Gesetzliche Neuregelungen

30.07.2024/EG
Quellen: Bundesregierung, Berlin

Ausgewählte Neuregelungen zum August 2024:

Chancengerechtigkeit an Schulen

Mit dem sogenannten Startchancen-Programm sollen Schulen mit einem hohen Anteil an bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern gestärkt werden.
„Das Startchancen-Programm beinhaltet drei zentrale Programmsäulen:
40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Schulen eingesetzt werden.
30 Prozent der Mittel fließen als sogenanntes Chancenbudget in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik.
Weitere 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Damit ist es beispielsweise rechnerisch möglich, allein aus Bundesmitteln jeder Schule in sozial schwieriger Lage eine volle Stelle für schulische Sozialarbeit zuzuweisen.“
Konkret sollen 60 Prozent aller Mittel den Grundschulen zur Verfügung gestellt werden und 40 Prozent die weiterführenden und beruflichen Schulen.
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Berufliche Ausbildung

Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können – auf Antrag – Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.
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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro unter bestimmten Bedingungen. Mit dem Flexibilitätssemester gibt es einmalig die Möglichkeit, für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus weiter BAföG zu bekommen – ohne Gründe anzugeben.
Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.
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Gesetzliche Neuregelungen

01.07.2024/EG
Quellen: Bundesregierung, Berlin / Deutscher Bundestag, Berlin

Ausgewählte Neuregelungen zum Juli 2024:

Quorum für öffentliche Beratung von Petitionen wird gesenkt
Der Petitionsausschuss ändert mit Wirkung zum 01.07.2024 dieses Jahres seine Verfahrensgrundsätze. Die für die öffentliche Beratung einer Petition benötigte Zahl an Mitzeichnungen wird gesenkt, die Mitzeichnungsfrist zugleich verlängert. Das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum wird von bislang 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer auf 30.000 abgesenkt. Die Frist zur Mitzeichnung von Petitionen wird von vier auf sechs Wochen verlängert.
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Anpassung der Renten zum 01.07.2024 um 4,57 Prozent.
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Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente
Ab dem 01.07.2024 erhalten etwa drei Millionen Menschen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente.
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Brustkrebsvorsorge
Zum 01.07.2024 wird die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte von 69 auf nun 75 Jahre angehoben.
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Lungenkrebsvorsorge
Ab 01.07.2024 können sich starke Raucherinnen und Raucher, im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren, einer Lungenkrebs-Früherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ist eine Kosten-Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich.
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Pfändungsfreigrenze
Zum 01.07.2024 wird die Pfändungsfreigrenze für Nettoeinkommen auf 1.499,99 Euro erhöht.
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Mautpflicht
Zum 01.07.2024 wird die Mautpflicht auf LKW mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Bisher greift sie erst ab 7,5 Tonnen. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.
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Datenspeicher für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die ab dem 07. Juli 2024 zugelassen werden, müssen mit einem Datenspeicher ausgerüstet sein. Dieser erfasst ähnlich einer Blackbox bei Flugzeugen anonymisierte Fahrdaten. Bei einem Unfall können diese Daten zur Aufklärung genutzt werden.
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Cannabis-Anbau in Anbauvereinigungen
Ab dem 01.07.2024 kann Cannabis auch in Anbauvereinigungen angebaut werden. Dazu braucht es eine behördliche Erlaubnis. Die Vereinigungen können Cannabis dann an Erwachsene zum Eigenkonsum weitergeben.
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Gesetzliche Neuregelungen zum April 2024

28.03.2024/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Im April 2024 treten neue Gesetze in Kraft

Elterngeld

„Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 01. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 01. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt.“ Weitere Informationen lesen Sie hier.

Cannabis

Ab dem 01. April wird in Deutschland der Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Weitere Informationen lesen Sie hier.

Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2024

28.12.2023/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Mit dem Jahreswechsel treten u. a. folgende gesetzliche Neuregelungen in Kraft:

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Stunde angehoben.

