Neuregelungen ab Mai

30.04.2021/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Im Mai treten folgende Neuregelungen in Kraft:

Pflegebranche: Mindestlohn
Für qualifizierte Hilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung gilt seit 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) beziehungsweise 12,20 Euro (im Osten). Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West einheitlich 13,20 Euro. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden ab dem 1. Juli 2021 bundesweit mindestens 15 Euro erhalten, ab dem 1. April 2022 soll der Mindestlohn 15,40 Euro betragen. Bereits im Mai 2020 sind die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte angehoben worden. Bis zum 1. April 2022 sollen sie in vier Schritten auf deutschlandweit einheitliche 12,55 Euro pro Stunde steigen. Ab dem 1. September 2021 wird es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben.
Darüber hinaus wurde als Ausgleich für die anstrengende, oftmals kräftezehrende Tätigkeit in der Pflegebranche bezahlter Mehrurlaub eingeführt. Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen (bei einer Fünf-Tage-Woche) erhalten Beschäftigte in der Altenpflege und der ambulanten Pflege weitere bezahlte Urlaubstage: Beschäftigte mit einer Fünf-Tage-Woche haben 2021 und 2022 Anspruch auf jeweils sechs zusätzliche Tage. Für Beschäftigte, die bereits jetzt einen höheren Urlaubsanspruch haben, gilt das nicht.
Die Verordnung basiert auf einer einstimmigen Empfehlung der Pflegekommission.

Hasskriminalität
Bei Morddrohungen in Sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten – die Bundesregierung verstärkt ihren Kampf gegen Hasskriminalität. Ein Gesetz, das neue Regeln und Strafverschärfungen vorsieht, ist in Kraft getreten. ↗bmjv.de

Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien ist mit der Reform des Jugendschutzgesetzes ab 01. Mai verpflichtend. Anbieter müssen Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen bewahren. bundesregierung.de

Registermodernisierungsgesetzes
Mit dem Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (sogenanntes Registermodernisierungsgesetz) wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die neuen Regeln sind ein bedeutender Baustein für moderne Register der öffentlichen Verwaltung. bundesregierung.de

EU-Spielzeugrichtlinie: Grenzwerte für Aluminium und Formaldehyd in Spielzeugen
Ende Mai treten zwei neue EU-Spielzeugrichtlinien in Kraft. Ab dem 20. Mai gelten niedrigere Aluminium-Grenzwerte, ab dem 21. Mai niedrigere Formaldehyd-Grenzwerte. Die neuen Grenzwerte gelten auch für importiertes Spielzeug.