01.02.2023/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin
Ausgewählte gesetzliche Neuregelungen im Februar 2023
Covidvirus: Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr
Ab dem 02. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Coronaschutz-Maske mehr tragen. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.
Rente: Härtefallfonds
Der Härtefallfonds richtet sich an einige Renter:innen aus Ostdeutschland, Spätaussiedler:innen sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Betroffene mit geringen Renten können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.
CETA Freihandelsabkommen
Am 20. Januar 2023 wurde das umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.