1.042. Sitzung des Bundesrates

22.03.2024/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 22. März 2024:

TOP 2: Wachstums-Chancengesetz
Der Bundesrat stimmte für das Wachstums-Chancengesetz.
Die zahlreichen Maßnahmen lesen Sie hier.

TOP 4: Krankenhaus-Transparenzgesetz
Der Bundesrat billigte das Krankenhaus-Transparenzgesetz.
Das Krankenhaus-Transparenzgesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.
Das Gesetz kann nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

TOP 6: Cannabisgesetz
Der Bundesrat billigte das Cannabisgesetz.
Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf. Der An- und Verkauf von Cannabis bleiben verboten. Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum verboten.
Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt.
Das Cannabisgesetz tritt am 01. April 2024 in Kraft. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen ist in einer zweiten Stufe für den 01. Juli 2024 vorgesehen.

TOP 24: Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Gehsteigbelästigung)
Bundesrat befürwortete Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Die Ergänzung des Gesetzes soll eine ungehinderte Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie den ungehinderten Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gewährleisten. Darin werden sowohl die Belästigung der Schwangeren wie auch die Behinderung des Personals der Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen verboten. Zur wirksamen Umsetzung dieser Verbote sind zudem Bußgeldtatbestände einzuführen. Entsprechende Bußgeldtatbestände werden erarbeitet und eingeführt.
Den Gesetzentwurf lesen Sie hier.

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