25.06.2020/EG
Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen
Anna Werbeck, Wirtschaftswissenschaftlerin am RWI, Ansgar Wübker, Wirtschaftswissenschaftler an der Ruhr-Universität in Bochum, und Nicolas R. Ziebarth, Wirtschaftswissenschaftler an der Cornell University in Ithaca/USA, erforschten die Terminvergabe von Facharztpraxen für Krankenversicherte
Für die Studie fragte eine Testperson einem standardisierten Protokoll folgend telefonisch Termine für Allergietests, Hörtests und Magenspiegelungen bei 991 Facharztpraxen in 36 deutschen Landkreisen an, wobei jede Praxis im Abstand von einigen Wochen zweimal von der gleichen Testperson angerufen wurde. Der zufällig zugewiesene Versicherungsstatus wurde dabei immer genannt. Das Feldexperiment fand zwischen April 2017 und Mai 2018 statt.
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- „85 Prozent aller fiktiven Patientinnen und Patienten bekamen einen konkreten Termin angeboten. Die Wahrscheinlichkeit, einen Termin zu erhalten, war bei Privatversicherten jedoch sieben Prozent höher als bei gesetzlich Versicherten.“
- „Wenn ein Termin angeboten wurde, mussten gesetzlich Versicherte im Durchschnitt 25 Tage auf den Termin warten, bei Privatversicherten betrug die Wartezeit nur 12 Tage.“
- „Bei Magenspiegelungen und Allergietests, bei denen die Vergütungsunterschiede zwischen Privat- und gesetzlich Versicherten am größten sind, war die Differenz in der Wartezeit besonders groß. Auch für einen Hörtest, bei dem die die Preisunterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Behandlungen deutlich geringer sind, erhielten Privatversicherte schneller einen Termin, der Unterschied war jedoch deutlich geringer.“
- „In der Frage, ob überhaupt ein Termin angeboten wurde, bestand nur bei Magenspiegelungen und Allergietests ein signifikanter Unterschied. Für einen Hörtest bekamen alle Patienten gleich häufig einen Termin angeboten.“
- „Die Ungleichbehandlung bei den Wartezeiten war in Städten und Kreisen mit hoher Bevölkerungsdichte tendenziell größer als in ländlichen Kreisen. Die Unterschiede scheinen in Ostdeutschland etwas geringer zu sein als in Westdeutschland.“
Zum Thema
Bernd Hontschik, Chirurg und Kolumnist bei der Frankfurter Rundschau:
„(…). Deutschland ist also das einzige Land weit und breit, das einem Zehntel seiner Bevölkerung die Möglichkeit einräumt, sich mit der privaten Krankenversicherung aus dem Solidarsystem zu verabschieden. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. (…). Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen und der Beamtenbund malen das große Arztpraxissterben an die Wand, wenn den Ärzt*innen die privaten Einnahmen wegbrechen. Aber die ärztlichen Einkommen wären in keinerlei Gefahr, denn bislang Privatversicherte würden stattdessen sogleich entsprechende Zusatzversicherungen abschließen. Eine Illusion sollte man aber nicht haben: Mit der Abschaffung der Zwei-Klassen-Krankenversicherung wird man die Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin nicht erreichen. Dazu müsste man zuerst die Klassengesellschaft abschaffen.“ ↗hontschik.de
Bertelsmann-Studie: Wären alle Bundesbürger gesetzlich versichert, könnten die Beitragssätze der Krankenkassen um 0,7 bis 0,2 Prozentpunkte sinken
„Im dualen System der deutschen Krankenversicherung können sich Privatversicherte dem solidarischen Risikoausgleich entziehen. Dies geht zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Denn Privatversicherte verdienen nicht nur deutlich besser, sie sind im Durchschnitt auch gesünder als gesetzlich Versicherte. Würden alle Versicherten in die GKV einbezogen, könnten die Beiträge spürbarsinken. Zudem würde dies den sozialen Zusammenhalt stärken.“
Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung: „Der durchschnittliche GKV-Versicherte zahlt jedes Jahr mehr als nötig, damit sich Gutverdiener, Beamte und Selbstständige dem Solidarausgleich entziehen können. Das ist der Preis dafür, dass sich Deutschland als einziges Land in Europa ein duales Krankenversicherungssystem leistet.“
↗bertelsmann-stiftung.de
Die Kritik des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) lesen Sie hier ↗pkv.de.
Die Kritik der Bundesärztekammer lesen Sie hier ↗bundesaerztekammer.de.
Der politisch benutzte Begriff „Zwei-Klassen-Medizin“ teilt Krankenversicherte in zwei Kategorien: in gesetzlich Krankenversicherte und in privat Krankenversicherte. Die tatsächliche Ungleichheit ist vielfältiger. Medizinische Leistungen werden beansprucht
- mit Hilfe einer gesetzlichen Krankenversicherung;
- mit Hilfe einer gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung mit einer privaten Krankenzusatzversicherung;
- mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung mit Basisleistungen;
- mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung mit individuellen Zusatzleistungen;
- ohne Hilfe einer Krankenversicherung aufgrund finanzieller Unabhängigkeit (medizinische Leistungen werden bei Bedarf weltweit in Anspruch genommen) sowie
- ohne Hilfe einer Krankenversicherung aufgrund fehlender finanzieller Mittel bzw. nicht greifender (gesetzlicher) Absicherung oder Hilfsleistungen.