06.08.2019/EG
Quelle: Verfassungsblog, Berlin
Ayda Altunay und Marc Zeccola, beide Rechtswissenschaftler an der Universität Stuttgart über die Debatte zur maritimen „Sicherung des Handelsverkehrs in der Straße von Hormus“
„Bemerkenswert ist dabei zunächst die Selbstverständlichkeit, mit der die Mitglieder der Bundesregierung davon auszugehen scheinen, dass sie es sind, auf deren Position es hier ankommt. Das lässt auf ein Maß an Ignoranz in Hinblick auf die parlamentarische Beteiligung und Befugnisse schließen, vor der man sich die Augen reibt: Hat man etwa die Abschaffung des „Parlamentsheeres“ verschlafen? Die Exekutive erweckt den Eindruck, über die Bundeswehr als ihr alleiniges Machtinstrument verfügen zu können, obwohl das Grundgesetz dies ausdrücklich nicht vorsieht, sondern den Einsatz der Streitkräfte unter Parlamentsvorbehalt stellt. Nur so ist die Konstruktion der Bundeswehr als Parlamentsheer, das unter demokratischer und rechtsstaatlicher Kontrolle stehen soll, zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das in gefestigter Rechtsprechung letztmalig 2015 im Pegasus-Urteil ausdrücklich bestätigt und auch mit Blick auf das Demokratieprinzip und die Wesentlichkeitstheorie dem Parlament eine herausgehobene Stellung zugesprochen.“ ↗verfassungsblog.de