Gericht zu US-Drohneneinsätze im Jemen: Deutschland muss Völkerrecht beachten

20.03.2019/EG
Quelle: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster

Einsätze von der US Air Base Ramstein: Deutschland hat eine Schutzpflicht (bezogen auf die Kläger) und muss daher geeignete Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts ergreifen

„Wegen der wesentlichen Bedeutung der in Deutschland gelegenen Air Base Ramstein für fortdauernde amerikanische Drohneneinsätze auch im Jemen haben die Kläger, die um ihre eigene Sicherheit besorgt sind, die Bundesrepublik Deutschland darauf verklagt, eine Nutzung der Air Base für derartige Einsätze durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Anders als Anwohner der Air Base, die in der Vergangenheit vergeblich gegen ihre Nutzung für Drohneneinsätze geklagt haben, bewohnen die Kläger ein Gebiet, in dem seit Jahren Menschen durch bewaffnete US-Drohnen gezielt getötet werden. Dabei ist es regelmäßig auch zu zivilen Opfern gekommen, deren Zahlen zwischen offiziellen Stellungnahmen und der Medienberichterstattung erheblich variieren.
(…).
Die Kläger können von der Beklagten lediglich verlangen, dass sie sich auf der Grundlage der rechtlichen Prüfung durch den Senat vergewissert, ob die generelle Praxis der amerikanischen Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger im Jemen, soweit dabei Einrichtungen in Deutschland genutzt werden, mit dem geltenden Völkerrecht in Einklang steht. Erforderlichenfalls hat die Beklagte durch ihr geeignet erscheinende Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts hinzuwirken.
(…).
Es bestehen gewichtige, der Beklagten bekannte oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger im Jemen durchführen, die zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden.“
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. ↗ovg.nrw.de

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Nach Schätzungen der NGO Armed Conflict Location & Event Data Project (ACLED) wurden in dem Zeitraum von Januar 2016 bis November 2018 mehr als 60.223 Menschen durch den Krieg in Jemen getötet. Im Jahr 2018 stieg die Zahl der Kriegsopfer mit 28.182 im Vergleich zum Vorjahr um ganze 68 Prozent – in der umkämpften jemenitischen Hafenstadt Hodeidah, die zugleich das Eingangstor für 70% der Hilfsgüterlieferungen in Jemen ist, kamen 2018 alleine 37 % der zivilen Opfer ums Leben. Ein Großteil starb durch Luftangriffe der von Saudi Arabien angeführten Militärkoalition. Abgesehen von den tödlichen Kriegshandlungen hat auch die von Saudi Arabien durchgesetzte See-, Luft- und Landblockade sowie die systematische Zerstörung der Versorgungsinfrastruktur tödliche Folgen: imi-online.de

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