Buchtipp: Bin ich das?

17.12.2021/EG

Valentin Groebner: Bin ich das?
Eine kurze Geschichte der Selbstauskunft

Sachbuch

„Ohne Selbstauskunft geht heute nichts. Sie ist sowohl Lockstoff als auch Pflicht, steht für Reklame in eigener Sache und das Versprechen auf Intensität und Erlösung, in den Tretmühlen der digitalen Kanäle ebenso wie in politischen Debatten um kollektive Zugehörigkeit.
Aber wie viel davon ist eigentlich Zwang, und wie viel Lust? Was haben wir, was haben andere vom inflationären Ich-Sagen und Wir-Sagen? Diesen Fragen geht Valentin Groebner auf der Suche nach dem Alltäglichen nach. Er zeigt, was historische Beschwörungen der Heimat mit offenherzigen Tattoos gemeinsam haben, und was den Umgang mit alten Familienfotos und demonstrative Rituale des Paar-Glücks (Stichwort Liebesschlösser an Brückengeländern) verbindet. Doch ist öffentliche Intimität wirklich die Währung für Erfolg – oder eine Falle?“

Autor

Valentin Groebner, geboren 1962 in Wien, lehrt als Professor für Geschichte des Mittelalters und der Renaissance an der Universität Luzern. Er war u.a. Fellow am Berliner Wissenschaftskolleg sowie am Europäischen Hochschulinstitut Florenz und Professeur invité an der École des Hautes Études en Sciences Sociales in Paris. Er ist der Autor zahlreicher Bücher zur Kultur- und Wissenschaftsgeschichte; seit 2017 ist er Mitglied in der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung.

Fischer Verlag, ISBN: 978-3-10-491446-6, E-Buch, 17,00 Euro

Datenschutz: Apps sind Datensauger

12.08.2020/EG
Quelle: The Wall Street Journal, New York

The Wall Street Journal: US-Unternehmen mit Verbindungen zur US-Verteidigungs- und US-Nachrichtendiensten hat seine Software in zahlreiche mobile Anwendungen eingebettet

„Anomaly 6 LLC“, ein Unternehmen mit Sitz in Virginia/USA, das von zwei US-Militärveteranen mit einem Hintergrund im Geheimdienst gegründet wurde, sei nach eigenen Angaben in der Lage, Standortdaten aus mehr als 500 mobilen Anwendungen zu ziehen. Das Absaugen der Daten soll ein dafür entwickeltes Software-Entwicklungspaket (Software Development Kit, kurz SDK), das direkt in einige der (App-)Anwendungen eingebettet ist, ermöglichen. Nutzer gestatten den Zugriff mit der Zustimmung auf die GPS-Koordinaten des Mobiltelefons.

App-Hersteller ermöglichen es Drittfirmen, gegen eine Gebühr, SDKs in ihre Apps einzubauen. Der SDK-Hersteller verkauft dann die von der App geernteten Nutzerdaten, und der App-Hersteller erhält einen Teil der Einnahmen. Die App-Nutzer haben jedoch keine Möglichkeit zu erfahren, ob ein SDK in die genutzte App eingebettet ist; die meisten Datenschutzrichtlinien geben diese Informationen nicht preis. wsj.com

Digitalcourage: „Unser Smartphone kennt unsere Vorlieben und Schwächen bis ins letzte Detail. Kontrollieren Sie, wer Zugriff auf Ihr Smartphone hat.“ digitalcourage.de

Datenschutz: Voreinstellungen von Cookies sind gesetzwidrig

28.05.2020/EG
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Berlin

Bundesgerichtshof stärkt Nutzerrechte

„Unternehmen, die auf ihrer Webseite Cookies zur Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens seiner Kunden einsetzen, brauchen dafür eine vorherige informierte Einwilligung der Betroffenen. Eine bereits vorangekreuzte Einverständniserklärung reicht dafür nicht aus.“ vzbv.de

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes lesen Sie hier bundesgerichtshof.de.

