realität dar. In Idlib halten sich noch immer Tausende von islamischen Extremisten auf, die eine Khalifat zu errichten versuchen. Syrische und unterstützende russische Truppen versuchen die Zone zu befreien und so ein Ende der Kampfhandlungen herbeizuführen. Doch westliche Mächte halten ihre schützende Hand über die Dschihaddisten. Sie wollen verhindern, dass die Kämpfer „in alle Richtungen zerstreut“ und so zu einer Gefahr auch für Europa werden.“ ↗rubikon.news

Ein Blick nach Syrien

04.12.2018/EG
Quelle: INFOSPERBER, Spiegel bei Bern

Helmut Scheben, Redakteur, bereiste ein zerstörtes Land und erfährt die in unseren Medienberichten unterdrückte Solidarität der Bürger zu ihrer Regierung

„«Bashar al-Assad ist ein guter Präsident. Er hat das Land geöffnet und modernisiert. Er war noch jung, er hat Fehler gemacht. Er hat zu lange gezögert. Er hätte wissen müssen, dass niemand im Westen ihm helfen wird gegen die USA, Katar und die Saudis. Er hätte die Russen früher zu Hilfe rufen sollen.»

Immer wieder ähnliche Einschätzungen, die wir zwei Wochen lang zu hören bekommen. In Homs, in Latakia, in Tartous oder in Damaskus. Wir hören sie von Lehrerinnen in schiitischen Schulen, von katholischen Ordensschwestern, von …“ infosperber.ch

Syrien: Einsatz der Bundeswehr wäre völkerrechtswidrig

12.09.2018/EG aus den Wissenschaftlichen Diensten (WD) des Deutschen Bundestages, Berlin

WD: Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen Syrien wäre völkerrechtswidrig

Der Bundestag darf nur Auslandseinsätze mandatieren, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen.

„Mit der am 17. Juli 2018 in Kraft getretenen Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Bezug auf das völkerrechtliche Aggressionsverbrechen (crime of aggression) gewinnt auch die Frage einer Mandatierung von völkerrechtlich umstrittenen Auslandseinsätzen der Bundeswehr völkerstrafrechtliche Relevanz. Artikel 8 des Römischen Statuts – weitgehend deckungsgleich abgebildet durch § 13 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) – definiert das Verbrechen der Aggression als „Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt.“ Aufgeführt werden dabei Szenarien, die als „Angriffshandlungen“ angesehen werden können – von der Invasion (mit Bodentruppen) über die Bombardierung bis zur Blockade von Häfen.

Strafbar machen kann sich nach § 13 Abs. 4 VStGB eine Person, „die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken“ – mithin auch Abgeordnete eines Parlaments, das den Auslandseinsatz der Streitkräfte zu mandatieren hat.“ bundestag.de