Schlagwort: Bundesrat

  • 1.060 Sitzung des Bundesrates

    23.12.2025/EG

    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 19. Dezember 2025:

    TOP 2: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026

    Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung.

    „Der Haushalt sieht für das kommende Jahr Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 524,54 Milliarden Euro vor. 387,21 Milliarden Einnahmen sind Steuereinnahmen, 97,96 Milliarden Euro stammen aus Krediten und rund 39,36 Milliarden Euro aus sonstigen Quellen. Ein Teil der Nettokreditaufnahme, nämlich 57,57 Milliarden Euro, unterliegt der Bereichsausnahme für verteidigungsbezogene und bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben und fällt somit nicht unter die Schuldenbremse.“

    „Nachdem der Bundespräsident das Haushaltsgesetz ausgefertigt hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, kann es mit Wirkung zum 01. Januar 2026 in Kraft treten.“

    Weitere Informationen zum Gesetz lesen Sie hier.

    TOP 4C: Aktivrente

    Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung.

    „Durch die Reform können Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters mit 67 Jahren 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei nichtselbstständiger Arbeit verdienen. Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, wird versteuert. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, was die Sozialversicherungen finanziell stabilisiert. Dies trage auch zur Stärkung der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit bei, so die Bundesregierung.

    Nicht betroffen von der Aktivrente sind geringfügige Beschäftigungen und der Lohn aus selbstständiger Arbeit, da in diesen Beschäftigungsformen schon eine Steuervergünstigung vorliege oder für eine Weiterarbeit keine Anreize geschaffen werden müssten, so die Gesetzesbegründung.“

    „Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden, es tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.“

    Weitere Informationen zum Gesetz lesen Sie hier.

    TOP 23: Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes

    Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung.

    „Das Gesetz führt die Wehrerfassung wieder ein: Alle 18-jährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten künftig einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen, während Frauen dies freiwillig tun können. Zusätzlich müssen alle Männer, die ab Januar 2008 geboren wurden, nach Eintritt der Volljährigkeit zur Musterung.“

    „Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil zum 01. Januar 2026 in Kraft.“

    Weitere Informationen zum Gesetz lesen Sie hier.

    TOP 80: Steueränderungsgesetz 2025

    Der Bundesrat erteilte seine Zustimmung.

    Die Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 01. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Von dem reduzierten Steuersatz sollen nicht nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

    Die Pendlerpauschale wird ab dem ersten gefahrenen Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer angehoben.

    Im Vereinsrecht sollten die Haftungsprivilegien für Ehrenamtler erweitert werden.

    Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro erhöht.

    Die Ehrenamtspauschale wird auf 960 Euro erhöht.

    Der E-Sport wird künftig als gemeinnützig anerkannt.

    Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen absetzen.

    „Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 01. Januar 2026 in Kraft.“

    Weitere Informationen zum Gesetz lesen Sie hier.

  • 1.059 Sitzung des Bundesrates

    22.11.2025/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 21. November 2025:

    TOP 9: Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

    Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu.

    „Bei einigen industriellen Prozessen, zum Beispiel in der Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie, lassen sich CO2-Emissionen nicht durch Elektrifizierung oder Einsatz anderer Stoffe vermeiden. Um diese dennoch schrittweise zu dekarbonisieren, sieht der Gesetzesbeschluss vor, die dauerhafte Speicherung von CO2 in unterirdischen Meeresgesteinsschichten zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab zu ermöglichen und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen zu schaffen.“

    TOP 17: Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten

    Der Bundesrat befürwortete den Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern:

    „1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Aspekt der sektorenübergreifenden Vernetzung bei künftigen Entscheidungen umfassend einzubeziehen, um eine zukunftssichere medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen.

    2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, durch die die Möglichkeit eröffnet wird, Sicherstellungskrankenhäusern eine Institutsermächtigung für den vollen Leistungsumfang des jeweiligen Fachgebietes ohne Fallzahlbegrenzung für mindestens fünf Jahre zu erteilen. […].

    3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, durch die Krankenhäuser mit Integrierten Notfallzentren hausärztliche Versorgungsaufträge erhalten dürfen, sofern keine Zulassungsbeschränkung besteht.“

    Den Antrag lesen Sie hier.

    TOP 32: Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

    Der Bundesrat erhob gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen.

    Mit dem Gesetzentwurf soll die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre, bis zum Ende des Jahres 2035, verlängert werden. Die Steuerbefreiung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge die bis zum 31. Dezember 2030, statt bisher 31. Dezember 2025, erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035, statt bisher 2030, gewährt

    TOP 61: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026

    Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu.

    Mit der Verordnung werden die Rechengrößen der Sozialversicherung, die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen, für das Jahr 2026 bestimmt. Darin wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 69.750 Euro und in der allgemeinen Rentenversicherung auf 101.400 Euro festgelegt.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.

  • 1.051 Sitzung des Bundesrates

    15.02.2025/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 14. Februar 2025:

    TOP 3: Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)

    Der Bundesrat billigte das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzes.
    Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu. Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
    Das Gesetz tritt am 01.06.2025 in Kraft.

    TOP 5: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

    Bundesrat billigte die Abschaffung des Budgets für Hausärzte.
    Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Patientinnen und Patienten den Zugang zu Hausarztterminen zu erleichtern. Müssen viele chronisch kranke Patientinnen und Patienten derzeit aus abrechnungstechnischen Gründen in jedem Quartal neu einbestellt werden, kann künftig stattdessen eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden. Somit entfallen unnötige Abrechnungstermine. Darüber hinaus sollen Praxen, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, durch eine Vorhaltepauschale besonders honoriert werden.
    Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    TOP 63: Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

    Der Bundesrat stimmte dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu.
    Ziel des Gesetzes sei der Aufbau eines verlässlichen Hilfesystems. Der Zugang von Gewaltbetroffenen zu Schutz und Beratung soll durch die Einführung eines Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Die Länder werden verpflichtet, hierfür ein ausreichendes Netz von Schutz- und Beratungseinrichtungen vorzuhalten.
    Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.

  • 1.049 Sitzung des Bundesrates

    22.11.2024/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 22. November 2024:

    TOP 5: Gesetz zu steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
    Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zu. Das Gesetz legt das sächliche Existenzminimums für das Jahr 2024 auf 11.784 Euro fest.
    Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    TOP 6: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
    Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz gebilligt.
    Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    Die damit verbundene Änderungen für Patientinnen und Patienten sowie für Krankenhäuser lesen Sie hier.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.

  • 1.047. Sitzung des Bundesrates

    28.09.2024/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 27. September 2024:

    TOP 4: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

    Der Bundesrat billigte eine Änderung des Schwangerenkonfliktgesetzes zum Schutz von Schwangeren vor Beratungsstellen und Kliniken oder Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner:innen. Auch das Personal darf nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert werden. Verstöße dagegen sollen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft werden.
    Das Gesetz kann jetzt ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    TOP 9: Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen

    Der Bundesrat billigte eine Änderung am Wohnungseigentums- und Mietrecht, die unter anderem das Anbringen von sogenannten Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – erleichtern. Eine weitere Gesetzesänderung ermöglicht virtuelle Eigentümerversammlungen (Videokonferenz) mit einer drei Viertel Mehrheit zu beschließen und durchzuführen.
    Das Gesetz kann jetzt ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    TOP 37: Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024

    Der Bundesrat erhob keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zur Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfe bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Mit dem Gesetzentwurf soll daher der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 entsprechend um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.