Schlagwort: Neuregelungen

  • Gesetzliche Neuregelungen 2026

    26.11.2025/EG

    Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

    2026 treten gesetzliche Neuregelungen in Kraft

    Eine Zusammenfassung der Verbraucherzentrale mit den wichtigsten Änderungen im Themenfeld Finanzen, Ernährung, Gesundheit und Pflege, Verbraucherrecht und Digitales, Umwelt, Energie und Mobilität lesen Sie hier.

  • Neuregelungen im Juli 2025

    30.06.2025/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die im Juli 2025 in Kraft treten:

    Pflege: Mindestlohn Altenpflege
    Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden zum 01. Juli 2025 angehoben. Pflegehilfskräfte erhalten ab 01. Juli 2025 mindestens 16,10 Euro (+ 3,9 %) brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro (+ 5,1 %) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (+ 5,1 %). Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Pflege: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    Wenn Pflegende krank oder im Urlaub sind, können sie Leistungen für die sogenannte „Verhinderungspflege“ beantragen. Leistungen der „Kurzzeitpflege“ können beantragt werden, wenn Pflegebedürftige stationäre Betreuung auf Zeit brauchen. Beide Leistungen werden ab dem 01. Juli zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst, damit Anspruchsberechtigte flexibel wählen können. Außerdem braucht es zum Beispiel keine sechsmonatige „Vorpflegezeit“ mehr, um erstmals die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Pflege: Pflegeversicherung
    Da je nach Kinderzahl unterschiedliche Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden, muss die Anzahl der Kinder angegeben und nachgewiesen werden. Hierfür wird ab dem 01. Juli ein digitales Nachweisverfahren verpflichtend eingeführt. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Entschädigungsrecht: Opfer von Gewalt, Kriegsopfer und Impfgeschädigte
    Die Höhe der Entschädigung wird ab 01. Juli 2025 um 3,8 Prozent angehoben. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Opfer politischer Verfolgung in der DDR
    Die Anerkennung von Gesundheitsschäden wird erleichtert: Bestimmte Krankheiten gelten automatisch als Folge politischer Verfolgung. Die SED-Opferrente steigt ab Juli 2025 auf 400 Euro und wird ab 2026 jährlich angepasst. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt – Opferrente und Unterstützungsleistungen werden unabhängig vom Einkommen gezahlt. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    Zum 01. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, sollen verbessert werden. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Rente
    Ab dem 01. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,7 Prozent. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Einkommensteuererklärung 2024
    Für die Steuererklärung für das Jahr 2024 gelten wieder die regulären Fristen. Spätestens bis zum 31. Juli 2025 ist die Abgabe verpflichtend. Wer sich jedoch steuerlich beraten lässt, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, profitiert von einer verlängerten Frist bis zum 30. April 2026.

  • Gesetzliche Neuregelungen zum April 2025

    01.04.2025/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin / Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

    Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die im April 2025 in Kraft treten:

    Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
    Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen auch gefördert werden, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Mit der Änderung des KWK-Gesetzes wird die Geltungsdauer für die Förderung bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Elterngeld
    Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2025 geboren werden, erhalten nur Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 Euro verdienen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Berufskrankheiten
    Die Liste der Berufskrankheiten wurde um die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern sowie um die chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub erweitert. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

  • Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2025

    23.12.2024/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin / Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

    Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten:

    • Ermäßigter Steuersatz: Für den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Lieferung von Kunstgegenständen wird Steuersatz von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt.
    • 70 %: Die Stromumlagen steigen um 1,3 Cent auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde.
    • Der Zusatzbeitrag gesetzlicher Krankenkassen steigt um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent.
    • 27 %: Die Gasnetzentgelte steigen für Gaskunden mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 Kilowattstunden um etwa 27 Prozent bzw. 80 Euro pro Jahr.
    • 20 %: Die Prämien für Kraftfahrzeugversicherungen steigen um bis zu etwa 20 Prozent.
    • 18 %: Deutschlandticket für den Nah- und Regionalverkehr steigt um 9 Euro auf 58 Euro.
    • 15 %: Das Wohngeld steigt um 15 Prozent bzw. 30 Euro pro Monat.
    • 11,8 %: Der Preis für den Standardbrief steigt um 0,10 Euro auf 0,95 Euro. Brief- und Paketversand werden teurer.
    • 4,5 %: Die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung werden um 4,5 Prozent angehoben.
    • 3,2 %: Der Mindestlohn erhöht sich um 40 Cent auf 12,81 Euro.
    • 2,0 %: Das Kindergeld wird um monatlich 5 Euro auf 255 Euro pro Kind angehoben.
    • Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent. Für Kinderlose ist der Beitrag höher, für Familien mit Kindern geringer.
    • Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich.
    • Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 6.150 Euro monatlich bzw. 73.800 Euro jährlich.
    • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich auf monatlich 8.050 Euro bzw. 96.600 Euro jährlich.
    • Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich auf 9.900 Euro monatlich bzw. 118.800 Euro jährlich.

    Ergänzende Informationen und weitere Neuregelungen lesen Sie hier und hier.

  • Gesetzliche Neuregelungen

    30.07.2024/EG
    Quellen: Bundesregierung, Berlin

    Ausgewählte Neuregelungen zum August 2024:

    Chancengerechtigkeit an Schulen

    Mit dem sogenannten Startchancen-Programm sollen Schulen mit einem hohen Anteil an bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern gestärkt werden.
    „Das Startchancen-Programm beinhaltet drei zentrale Programmsäulen:
    40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Schulen eingesetzt werden.
    30 Prozent der Mittel fließen als sogenanntes Chancenbudget in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik.
    Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Damit ist es beispielsweise rechnerisch möglich, allein aus Bundesmitteln jeder Schule in sozial schwieriger Lage eine volle Stelle für schulische Sozialarbeit zuzuweisen.“
    Konkret sollen 60 Prozent aller Mittel den Grundschulen zur Verfügung gestellt werden und 40 Prozent die weiterführenden und beruflichen Schulen.
    Weiterführende Informationen lesen Sie hier.

    Berufliche Ausbildung

    Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.
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    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.
    Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.
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