Medien sammeln immer mehr (persönliche) Daten

26.10.2018/EG aus der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) GmbH, Frankfurt am Main

German Enterntainment and Media Outlook 2018-2022: Medien- und Unterhaltungsbranche generierte 2017 rund 60 Mrd. Euro Umsatz / Verlierer: Tageszeitungen und Zeitschriften / Gewinner: digitale Medien / Erfolgskriterium: Umgang mit Daten

„Die künstliche Intelligenz (KI) verspricht immer dann gute Einsatzmöglichkeiten, wenn es darum geht, riesige Datenmengen zu durchforsten. Dieses sogenannte Crawling setzt die Medienbranche bereits heute auf vielfältige Art und Weise ein. So lassen Zeitungen mithilfe automatisierter Verfahren neue Informationen im Internet aufspüren. Die extrahierten Schlagwörter können den Journalisten dann als Arbeitsgrundlage dienen. Einige Programme sind sogar in der Lage, daraus eigenständig zusammenhängende Texte zu generieren. Sobald ein Texter sie geprüft hat, werden die Artikel auf den Onlineportalen der Zeitungen veröffentlicht. Doch geprüft wird nicht immer; zum Teil erscheinen Artikel ohne menschliches Zutun.
(…)
Die Medienhäuser setzen zudem häufig auf KI, um die Präferenzen ihrer Leser zu erkennen. Dabei zeichnen sie auf, welche Artikel die Kunden auswählen, wie lange sie auf einer Seite verweilen oder welche Links sie anklicken. So erhalten die Unternehmen Einblicke in die Interessen ihrer Nutzer. Medienunternehmen insbesondere Contentproduzenten können dann deren Vorlieben exakt nachzeichnen. Dieses Wissen bildet die Grundlage für die Personalisierung von Inhalten wie etwa Werbung“ pwc.de (Seite 9)

Der Wettbewerb mit den Daten

23.03.2018/EG aus dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf

DICE-Studie von Justus Haucap, Wirtschaftswissenschaftler, zur Rolle von Daten als Wettbewerbsfaktor

„Aus wettbewerbsökonomischer Perspektive ergeben sich mindestens fünf neue Problemkreise im Kontext datengetriebener Geschäftsmodelle:

Erstens stellt sich die Frage, ob und wann der Zugriff auf bestimmte Daten eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist oder, anders gewendet, ob und wann das Erheben und Kombinieren bestimmter Daten einem Unternehmen solch einen Wettbewerbsvorsprung verschafft, dass es eine Monopolstellung erreichen und verteidigen kann oder zumindest erhebliche Marktkonzentration das Resultat ist.

Zweitens ist der Austausch von Informationen und Daten durch Unternehmen sowie eine ggf. erhöhte Markttransparenz traditionell in der Kartellrechtspraxis und in der Wettbewerbsökonomie regelmäßig als kollusionsfördernd bewertet worden, so dass der Datenaustausch zwischen Unternehmen kartellrechtlich regelmäßig als problematisch bewertet wurde. Fraglich ist, ob diese Interpretation in einer datengetriebenen Ökonomie, in welcher Netzeffekte eine bedeutende Rolle spielen, auch richtig ist.

Drittens ergeben sich Fragen, inwiefern im Kartellrecht Datenschutzbelange Berücksichtigung finden können bzw. inwiefern das (exzessive) Sammeln und Kombinieren von Daten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein kann.

Viertens stellen sich aufgrund der technischen Möglichkeiten zur stärkeren Preisdifferenzierung neue Fragen für Wettbewerbspolitik und Verbraucherschutz.

Und fünftens wird unter Wettbewerbsökonomen und Kartellrechtlern aktuell intensiv diskutiert, ob die Nutzungen von Algorithmen zur Preissetzung Kartelle unterstützen oder sogar induzieren können.“

Fazit