1.024. Sitzung des Bundesrates

16.09.2022/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 16. September 2022:

TOP 33 – Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und EU(-Staaten)

Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“.
Es tritt daher erst nach seiner Ratifizierung durch alle Vertragsparteien, also auch alle EU-Mitgliedstaaten, vollständig in Kraft. Das hierzu in Deutschland erforderliche Gesetz bedarf der Zustimmung des Bunderates, weil das Abkommen Verfahrensregeln enthält und insoweit für abweichendes Landesrecht kein Raum ist. Ergänzende Informationen lesen Sie hier bundesrat.de.

TOP 65 – COVID-19 Schutzgesetz

Der Bundesrat stimmte für das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19.
Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19 -Schutzgesetzes, die noch am Tag der Plenarsitzung erfolgten, kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gelten. Die Drucksache lesen Sie hier bundesrat.de.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de

1.014. Sitzung des Bundesrates

17.12.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 17. Dezember 2021:

TOP 4 – Fallpauschalsystem

Bundesrat fordert Weiterentwicklung des Vergütungssystems für die Behandlung in Krankenhäusern.
„Die Anwendung dieses Fallpauschalensystems, das auf Durchschnittskosten basiert, führe im Krankenhausbereich jedoch zu einer unzureichenden Abbildung von Leistungen der Grundversorgung wie der Gynäkologie/Geburtshilfe und der Pädiatrie, warnt die Länderkammer. Dadurch nähmen diese Leistungsangebote aus wirtschaftlichen Gründen beiden Leistungserbringern ab; eine gut erreichbare Versorgung sei deshalb gefährdet.“
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Anliegen der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP 39 – Ganztagsbetreuung

Bundesrat stimmte für die Verlängerung des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis Ende 2022.
Das Gesetz kann nun wie geplant am 31. Dezember 2021 in Kraft treten.

TOP 40 – Wirtschaftsstabilitätsfonds

Bundesrat stimmte für die Verlängerung der Corona-Hilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen bis Ende Juni 2022.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

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1.009. Sitzung des Bundesrates

09.10.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 08. Oktober 2021:

TOP 7: Geldwäsche
Der Bundesrat lehnte einen Antrag Berlins zur Schließung von Schlupflöchern bei Immobiliengeschäften ab. Nach Ansicht von Berlin müssen Personen, die Gelder durch beurkundungspflichtige Geschäfte waschen wollen, nach aktueller Rechtslage keinerlei Entdeckung befürchten, da weder die Notarinnen oder Notare noch die Aufsicht auch bei einem bestehenden Verdacht auf Geldwäsche diesen Fall melden darf.

TOP 16: Sozialleistungen
Der Bundesrat stimmte für die Anhebung der Regelsätze. Ab Januar 2022 erhalten alleinstehende Erwachsene 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 bzw. 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz auf 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beträgt im ersten Schulhalbjahr 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro.
Die Verordnung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

TOP 22: Bußgelder bei Verkehrsverstößen
Der Bundesrat befürwortete den neuen Bußgeldkatalog. Die Verordnung kann nun von der Bundesregierung im Bundegesetzblatt verkündet werden und drei Wochen später in Kraft treten.

Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (Kenntnisnahme)
TOP a: Subventionsbericht der Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2022

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1.008. Sitzung des Bundesrates

18.09.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 17. September 2021:

TOP 3 Transparenzregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
Der Bundesrat billigte die Schließung von Regelungslücken, die im Zuge der so genannten „Maskenaffäre“ eine besondere Aufmerksamkeit generierte.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann die Bundesregierung das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Es tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft.

TOP 4 Digitalisierung der Justiz
Der Bundesrat billigte den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Digitalisierung der Justiz. Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Unternehmen sollen künftig einfacher elektronisch, medienbruchfrei, kostenneutral und sicher mit den Gerichtsbehörden kommunizieren können.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen zu Beginn des dritten Monats nach Veröffentlichung in Kraft treten. Für Steuerberater und bestimmte Organisationen sind längere Übergangsfristen vorgesehen.

TOP 9 § 219a
Der Bundesrat lehnte mehrheitlich eine Initiative der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen zur Abschaffung des Werbeverbots in § 219a Strafgesetzbuch ab. Die aus dem Jahr 1933 stammenden und 2019 veränderte Strafvorschrift sanktioniert Werbung für den Abbruch von Schwangerschaft.

TOP 48 E-Mobilität
Der Bundesrat stimmte für den Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung einer Schnittstellenpflicht neu errichteter Ladesäulen sowie zur Einführung eines einheitlichen Kartenzahlungssystems.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1. Juli 2023.

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1.005. Sitzung des Bundesrates

29.05.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 28. Mai 2021:

TOP 9 Gesundheit/Pflege
Bundesrat billigte Gesetz zur Digitalisierung von Gesundheitsleistungen.
Das Gesetz regelt den Ausbau der Telemedizin, der Telematikinfrastruktur (z.B. Apps, Medikationspläne, Pflegeanwendungen, …) sowie die Förderung der digitalen Vernetzung.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitet. Dann kann es ihm Bundesgesetzblatt verkündet und zum weit überwiegenden Teil am Tag danach in Kraft treten.

TOP 13 Hasskommentar/-rede (Hatespeech)
Bundesrat billigte Änderung am Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Das Gesetz soll die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die sich in der Praxis zum Teil noch als zu kompliziert oder versteckt erwiesen haben, verbessern. Zudem führt es Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ebenso ein wie einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber Diensteanbietern im Telemediengesetz. Dieser Anspruch steht Nutzerinnen und Nutzern zu, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.
Nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der größte Teil des Gesetzes tritt am Montag der dritten auf die Verkündung folgenden Kalenderwoche in Kraft, einzelne Regelungen erst später.

TOP 29 Bauland
Bundesrat billigte Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland.
Ziel des Gesetzes ist es, schneller Bauland zu aktivieren, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken.
Das Baulandmobilisierungsgesetz kann nach der Unterzeichnung des Bundespräsidenten in Kraft treten.

TOP 33 Tarifvertrag
Bundesrat lehnte mehrheitlich die Initiative von Berlin, Bremen und Thürigen zur Stärkung der tariflichen Ordnung ab.
Berlin, Bremen und Thüringen wollten Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklären lassen, da es erkennbare Hinweise auf eine Funktionsschwäche der Tarifautonomie gebe.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.