13.05.2023/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin
Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 12. Mai 2023:
TOP 3 – Wahlrechtsreform
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zugestimmt.
Mit der Neuregelung des Bundeswahlrechts soll die Zahl der Bundestagsmandate künftig verlässlich auf 630 begrenzt werden. Dazu ist u. a. ein Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vorgesehen.
Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und dann wie geplant zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
TOP 6 – Schutz der Arbeitnehmer vor Gewalt und Belästigung
Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zugestimmt.
Das Übereinkommen schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie andere Personen in der Arbeitswelt vor Gewalt und Belästigung. Ebenso geschützt sind natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben. Verantwortlich für den Schutz sind neben dem Staat, durch arbeitsrechtliche, strafrechtliche oder polizeiliche Maßnahmen, auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
TOP 59 – Hinweisgeberschutz
Der Bundesrat hat dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zugestimmt. Das Gesetz könnte noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Den Gesetzentwurf lesen Sie hier ↗bundestag.de.
Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier ↗bundesrat.de.