Neuregelungen ab Februar 2023

01.02.2023/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Ausgewählte gesetzliche Neuregelungen im Februar 2023

Covidvirus: Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr
Ab dem 02. Februar müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Coronaschutz-Maske mehr tragen. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

Rente: Härtefallfonds
Der Härtefallfonds richtet sich an einige Renter:innen aus Ostdeutschland, Spätaussiedler:innen sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Betroffene mit geringen Renten können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.

CETA Freihandelsabkommen
Am 20. Januar 2023 wurde das umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen EU und Kanada (CETA) in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen hierzu lesen Sie hier bundesregierung.de.