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28.05.2020/EG
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Berlin

Bundesgerichtshof stärkt Nutzerrechte

„Unternehmen, die auf ihrer Webseite Cookies zur Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens seiner Kunden einsetzen, brauchen dafür eine vorherige informierte Einwilligung der Betroffenen. Eine bereits vorangekreuzte Einverständniserklärung reicht dafür nicht aus.“ vzbv.de

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes lesen Sie hier bundesgerichtshof.de.