20.02.2020/EG
Quelle: Netzwerk Steuergerechtigkeit, Berlin
Schattenfinanzindex 2020: Deutschland hat einen Anteil von über 4,71 % am globalen Markt für Offshore-Finanzdienstleistungen mit deutlichen Verbesserungen gegenüber 2018
Geldwäsche
„Als große und stabile Wirtschaft mit intensiver Nutzung von Bargeld und einem boomenden Immobiliensektor zieht Deutschland erhebliche Geldwäscheaktivitäten an. (…). Schätzungen zufolge könnten in Deutschland jährlich 29-109 Milliarden Euro aus nationalen und internationalen kriminellen Aktivitäten gewaschen werden.“
Steuerprüfung
„Die Zahl der Steuerprüfer und Steuerfahnder ist trotz einer geschätzten Unterbesetzung von 3.000 Prüfern und 500 Steuerfahndern, die die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für 2017 schätzt, konstant geblieben. Die Prüfungshäufigkeit der Unternehmen (vor allem der kleineren) ist in den letzten 10 Jahren konstant geblieben, aber die zusätzlichen Einnahmen aus den Prüfungen sind um 30 Prozent zurückgegangen. Die Prüfungsquote individueller Steuerzahler mit einem Einkommen von mehr als 500.000 Euro ist von 15 % im Jahr 2009 auf 10 % im Jahr 2018 zurückgegangen.“
Cum-Ex
„Seit 2014 haben mehrere Finanzgerichte Cum-Ex-Transaktionen für illegal selbst unter den mängelbehafteten Gesetzen befunden. (…). Im verwandten Cum-Cum-Skandal arbeiteten deutsche Banken mit ausländischen Investoren zusammen, um fällige Steuern in Milliardenhöhe zu vermeiden und anschließend die Gewinne zu teilen. Insgesamt summieren sich die geschätzten Steuerverluste durch Cum-Ex und Cum-Cum auf etwa 34,6 Milliarden Euro. Bislang wurden von den 10-12 Milliarden Euro, die auf Cum-Ex-Geschäfte zurückzuführen sind, 2,4 Milliarden Euro wieder zurückgewonnen oder gar nicht erst ausgezahlt. Zahlreiche Fälle sind allerdings bereits verjährt. Offizielle Zahlen zu Schäden durch Cum-Cum-Geschäfte existieren nicht.“
Den Bericht lesen Sie hier ↗netzwerksteuergerechtigkeit.files.wordpress.com.
Zum Thema
Nach Kenntnis der Bundesregierung summieren sich die Volumina mit Cum-Ex-Bezug auf 5,4 Milliarden Euro. Die Rückstellungen der Finanzinstitute, im Zusammenhang mit steuerlichen bzw. strafrechtlichen Verfahren mit Cum-Ex-Bezug, belaufen sich 528 Millionen Euro. ↗bundestag.de