EU: Soziale Sicherung ist für alle Staatshaushalte die teuerste Pflichtaufgabe

18.03.2019/EG
Quelle: Eurostat, statistisches Amt der Europäischen Union, Luxemburg

Größte Ausgabenposition in allen EU-Staaten ist die ‘Soziale Sicherung‘

Für das Jahr 2017 meldete Finnland, mit einem Anteil in Höhe von 45,9 Prozent der staatlichen Gesamtausgaben, den höchsten Beitrag für die soziale Sicherung ihrer Einwohner. Dahinter folgten Deutschland mit 44,1 Prozent und Dänemark mit 43,7 Prozent. Die niedrigsten Anteile meldeten Tschechien (30,7 Prozent), Lettland (30,8 Prozent) und Ungarn (29,9 Prozent). ec.europa.eu

Zum Thema

Gerhard Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, am 28. Januar 2005 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos: „We have established one of the best low paying sectors in Europe.“ (Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren in Europa etabliert.) ↗gerhard-schroeder.de

Ergänzung am 19.03.2019

Der Anteil der Ausgaben für die soziale Sicherung des Bundes hat sich seit der Wiedervereinigung (1990) von 27,2 Prozent auf 49,4 Prozent im Jahr 2018 erhöht. Für das Jahr 2019 wird mit einem Anteil von 50,4 Prozent gerechnet. bundestag.de

SGB II/Hartz IV 2018: Verwaltungsaufwand wird immer kostspieliger

16.03.2019/EG
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), Bremen

2018: 1,1 Mrd. Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ – 1,0 Mrd. Euro mehr für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“

„3,380 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme) ausgegeben. Im Bundeshaushalt 2018 veranschlagt (Soll) waren für diesen Zweck 4,485 Milliarden Euro (ohne die Ausgabereste, die zu Lasten aller Einzelpläne für Mehrausgaben in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro hätten in Anspruch genommen werden können). Die Minderausgaben (Ist kleiner Soll): 1,105 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung der genannten Ausgabereste).“
„5,585 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ausgegeben, ohne die etwa 970 Millionen Euro für den „kommunalen Finanzierungsanteil“ an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“ (siehe hier). Im Bundeshaushalt 2018 waren für diesen Zweck 4,555 Milliarden Euro veranschlagt. Die Mehrausgaben (Ist größer Soll): 1,030 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung des „kommunalen Finanzierungsanteils“).“ biaj.de

Zum Thema

Bei der Bundesagentur für Arbeit war im Jahr 2018 jede dritte offene Stelle von der Leiharbeitsbranche. In Stuttgart lag der Anteil bei 46,7 Prozent. o-ton-arbeitsmarkt.de

Geschäft mit Leiharbeitskräften boomt! pwc.de

SGB II/Hartz IV: ‘Verwaltungskosten‘ steigen

07.02.2019/EG
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), Bremen

„Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ legten seit 2012 um fast 33 Prozent zu

„Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen in 2018 insgesamt 6,555 Milliarden Euro ausgegeben, davon 5,585 Milliarden Euro vom Bund und (vom BIAJ rechnerische ermittelte) 970 Millionen Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“.
In den vergangenen sechs Jahren, von 2012 bis 2018 stiegen die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nominal (nicht preisbereinigt) um 32,8 Prozent (1,619 Milliarden Euro) bzw. um durchschnittlich etwa 4,8 Prozent pro Jahr.“ ↗biaj.de

Buchtipp: Die Erfindung der Leistung

18.01.2019/EG

Nina Verheyen: Die Erfindung der Leistung

Sachbuch (Gesellschaft, Leistung, Ungleichheit)

Unsere Gesellschaft ist eine Leistungsgesellschaft. Aber was meinen wir, wenn wir von „Leistung“ sprechen? Wie wurde Leistung zu einer vermeintlich objektiven, individuellen Größe und wie haben sich soziale Beziehungen und Gefühle dadurch verändert? Warum definieren sich Menschen über ihre Leistung – oder über das, was sie und andere dafür halten? Anschaulich und erhellend beschreibt Nina Verheyen, wie sich das Verständnis von Leistung gewandelt hat und erzählt die Geschichte einer Idee, die unser aller Leben prägt. Sie plädiert für eine historisch informierte und zugleich neue, sozialere Definition von Leistung, mit der sich überzeugend gegen Optimierungszwänge, Marktmechanismen und soziale Ungleichheit streiten lässt.

Zur Beseitigung der Armut reicht der Mindestlohn nicht

20.07.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Anfrage konfrontiert die Bundesregierung mit dem finanziellen Rahmen unter Mindestlohnbedingungen (damit verbundene erhebliche Einschränkungen an der sozialen Teilhabe bzw. am gesellschaftliche Leben wurden nicht hinterfragt)

Frage:

„Welche Höhe dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung maximal betragen, damit bei einer alleinstehenden Person (Steuerklasse I, kinderlos, keine Kirchensteuer) mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden (durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit) ein Stundenentgelt in Höhe des aktuellen Mindestlohns von 8,84 Euro ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft und Heizung + Freibetrag)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Eine alleinstehende Person verfügt bei einer Arbeitszeit von 37,7 Wochenstunden und einem Stundenentgelt von 8,84 Euro über ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von rund 1.444 Euro. Unter Berücksichtigung der Abzüge von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Freibeträge gemäß § 11b Absatz 2 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beträgt das gemäß §§ 11, 11b SGB II zu berücksichtigende monatliche Einkommen rund 782 Euro. Abzüglich des Regelbedarfes von 416 Euro dürften die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens 366 Euro monatlich betragen, damit für diesen Musterhaushalt kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II besteht. (…)“ bundestag.de