Medium für die zweite Meinung

  • Buchtipp: China verstehen

    09.08.2019/EG

    Katharina Pistor: The Code of Capital
    How the Law Creates Wealth and Inequality

    Sachbuch (Globalisierung, Kapitalismus, Politik, Wirtschaft)

    Kapital ist das bestimmende Merkmal moderner Volkswirtschaften, aber die meisten Menschen haben keine Ahnung, woher es tatsächlich kommt. Was genau ist es, das bloßen Reichtum in einen Vermögenswert verwandelt, der automatisch mehr Reichtum schafft? Der Kapitalkodex erklärt, wie Kapital hinter verschlossenen Türen in den Büros von Privatanwälten geschaffen wird und warum diese wenig bekannte Tatsache einer der Hauptgründe für die zunehmende Vermögenslücke zwischen den Kapitalinhabern und allen anderen ist.

    In diesem aufschlussreichen Buch argumentiert Katharina Pistor, dass das Gesetz bestimmte Vermögenswerte selektiv „kodiert“ und ihnen die Fähigkeit verleiht, privates Vermögen zu schützen und zu produzieren. Mit der richtigen rechtlichen Kodierung kann jeder Gegenstand, Anspruch oder jede Idee in Kapital umgewandelt werden – und Anwälte sind die Halter des Kodex. Pistor beschreibt, wie sie zwischen verschiedenen Rechtssystemen und Rechtsinstrumenten für diejenigen wählen, die den Bedürfnissen ihrer Kunden am besten entsprechen, und wie Techniken, die vor Jahrhunderten entwickelt wurden, um Grundbesitz als Kapital zu kodieren, heute verwendet werden, um Aktien, Anleihen, Ideen und sogar Erwartungen zu kodieren – Vermögenswerte, die nur im Gesetz existieren. (mehr …)

  • Neuregelungen ab August 2019

    08.08.2019/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Kinderzuschlag, BAföG, Vergütung für Betreuer und Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende werden erhöht, …

    Sonderabschreibung für private Bauherren neuer Mietwohnungen
    Künftig können Investoren vier Jahre lang zusätzlich jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. bundesregierung.de

    Neues Gesetz gegen Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung
    Ermittlungsarbeit für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) wurde in folgenden Punkten angepasst:
    bei unberechtigtem Sozialleistungsbezug, also Scheinarbeit oder vorgetäuschter selbstständiger Beschäftigung
    bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch – hier werden insbesondere die Familienkassen künftig stärker unterstützt
    bei Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen
    bei Arbeitsausbeutung und damit verbundenem Menschenhandel
    beim Anbieten von Schwarzarbeit (Print und Online-Plattformen)
    bei der missbräuchlichen Bereitstellung von Unterkünften zum Beispiel in „Schrottimmobilien“. bundesregierung.de

    Schutz vor intensiver Sonnenstrahlung akklimatisiert
    Seit dem 1. Januar 2015 werden „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ in der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit Nummer 5103 geführt. Bis Ende 2017 gab es bereits rund 12.500 Anerkennungen und 16 Todesfälle. Betroffen sind insbesondere die Landwirtschaft und das Baugewerbe. Über alle Branchen hinweg ist die Berufskrankheit Nummer 5103 die zweithäufigste Berufskrankheit, im Bereich der Landwirtschaft sogar die häufigste.
    Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch natürliche UV-Strahlung zu vermeiden oder zu minimieren und die hohe Zahl an Berufskrankheiten mit Hilfe von präventiven Maßnahmen zu reduzieren. bmas.de (mehr …)

  • Hörfunk-Tipp: Übertherapie. Ursachen und Folgen

    07.08.2019/EG
    Quelle: Deutschlandfunk, Berlin

    Dokumentation von Dorothea Brummerloh, Journalistin, über Fehlanreize im Gesundheitssystem

    „Etwa 15 Mal im Jahr geht der Durchschnittsdeutsche zum Arzt – mehr als in jedem anderen Land. Und bekommt selten, was er braucht: ein ruhiges Gespräch. Dafür jede Menge Pillen, Röntgen, Ultraschall, EKG. Nebenwirkungen inklusive.“ deutschlandfunk.de

  • Bundeswehr: Machtwerkzeug für Politiker?

