Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2024

28.12.2023/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Mit dem Jahreswechsel treten u. a. folgende gesetzliche Neuregelungen in Kraft:

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Stunde angehoben.

Minijobber
Ab 01. Januar 2024 beträgt die Minijob-Grenze 538 Euro.

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
„Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist…“

Lieferkettengesetz
Ab 01. Januar 2024 gelten für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten neue Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

Bürgergeld
Die Regelsätze des Bürgergeldes (Grundsicherung für Arbeitssuchende oder ALG II oder Hartz IV) erhöhen sich zum 01. Januar 2024.

Menschen mit Behinderung
Zum 01. Januar 2024 ändern sich die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Beitragsbemessungsgrenzen
Zum 01. Januar 2024 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben.

Opfer von Gewalt
Zum 01. Januar 2024 tritt ein neues Entschädigungsgesetz in Kraft.

Elektronisches Rezept
Ab dem 01. Januar 2024 wird für gesetzlich Versicherte das E-Rezept der neue Standard.

Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld
Für die Jahre 2024 und 2025 werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf längstens 15 Arbeitstage erhöht, für Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage.

Pflege
Zum 01. Januar 2024 werden das Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge angehoben.

Energie
Ab dem 01. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technische Möglichkeiten. Diverse Förderprogramme ergänzen die Umstellung.

Kommunale Wärmeplanung
Zum 01. Januar 2024 tritt das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Danach müssen bis 2045 alle Wärmenetze klimaneutral sein.

Steuerliche Anpassungen
Ab 01. Januar 2024 werden
der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer auf 11.604 Euro (+ 6,0 %),
der Kinderfreibetrag auf 9.312 Euro (+ 4,0 %),
der Freibetrag des Solidaritätszuschlags auf 18.130 Euro bzw. 36.260 Euro (+ 6,9 %) sowie
der Spitzensteuersatz auf 66.761 Euro (+ 6,3 %) angehoben.

Inflationsausgleich für rechtliche Betreuer:innen
Für 2024 und 2025 erhalten berufliche Betreuer:innen eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 7,50 Euro pro Monat und Betreuung. Ehrenamtliche Betreuer:innen erhalten 24 Euro pro Jahr und Betreuung.

Landwirtschaft: Öko-Regelungen
Für das Antragsjahr 2024 wurde die Ausgestaltung der Öko-Regelungen neu verfasst. Zu den Öko-Regelungen in der 1. Säule der GAP zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel.

Landwirtschaft: Glyphosat
„In der derzeit gültigen Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 verankert. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung durch die EU-Kommission ist dieses Verbot europarechtswidrig. Außerdem treten zum 1. Januar 2024 die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen außer Kraft treten. So hatte es die Vorgängerregierung in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angelegt. Das BMEL wird daher die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung anpassen.“

Landwirtschaft: Tierschutz
Mit der neuen Regelung ist ab dem 01. Januar 2024 verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten.

Einwegpfand
Ab 01. Januar 2024 gilt auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen eine Einwegpfandpflicht.