18.09.2019/EG
Quelle: United Nation Human Rights Council (OHCHR), Genf
UN-Gutachten zu den Kriegsverbrechen der zurückliegenden fünf Jahren
„Ein am Dienstag (03.09.) veröffentlichter UN-Bericht über den Jemen beschreibt eine Vielzahl möglicher Kriegsverbrechen, die von verschiedenen Konfliktparteien in den letzten fünf Jahren begangen wurden, unter anderem durch Luftangriffe, willkürliche Bombardierungen, Scharfschützen, Landminen sowie willkürliche Morde und Inhaftierungen, Folter, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und die Behinderung des Zugangs zu humanitärer Hilfe inmitten der schlimmsten humanitären Krise der Welt.
(…).
„Fünf Jahre nach dem Konflikt dauern die Verletzungen der jemenitischen Zivilbevölkerung unvermindert an, wobei die Notlage der Menschen völlig außer Acht gelassen wird und es an internationalen Maßnahmen mangelt, um die Konfliktparteien zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte Kamel Jendoubi, Vorsitzender der Expertengruppe für Jemen.“ ↗ohchr.org
Zum Thema
„Im Jemen wütet eine der schlimmsten humanitären Krisen weltweit. Mehr als 20 Millionen Jemeniten hungern. (…). Zwei Millionen Kinder gelten als unterernährt, 400.000 als schwerkrank. Mehr als 90.000 Menschen kamen in über vier Jahren Krieg ums Leben, darunter rund 11.500 Zivilisten. (…). Fest steht, dass die Seeblockade durch die Koalition unter saudischer Führung die Lage wesentlich verschärft hat. (…).
Die Waffenexporte verstoßen sowohl gegen das europäische, als auch das internationale Recht. Am 8. Dezember 2008 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP unterzeichnet. Darin geht es um die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Die EU-Länder legten sich auf acht recht strikte Regeln fest. Seitdem sind Verkäufe unter anderem dann verboten, wenn sie bewaffnete Konflikte auslösen oder verschärfen können. Ebenfalls verboten sind Verkäufe, wenn autoritäre Staaten die Waffen gegen ihre eigene Bevölkerung nutzen, oder dazu, andere Länder anzugreifen oder fremde Gebiete zu besetzen. Erlaubt sind Waffenexporte beispielsweise dann, wenn sie zu „Frieden, Sicherheit und Stabilität in einer Region“ beitragen.
Außerdem hat Frankreich, genau wie Deutschland, den Vertrag über den Waffenhandel der Vereinten Nationen ratifiziert, der am 24. Dezember 1994 in Kraft getreten ist. Darin verpflichten sich die Regierungen dazu, keine Waffen an Staaten zu liefern, wenn diese gegen Zivilisten oder zivile Einrichtungen eingesetzt werden könnten oder zum Begehen von Kriegsverbrechen.“ ↗arte.tv