Neuregelungen ab Januar 2023

27.12.2022/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2023

Bürgergeld
Am 01. Januar 2023 hat die Grundsicherung für Arbeitssuchende einen neuen Namen. „Bürgergeld“ löst „Hartz IV“ ab. Die neuen Regelungen lesen Sie hier bmas.de.

Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
„Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).“ bmas.de.

Energiepauschale für Studierende
„Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 01. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.“ bundesregierung.de.

Midijob (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringen Einkommen)
„Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 1.600 Euro bewegen. Zum 01. Januar 2023 steigt die Höchstgrenze auf 2.000 Euro. Bereits zum 1. Oktober 2022 wurde die Midijob-Grenze von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Midijobs sind sozialversicherungspflichtig.“ bundesregierung.de.

Hinzuverdienst für Frührentner
Ab 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. bundesregierung.de.

Kurzarbeitergeld
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weitere sechs Monate. bundesregierung.de.

Beitragsbemessungsgrenzen
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. bundesregierung.de.

Künstlersozialabgabe
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). bmas.de.

Arbeitsunfähigkeit
„Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig sind.“ bmas.de.

Steuerliche Entlastung
„Der Staat will sich nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger an der Inflation bereichern. Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zum Ausgleich der Inflation auf den Weg gebracht, …“ bundesregierung.de.

Weitere Neuregelungen lesen Sie hier bundesregierung.de.