Minijobber
Ab 01. Januar 2024 beträgt die Minijob-Grenze 538 Euro.

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
„Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist…“

Lieferkettengesetz
Ab 01. Januar 2024 gelten für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten neue Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

Bürgergeld
Die Regelsätze des Bürgergeldes (Grundsicherung für Arbeitssuchende oder ALG II oder Hartz IV) erhöhen sich zum 01. Januar 2024.

Menschen mit Behinderung
Zum 01. Januar 2024 ändern sich die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Beitragsbemessungsgrenzen
Zum 01. Januar 2024 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben.

Opfer von Gewalt
Zum 01. Januar 2024 tritt ein neues Entschädigungsgesetz in Kraft.

Elektronisches Rezept
Ab dem 01. Januar 2024 wird für gesetzlich Versicherte das E-Rezept der neue Standard.

Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
Für die Jahre 2024 und 2025 werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf längstens 15 Arbeitstage erhöht, für Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage.

Pflege
Zum 01. Januar 2024 werden das Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge angehoben.

Energie
Ab dem 01. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technische Möglichkeiten. Diverse Förderprogramme ergänzen die Umstellung.

Kommunale Wärmeplanung
Zum 01. Januar 2024 tritt das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Danach müssen bis 2045 alle Wärmenetze klimaneutral sein.

Steuerliche Anpassungen
Ab 01. Januar 2024 werden
der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 11.604 Euro (+ 6,0 %),
der Kinderfreibetrag auf 9.312 Euro (+ 4,0 %),
der Freibetrag des Solidaritätszuschlags auf 18.130 Euro bzw. 36.260 Euro (+ 6,9 %) sowie
der Spitzensteuersatz auf 66.761 Euro (+ 6,3 %) angehoben.

Inflationsausgleich für rechtliche Betreuer:innen
Für 2024 und 2025 erhalten berufliche Betreuer:innen eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 7,50 Euro pro Monat und Betreuung. Ehrenamtliche Betreuer:innen erhalten 24 Euro pro Jahr und Betreuung.

Landwirtschaft: Öko-Regelungen
Für das Antragsjahr 2024 wurde die Ausgestaltung der Öko-Regelungen neu verfasst. Zu den Öko-Regelungen in der 1. Säule der GAP zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel.

Landwirtschaft: Glyphosat
„In der derzeit gültigen Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 verankert. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung durch die EU-Kommission ist dieses Verbot europarechtswidrig. Außerdem treten zum 1. Januar 2024 die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen außer Kraft treten. So hatte es die Vorgängerregierung in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angelegt. Das BMEL wird daher die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anpassen.“

Landwirtschaft: Tierschutz
Mit der neuen Regelung ist ab dem 01. Januar 2024 verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten.

Einwegpfand
Ab 01. Januar 2024 gilt auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen eine Einwegpfandpflicht.

Neuregelungen ab Juli 2023

29.06.2023/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Ausgewählte gesetzliche Neuregelungen im Juli 2023

Renten
Am 01. Juli 2023 bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Gleichzeitig wird der aktuelle Rentenwert Ost bereits in diesem Jahr auf 100 Prozent des Westwertes angeglichen. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.
Einen Überblick zu Ihrer Altersvorsorge verschaffen Sie sich ab 30.06.2023 im Online-Portal „Digitale Rentenübersicht“ hier rentenuebersicht.de.

Pflege
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 01. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 01. Januar 2025 nochmals angehoben. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesgesundheitsministerium.de.

Bürgergeld
Am 01. Juli 2023 treten weitere Regelungen beim Bürgergeld in Kraft. Wer etwa eine Weiterbildung macht, bekommt eine monatliche Unterstützung von 150 Euro. Außerdem werden bei Hinzuverdienst die Freibeträge erhöht. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

Pfändungsfreibetrag
Ab dem 01. Juli 2023 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 1.402 Euro. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier verbraucherzentrale.de.