Neuregelungen zum Januar 2017

22.12.2016/EG aus der Bundesregierung, Berlin

Neuregelungen zum Januar 2017: Mindestlohn 8,84 Euro, Leiharbeit und Werkverträge, Flexi-Rente, Renteneintritt, …

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Weitere Informationen lesen Sie hier↗bundesregierung.de.

Leiharbeit und Werkverträge

Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird verhindert. Ab dem 01. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer sind möglich. Weitere Informationen lesen Sie hier↗bundesregierung.de.