Neuregelungen im September

31.08.2022/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen im September 2022

Energie
„Ab dem 1. September gelten weitere Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Zum Beispiel dürfen öffentliche Büros nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet.“ bundesregierung.de

Mindestlöhne in der Altenpflege
Ab dem 01. September 2022 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in drei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte auf 13,70 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,60 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 17,10 Euro pro Stunde. bundesgesundheitsministerium.de

E-Rezept
Ab dem 01. September 2022 wird die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. bundesgesundheitsministerium.de

Einreiseverordnung
„Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung um einen Monat bis 30. September verlängert.“ bundesregierung.de