Schiedsgerichte urteilen außerhalb rechtlicher Normen

26.07.2018/EG aus dem Blog ‘Norbert Häring‘

George Kahale III, Schlichter in Schiedsgerichtsverfahren, über ein gefährliches Rechtssystem:

„Es sieht vordergründig so aus wie ein Rechtssystem, aber es sieht nur so aus. Es gibt keine harten, verlässlichen Regeln. Eingaben, Anträge, mündliche Vorträge, Beweisaufnahme und Verfahren haben kaum etwas mit dem gemein, was man in einem normalen Gerichtsverfahren sieht. Eingaben in Schlichtungsverfahren können Hunderte Seiten lang sein und gleichzeitig die ganze Bandbreite von rechtlichen, faktischen, technischen und wirtschaftlichen Problemen betreffen, sodass sie die Aufnahmekapazität auch des klügsten und kompetentesten Schlichters weit überfordern. Spekulation und schlampige Zeitungartikel gehen als Evidenz durch. Falschdarstellungen der Fakten und grobe Falschzitation von Autoritäten sind Legion. Wenn sie entdeckt werden, gibt es normalerweise keine Strafe.“ ↗norberthaering.de

Transnationale Interessengruppen kontrollieren zunehmend nationale Regierungen

27.05.2018/EG

Fritz Glunk, Publizist, über die Entmachtung nationaler Parlamente durch transnationale Netzwerke

„Die globalen Sachverhalte werden an den Parlamenten vorbei in nicht-gewählten, unbeaufsichtigten Gruppen oder ‚bodies‘ definiert und in transnationalen Regimen als faktisch verbindliche Vorschriften reguliert; zu dieser „informellen Rechtsetzung“ schweigt die Öffentlichkeit, weil die praktischen Resultate im Großen und Ganzen akzeptabel sind. Die damit verbundene Entparlamentarisierung wird hingenommen.“ ↗deutschlandfunk.de

Zum Thema

Steve Keen, Wirtschaftswissenschaftler, zur Reformation der Ökonomie:

„Märkte und die beobachtbaren Marktprozesse sind weder gottgegeben noch ein simples Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Vielmehr sind sie ein Ergebnis der jeweils vorliegenden Gesetze, Gewohnheiten, Kulturen und Institutionen. Um die Funktionsweisen von Märkten zu verstehen, muss man diese gesellschaftlichen Faktoren und ihren Einfluss erforschen.“ agora42.de

EU-Schiedsgerichtshof ist eine Scheinlösung?

23.10.2017/EG aus dem Medium STANDARD, Wien

Filip Boras, Partner der Schiedskanzlei Baker McKenzie Wien, über den wertvollen Investorenschutz

„Um die Unterscheidung von materiellem und formellem Recht zu kennen, muss man nicht in dieser Vorlesung gewesen sein. Politiker, die ja Gesetze – materielle und formelle – im Parlament beschließen, kennen gewiss den Unterschied. Trotzdem wird diese prinzipielle Unterscheidung in der Debatte um den Investitionsschutz in modernen Freihandelsabkommen wie Ceta oder TTIP völlig ignoriert und die Öffentlichkeit vorsätzlich getäuscht.“ derstandard.at

Macht übt Recht aus

17.01.2017/EG aus dem Medium ‘Amerika21‘, Berlin

Jurist Pablo Fajardo Mendoza mit einem Beitrag über die rechtlichen Möglichkeiten eines transnationalen Ölkonzerns

„Wie erklärt sich die Tatsache, dass eine Person, die einen Staat vor der regionalen oder internationalen Menschenrechtsgerichtsbarkeit verklagen will, zuerst den gesamten nationalen Rechtsweg ausschöpfen muss, während die multinationalen Konzerne die Staaten direkt verklagen können? Warum diese unterschiedliche Behandlung? Warum sind die internationalen juristischen Instrumente für Menschenrechte, für Umwelt, für indigene Völker stets unverbindliche Erklärungen, während die juristischen Instrumente, die die Investitionen, Investoren und Konzerne schützen, immer rechtlich verbindliche Abkommen sind?“ amerika21.de

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Belgien: CETA ja, aber …

28.10.2016/EG aus der Nicht-Regierungs-Organisation Umweltinstitut München

Brüssel, Wallonien sowie die französische und deutsche Sprachgemeinschaft haben einige Vorbehalte festgelegt

Nach einer Mitteilung der Umweltinstitutes München wurden gestern Nachmittag Details der belgischen Einigung bekannt:

  • „Belgien bekräftigt, dass in seiner Verfassung alle drei Regionen und die drei Sprachgemeinschaften den Vertrag mit ratifizieren müssen. Die Regionen Wallonien und Brüssel sowie die französische und deutsche Sprachgemeinschaft kündigen an, den Vertrag nicht zu ratifizieren, wenn die Investor-Staat-Schiedsgerichte so bleiben, wie sie in Kapitel 8 des Abkommens festgeschrieben sind.
  • Belgien wird …“ umweltinstitut.org
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