Kategorie: Allgemein

  • 1.051 Sitzung des Bundesrates

    15.02.2025/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 14. Februar 2025:

    TOP 3: Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)

    Der Bundesrat billigte das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzes.
    Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu. Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 20. bis zu acht Wochen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
    Das Gesetz tritt am 01.06.2025 in Kraft.

    TOP 5: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

    Bundesrat billigte die Abschaffung des Budgets für Hausärzte.
    Ein zentrales Ziel des Gesetzes sei es, Patientinnen und Patienten den Zugang zu Hausarztterminen zu erleichtern. Müssen viele chronisch kranke Patientinnen und Patienten derzeit aus abrechnungstechnischen Gründen in jedem Quartal neu einbestellt werden, kann künftig stattdessen eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden. Somit entfallen unnötige Abrechnungstermine. Darüber hinaus sollen Praxen, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, durch eine Vorhaltepauschale besonders honoriert werden.
    Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    TOP 63: Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

    Der Bundesrat stimmte dem Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu.
    Ziel des Gesetzes sei der Aufbau eines verlässlichen Hilfesystems. Der Zugang von Gewaltbetroffenen zu Schutz und Beratung soll durch die Einführung eines Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Die Länder werden verpflichtet, hierfür ein ausreichendes Netz von Schutz- und Beratungseinrichtungen vorzuhalten.
    Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.

  • Buchtipp: „Die nächste Stufe der Evolution“

    14.02.2025/EG

    Ray Kurzweil: Die nächste Stufe der Evolution

    Sachbuch (Künstliche Intelligenz)

    „Kurzweil skizziert in diesem intensiven Leseerlebnis eine Zukunft, in der Mensch und Maschine untrennbar miteinander verbunden sind. Eine Zukunft, in der wir unser Bewusstsein auf eine höhere Ebene heben werden, in der wir uns aus virtuellen Neuronen neu erschaffen werden, in der wir länger leben, gesünder und freier sein werden als je zuvor.“

    Autor

    Raymond Kurzweil zählt zu den weltweit bekanntesten und am meisten gehörten Zukunftsforschern und Tech-Visionären. Das TIME Magazine zählt ihn zu den 100 einflussreichsten Menschen. 86 Prozent seiner Vorhersagen seit den 1990er-Jahren sind eingetroffen.

    Verlag: Piper
    Erscheinung: November 2024

  • Spitzensteuersatz

    13.02.2025/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    14 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen würde ein Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent bedeuten

    Im Jahr 2020 versteuerten 68.242 einzelveranlagte Personen Einkünfte in Höhe von 277.826 Euro oder mehr sowie 64.728 zusammenveranlagte Personen Einkünfte in Höhe von 555.652 Euro oder mehr.
    Ergänzende Daten lesen Sie hier.

  • Karenztage schleifen am Sozialleistungssystem

    11.02.2025/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Eberhard Eichenhofer, emeritierter Rechtswissenschaftler an der Friedrich-Schiller University Jena, erläutert, warum die Einführung von Karenztagen mehr schaden als nützen würde

    „Der Vorschlag Karenztage in der Lohnfortzahlung einzuführen, zeigt beispielhaft, wie das Sozialleistungssystem durch Reformen, die auf pauschalen Urteilen, Verkürzungen, der Verkennung historischer Zusammenhänge und falschen Zuordnungen basieren, erheblich geschädigt werden kann.“

    Den Aufsatz lesen Sie hier.

    Ergänzung zum Thema am 12.02.2025

    Lana Fassbender, Sophie-Charlotte Meyer und Mella Perleberg, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, untersuchten die Unterschiede hinsichtlich Präsentismus und Absentismus zwischen den Beschäftigtengruppen sowie die Zusammenhänge mit Arbeitsbedingungen. Den Bericht lesen Sie hier.

  • Videotipp: „Die Übermacht der Alten“

    10.02.2025/EG
    Quelle: 3sat, Mainz

    Gastgeber Gerd Scobel spricht mit Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen über Gemeinsamkeiten und Konflikte der Generationen

    Unsere alternde Gesellschaft, sich wandelnde Werte und unterschiedliche Lebensrealitäten führen zu Spannungen, die unser Zusammenleben vor große Herausforderungen stellen.
    Die Sendung sehen Sie hier.

    Zum Thema

    Zum Stichtag 01.01.2024 gab es 1,4 Millionen Pensionäre/innen des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Deren durchschnittliches Ruhegehalt lag bei 3.240 Euro brutto.
    Die Mitteilung des Statistischen Bundesamtes lesen Sie hier.

    Zum Stichtag 01.07.2023 bezogen 19,7 Millionen Rentner/innen einen durchschnittlichen Rentenzahlbetrag in Höhe von 1.270 Euro. (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12534, Anhang, Seite 51 bzw. PDF-Seite 58)
    Die Drucksache 20/12534 lesen Sie hier.