Jemen: Ein weiterer Beweis für das Versagen politischer Strukturen

18.09.2019/EG
Quelle: United Nation Human Rights Council (OHCHR), Genf

UN-Gutachten zu den Kriegsverbrechen der zurückliegenden fünf Jahren

„Ein am Dienstag (03.09.) veröffentlichter UN-Bericht über den Jemen beschreibt eine Vielzahl möglicher Kriegsverbrechen, die von verschiedenen Konfliktparteien in den letzten fünf Jahren begangen wurden, unter anderem durch Luftangriffe, willkürliche Bombardierungen, Scharfschützen, Landminen sowie willkürliche Morde und Inhaftierungen, Folter, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und die Behinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe inmitten der schlimmsten humanitären Krise der Welt.
(…).
„Fünf Jahre nach dem Konflikt dauern die Verletzungen der jemenitischen Zivilbevölkerung unvermindert an, wobei die Notlage der Menschen völlig außer Acht gelassen wird und es an internationalen Maßnahmen mangelt, um die Konfliktparteien zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte Kamel Jendoubi, Vorsitzender der Expertengruppe für Jemen.“ ↗ohchr.org

Zum Thema

„Im Jemen wütet eine der schlimmsten humanitären Krisen weltweit. Mehr als 20 Millionen Jemeniten hungern. (…). Zwei Millionen Kinder gelten als unterernährt, 400.000 als schwerkrank. Mehr als 90.000 Menschen kamen in über vier Jahren Krieg ums Leben, darunter rund 11.500 Zivilisten. (…). Fest steht, dass die Seeblockade durch die Koalition unter saudischer Führung die Lage wesentlich verschärft hat. (…).
Die Waffenexporte verstoßen sowohl gegen das europäische, als auch das internationale Recht. Am 8. Dezember 2008 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP unterzeichnet. Darin geht es um die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Die EU-Länder legten sich auf acht recht strikte Regeln fest. Seitdem sind Verkäufe unter anderem dann verboten, wenn sie bewaffnete Konflikte auslösen oder verschärfen können. Ebenfalls verboten sind Verkäufe, wenn autoritäre Staaten die Waffen gegen ihre eigene Bevölkerung nutzen, oder dazu, andere Länder anzugreifen oder fremde Gebiete zu besetzen. Erlaubt sind Waffenexporte beispielsweise dann, wenn sie zu „Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region“ beitragen.
Außerdem hat Frankreich, genau wie Deutschland, den Vertrag über den Waffenhandel der Vereinten Nationen ratifiziert, der am 24. Dezember 1994 in Kraft getreten ist. Darin verpflichten sich die Regierungen dazu, keine Waffen an Staaten zu liefern, wenn diese gegen Zivilisten oder zivile Einrichtungen eingesetzt werden könnten oder zum Begehen von Kriegsverbrechen.“ ↗arte.tv

Gericht zu US-Drohneneinsätze im Jemen: Deutschland muss Völkerrecht beachten

20.03.2019/EG
Quelle: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster

Einsätze von der US Air Base Ramstein: Deutschland hat eine Schutzpflicht (bezogen auf die Kläger) und muss daher geeignete Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts ergreifen

„Wegen der wesentlichen Bedeutung der in Deutschland gelegenen Air Base Ramstein für fortdauernde amerikanische Drohneneinsätze auch im Jemen haben die Kläger, die um ihre eigene Sicherheit besorgt sind, die Bundesrepublik Deutschland darauf verklagt, eine Nutzung der Air Base für derartige Einsätze durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Anders als Anwohner der Air Base, die in der Vergangenheit vergeblich gegen ihre Nutzung für Drohneneinsätze geklagt haben, bewohnen die Kläger ein Gebiet, in dem seit Jahren Menschen durch bewaffnete US-Drohnen gezielt getötet werden. Dabei ist es regelmäßig auch zu zivilen Opfern gekommen, deren Zahlen zwischen offiziellen Stellungnahmen und der Medienberichterstattung erheblich variieren.
(…).
Die Kläger können von der Beklagten lediglich verlangen, dass sie sich auf der Grundlage der rechtlichen Prüfung durch den Senat vergewissert, ob die generelle Praxis der amerikanischen Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger im Jemen, soweit dabei Einrichtungen in Deutschland genutzt werden, mit dem geltenden Völkerrecht in Einklang steht. Erforderlichenfalls hat die Beklagte durch ihr geeignet erscheinende Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts hinzuwirken.
(…).
Es bestehen gewichtige, der Beklagten bekannte oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger im Jemen durchführen, die zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden.“
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. ↗ovg.nrw.de

Zum Thema

Nach Schätzungen der NGO Armed Conflict Location & Event Data Project (ACLED) wurden in dem Zeitraum von Januar 2016 bis November 2018 mehr als 60.223 Menschen durch den Krieg in Jemen getötet. Im Jahr 2018 stieg die Zahl der Kriegsopfer mit 28.182 im Vergleich zum Vorjahr um ganze 68 Prozent – in der umkämpften jemenitischen Hafenstadt Hodeidah, die zugleich das Eingangstor für 70% der Hilfsgüterlieferungen in Jemen ist, kamen 2018 alleine 37 % der zivilen Opfer ums Leben. Ein Großteil starb durch Luftangriffe der von Saudi Arabien angeführten Militärkoalition. Abgesehen von den tödlichen Kriegshandlungen hat auch die von Saudi Arabien durchgesetzte See-, Luft- und Landblockade sowie die systematische Zerstörung der Versorgungsinfrastruktur tödliche Folgen: imi-online.de

Desinformation über den Krieg in Jemen – Medien beschönigen die Rolle der USA und übertreiben den Einfluss des Irans infosperber.ch

Jemen/Syrien: Ärzte ohne Schutz

03.05.2017/EG aus der NRO Ärzte ohne Grenzen, Berlin

UN-Resolution 2286 zum Schutz medizinischen Personals und medizinischer Einrichtungen in Konflikten bleibt ohne Wirkung

„Vor einem Jahr wurde die UN-Resolution 2286 zum Schutz medizinischer Einrichtungen einstimmig angenommen. Doch seitdem hat sich nicht viel geändert. Vier der fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats sind Teil von Militärkoalitionen, die in Syrien und im Jemen zahlreiche weitere Krankenhäuser bombardiert haben. Bislang war die Resolution ein reines Lippenbekenntnis.“ ↗aerzte-ohne-grenzen.de

Die fünf ständigen Mitglieder (Vetomächte) im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sind China, Frankreich, Russland, USA und das Vereinigte Königreich. Die Volksrepublik China führte in den Jahren 1955 bis 1975 den letzten Krieg (in Vietnam, als Unterstützer von Nordvietnam).

Ein Blick nach Jemen

19.08.2016/EG aus der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen, Sanaa/Berlin

Ärzte ohne Grenzen zieht Mitarbeiter zurück / Kriegsparteien, auch die von Saudi-Arabien geführte Allianz, führen Angriffe rücksichtslos

„Ärzte ohne Grenzen zieht wegen willkürlicher Bombardierungen und unzuverlässiger Versicherungen der von Saudi-Arabien geführten Militärkoalition die Mitarbeiter aus sechs Kliniken im Norden des Jemen zurück. Die Teams verließen Kliniken in Hajdan, Raseh, Saada und Jasnim in der Provinz Saada sowie in Abs und Hadscha …“ aerzte-ohne-grenzen.de

Hintergrundinformationen zum Konflikt in Jemen lesen Sie hier arte.tv.