Schlagwort: Bundesrat

  • 1.051 Sitzung des Bundesrates

    15.02.2025/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 14. Februar 2025:

    TOP 3: Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)

    Der Bundesrat billigte das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzes.
    Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu. Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
    Das Gesetz tritt am 01.06.2025 in Kraft.

    TOP 5: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

    Bundesrat billigte die Abschaffung des Budgets für Hausärzte.
    Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Patientinnen und Patienten den Zugang zu Hausarztterminen zu erleichtern. Müssen viele chronisch kranke Patientinnen und Patienten derzeit aus abrechnungstechnischen Gründen in jedem Quartal neu einbestellt werden, kann künftig stattdessen eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden. Somit entfallen unnötige Abrechnungstermine. Darüber hinaus sollen Praxen, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, durch eine Vorhaltepauschale besonders honoriert werden.
    Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    TOP 63: Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

    Der Bundesrat stimmte dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu.
    Ziel des Gesetzes sei der Aufbau eines verlässlichen Hilfesystems. Der Zugang von Gewaltbetroffenen zu Schutz und Beratung soll durch die Einführung eines Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Die Länder werden verpflichtet, hierfür ein ausreichendes Netz von Schutz- und Beratungseinrichtungen vorzuhalten.
    Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.

  • 1.049 Sitzung des Bundesrates

    22.11.2024/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 22. November 2024:

    TOP 5: Gesetz zu steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
    Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zu. Das Gesetz legt das sächliche Existenzminimums für das Jahr 2024 auf 11.784 Euro fest.
    Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    TOP 6: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
    Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gebilligt.
    Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    Die damit verbundene Änderungen für Patientinnen und Patienten sowie für Krankenhäuser lesen Sie hier.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.

  • 1.047. Sitzung des Bundesrates

    28.09.2024/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 27. September 2024:

    TOP 4: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

    Der Bundesrat billigte eine Änderung des Schwangerenkonfliktgesetzes zum Schutz von Schwangeren vor Beratungsstellen und Kliniken oder Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner:innen. Auch das Personal darf nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert werden. Verstöße dagegen sollen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft werden.
    Das Gesetz kann jetzt ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    TOP 9: Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen

    Der Bundesrat billigte eine Änderung am Wohnungseigentums- und Mietrecht, die unter anderem das Anbringen von sogenannten Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – erleichtern. Eine weitere Gesetzesänderung ermöglicht virtuelle Eigentümerversammlungen (Videokonferenz) mit einer drei Viertel Mehrheit zu beschließen und durchzuführen.
    Das Gesetz kann jetzt ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    TOP 37: Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024

    Der Bundesrat erhob keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zur Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfe bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Mit dem Gesetzentwurf soll daher der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 entsprechend um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.

  • 1.044. Sitzung des Bundesrates

    18.05.2024/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 17. Mai 2024:

    TOP 2: Selbstbestimmung
    Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag hat den Bundesrat passiert.
    Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen.
    Das Gesetz tritt am 01. November 2024 in Kraft.
    Den Gesetzentwurf lesen Sie hier. Den Beschluss lesen Sie hier.

    TOP 4: Ehe- und Geburtsnamen
    Der Bundesrat billigte das neue Namensrecht.
    Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.
    Den Gesetzentwurf lesen Sie hier.

    TOP 5: Unzulässige Interessenwahrnehmung
    Die Änderung des Strafgesetzbuches, den eingefügten Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung, passierte den Bundesrat. Damit können Mandatsträger bestraft werden, die für Handlungen, die sie während des Mandates vornehmen, eine ungerechtfertigte finanzielle Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Anbieter, die in diesem Szenario die finanzielle Gegenleistung anbieten, versprechen oder gewähren, können ebenfalls bestraft werden. Als Mandatsträger gelten hier Mitglieder einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder, Mitglieder des Europäischen Parlaments und Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation.
    Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    Den Gesetzentwurf lesen Sie hier.
    Zum Thema:
    Den von der NRO LobbyControl erarbeiteten Lobbyreport 2024 lesen Sie hier.

    TOP 12: Kindertagesstätten-Gesetz
    Der Bundesrat fordert in seiner am 17. Mai geforderten Entschließung den Bundestag auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.
    Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
    Den Beschluss lesen Sie hier.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.

  • 1.042. Sitzung des Bundesrates

    22.03.2024/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 22. März 2024:

    TOP 2: Wachstums-Chancengesetz
    Der Bundesrat stimmte für das Wachstums-Chancengesetz.
    Die zahlreichen Maßnahmen lesen Sie hier.

    TOP 4: Krankenhaus-Transparenzgesetz
    Der Bundesrat billigte das Krankenhaus-Transparenzgesetz.
    Das Krankenhaus-Transparenzgesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.
    Das Gesetz kann nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

    TOP 6: Cannabisgesetz
    Der Bundesrat billigte das Cannabisgesetz.
    Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf. Der An- und Verkauf von Cannabis bleiben verboten. Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum verboten.
    Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt.
    Das Cannabisgesetz tritt am 01. April 2024 in Kraft. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 01. Juli 2024 vorgesehen.

    TOP 24: Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Gehsteigbelästigung)
    Bundesrat befürwortete Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
    Die Ergänzung des Gesetzes soll eine ungehinderte Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie den ungehinderten Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gewährleisten. Darin werden sowohl die Belästigung der Schwangeren wie auch die Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen verboten. Zur wirksamen Umsetzung dieser Verbote sind zudem Bußgeldtatbestände einzuführen. Entsprechende Bußgeldtatbestände werden erarbeitet und eingeführt.
    Den Gesetzentwurf lesen Sie hier.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.