01.07.2022/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin
Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2022
Grundsicherung
Ab 01. Juli 2022 bekommen von Armut betroffene Kinder zusätzlich 20 Euro im Monat. Grundsicherungsempfänger erhalten einmalig 200 Euro. ↗bundesregierung.de
Grundsicherung
Im Zeitraum 01. Juli 2022 bis zum 01. Juni 2023 ist es Jobcentern untersagt, bei Pflichtverletzungen Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. ↗bundesregierung.de
Wohnen
Ab 01. Juli 2022 treten neue Mindestanforderungen zur Abbildung des Wohnungsmarktes (Mietspiegel) in Kraft. ↗bundesregierung.de
Kindergeld
Ab 01. Juli 2022 erhält jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro. ↗bundesfinanzministerium.de
Rentenbezüge
Zum 01. Juli 2022 werden die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent angehoben. ↗bundesregierung.de
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld soll um weitere drei Monate, bis 30. September 2022, gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. ↗bundesregierung.de
Pflege
Die aktuellen Anpassungen für pflegende Angehörige. ↗wege-zur-pflege.de
Energie
Für Stromkunden entfällt ab 01. Juli 2022 die EEG-Umlage. ↗bundesregierung.de
Verträge
Ab dem 01. Juli 2022 ist für dauernde Schuldverhältnisse ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich Pflicht. ↗bundesregierung.de
Mobilfunk
Im Zeitraum 01. Juli 2022 bis 2032 dürfen für das Roaming (Nutzung anderer Netzwerke) im EU-Raum keine zusätzlichen Kosten für Anrufe, SMS und Internetnutzung anfallen. ↗consilium.europa.eu
Elektro-Altgeräte
Ab dem 01. Juli 2022 sind Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. ↗bmuv.de
Coronavirus
Am 30. Juni 2022 ist die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. ↗bundesregierung.de