    06.08.2019/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Ayda Altunay und Marc Zeccola, beide Rechtswissenschaftler an der Universität Stuttgart über die Debatte zur maritimen „Sicherung des Handelsverkehrs in der Straße von Hormus“

    „Bemerkenswert ist dabei zunächst die Selbstverständlichkeit, mit der die Mitglieder der Bundesregierung davon auszugehen scheinen, dass sie es sind, auf deren Position es hier ankommt. Das lässt auf ein Maß an Ignoranz in Hinblick auf die parlamentarische Beteiligung und Befugnisse schließen, vor der man sich die Augen reibt: Hat man etwa die Abschaffung des „Parlamentsheeres“ verschlafen? Die Exekutive erweckt den Eindruck, über die Bundeswehr als ihr alleiniges Machtinstrument verfügen zu können, obwohl das Grundgesetz dies ausdrücklich nicht vorsieht, sondern den Einsatz der Streitkräfte unter Parlamentsvorbehalt stellt. Nur so ist die Konstruktion der Bundeswehr als Parlamentsheer, das unter demokratischer und rechtsstaatlicher Kontrolle stehen soll, zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das in gefestigter Rechtsprechung letztmalig 2015 im Pegasus-Urteil ausdrücklich bestätigt und auch mit Blick auf das Demokratieprinzip und die Wesentlichkeitstheorie dem Parlament eine herausgehobene Stellung zugesprochen.“ verfassungsblog.de

  • 100 Jahre Grundschule

    02.08.2019/EG
    Quellen: Technische Universität Dresden / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

    August 1919 bis heute: Zu den Aufgaben der Grundschule zählen lesen, schreiben, rechnen, … und die Selektion

    Jeanette Hoffmann und Matthea Wagener, beide Erziehungswissenschaftlerinnen an der Technischen Universität Dresden, über eine 100 Jahre alte Schulform, die den selektiven Duktus nicht abgelegt hat:
    „Eine staatliche Einheitsschule ohne kirchlichen Einfluss war der Traum sozialdemokratischer und linksliberaler Politiker und Pädagogen, als vor 100 Jahren die Weimarer Republik gegründet wurde.
    Ziel war es, die bestehenden Standesunterschiede zu überwinden und allen Kindern die Chance zu geben, erfolgreich eine Schullaufbahn zu durchlaufen. Nicht mehr die soziale Herkunft, sondern die schulischen Leistungen sollten entscheidend sein. (…).
    In den verschiedenen Zeiten und unter unterschiedlichen politischen Systemen hat sich die Grundschule mehrfach gewandelt, verschiedene institutionelle Formen angenommen und curriculare Änderungen durchlaufen. Trotzdem stecken die Grundschulen in Deutschland nach wie vor in einer ähnlichen Zwickmühle wie vor 100 Jahren: Dem Anspruch, alle Kinder zu fördern bei gleichzeitiger Selektion.tu-dresden.de

    Marcel Helbig, Erziehungswissenschaftler an der Universität Erfurt, und Rita Nikolai, Erziehungswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität Berlin, untersuchten die Entwicklung der Grundschule von der Kaiserzeit bis heute:
    Vorstöße zur Verlängerung der Grundschulzeit seien in der Vergangenheit häufig daran gescheitert, dass höhere soziale Schichten sich dem längeren gemeinsamen Lernen der Kinder erfolgreich widersetzen konnten. Die Zunahme sozialer Ungleichheit in der Gesellschaft in den letzten Jahren führt aus Sicht der Autoren dazu, dass Ausweichmöglichkeiten und die horizontale Differenzierung im Grundschulbereich an Bedeutung gewinnen und die gemeinsame Grundschule für alle zunehmend unterlaufen wird. Die Autorin und der Autor konstatieren eine „zunehmende horizontale Ungleichheit an den Grundschulen“. Beitragen würde dazu unter anderem ein paralleles System von öffentlichen und privaten Grundschulen, aber auch die wohnräumliche Segregation in vielen Städten, wo Arm und Reich immer seltener Tür an Tür leben.“ wzb.eu

    Die Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung) vom 11. August 1919, Artikel 146:

    • Das öffentliche Schulwesen ist organisch auszugestalten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf. Für diesen Aufbau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis seiner Eltern maßgebend.
    • Innerhalb der Gemeinden sind indes auf Antrag von Erziehungsberechtigten Volksschulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung einzurichten, soweit hierdurch ein geordneter Schulbetrieb, auch im Sinne des Abs. 1, nicht beeinträchtigt wird. Der Wille der Erziehungsberechtigten ist möglichst zu berücksichtigen. Das Nähere bestimmt die Landesgesetzgebung nach den Grundsätzen eines Reichsgesetzes.
    • Für den Zugang Minderbemittelter zu den mittleren und höheren Schulen sind durch Reich, Länder und Gemeinden öffentliche Mittel bereitzustellen, insbesondere Erziehungsbeihilfen für die Eltern von Kindern, die zur Ausbildung auf mittleren und höheren Schulen für geeignet erachtet werden, bis zur Beendigung ihrer Ausbildung.

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