SGB II/Hartz IV 2018: Verwaltungsaufwand wird immer kostspieliger

16.03.2019/EG
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), Bremen

2018: 1,1 Mrd. Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ – 1,0 Mrd. Euro mehr für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“

„3,380 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (für „Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II“ und nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme) ausgegeben. Im Bundeshaushalt 2018 veranschlagt (Soll) waren für diesen Zweck 4,485 Milliarden Euro (ohne die Ausgabereste, die zu Lasten aller Einzelpläne für Mehrausgaben in Höhe von bis zu 400 Millionen Euro hätten in Anspruch genommen werden können). Die Minderausgaben (Ist kleiner Soll): 1,105 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung der genannten Ausgabereste).“
„5,585 Milliarden Euro wurden im vergangenen Haushaltsjahr 2018 vom Bund für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ausgegeben, ohne die etwa 970 Millionen Euro für den „kommunalen Finanzierungsanteil“ an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“ (siehe hier). Im Bundeshaushalt 2018 waren für diesen Zweck 4,555 Milliarden Euro veranschlagt. Die Mehrausgaben (Ist größer Soll): 1,030 Milliarden Euro (ohne Berücksichtigung des „kommunalen Finanzierungsanteils“).“ biaj.de

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