28.05.2020/EG
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Berlin
Bundesgerichtshof stärkt Nutzerrechte
„Unternehmen, die auf ihrer Webseite Cookies zur Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens seiner Kunden einsetzen, brauchen dafür eine vorherige informierte Einwilligung der Betroffenen. Eine bereits vorangekreuzte Einverständniserklärung reicht dafür nicht aus.“ ↗vzbv.de
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes lesen Sie hier ↗bundesgerichtshof.de.
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