100 Jahre Grundschule

02.08.2019/EG
Quellen: Technische Universität Dresden / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

August 1919 bis heute: Zu den Aufgaben der Grundschule zählen lesen, schreiben, rechnen, … und die Selektion

Jeanette Hoffmann und Matthea Wagener, beide Erziehungswissenschaftlerinnen an der Technischen Universität Dresden, über eine 100 Jahre alte Schulform, die den selektiven Duktus nicht abgelegt hat:
„Eine staatliche Einheitsschule ohne kirchlichen Einfluss war der Traum sozialdemokratischer und linksliberaler Politiker und Pädagogen, als vor 100 Jahren die Weimarer Republik gegründet wurde.
Ziel war es, die bestehenden Standesunterschiede zu überwinden und allen Kindern die Chance zu geben, erfolgreich eine Schullaufbahn zu durchlaufen. Nicht mehr die soziale Herkunft, sondern die schulischen Leistungen sollten entscheidend sein. (…).
In den verschiedenen Zeiten und unter unterschiedlichen politischen Systemen hat sich die Grundschule mehrfach gewandelt, verschiedene institutionelle Formen angenommen und curriculare Änderungen durchlaufen. Trotzdem stecken die Grundschulen in Deutschland nach wie vor in einer ähnlichen Zwickmühle wie vor 100 Jahren: Dem Anspruch, alle Kinder zu fördern bei gleichzeitiger Selektion.tu-dresden.de

Marcel Helbig, Erziehungswissenschaftler an der Universität Erfurt, und Rita Nikolai, Erziehungswissenschaftlerin an der Humboldt-Universität Berlin, untersuchten die Entwicklung der Grundschule von der Kaiserzeit bis heute:
Vorstöße zur Verlängerung der Grundschulzeit seien in der Vergangenheit häufig daran gescheitert, dass höhere soziale Schichten sich dem längeren gemeinsamen Lernen der Kinder erfolgreich widersetzen konnten. Die Zunahme sozialer Ungleichheit in der Gesellschaft in den letzten Jahren führt aus Sicht der Autoren dazu, dass Ausweichmöglichkeiten und die horizontale Differenzierung im Grundschulbereich an Bedeutung gewinnen und die gemeinsame Grundschule für alle zunehmend unterlaufen wird. Die Autorin und der Autor konstatieren eine „zunehmende horizontale Ungleichheit an den Grundschulen“. Beitragen würde dazu unter anderem ein paralleles System von öffentlichen und privaten Grundschulen, aber auch die wohnräumliche Segregation in vielen Städten, wo Arm und Reich immer seltener Tür an Tür leben.“ wzb.eu

Die Verfassung des Deutschen Reiches (Weimarer Reichsverfassung) vom 11. August 1919, Artikel 146:

  • Das öffentliche Schulwesen ist organisch auszugestalten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf. Für diesen Aufbau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis seiner Eltern maßgebend.
  • Innerhalb der Gemeinden sind indes auf Antrag von Erziehungsberechtigten Volksschulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung einzurichten, soweit hierdurch ein geordneter Schulbetrieb, auch im Sinne des Abs. 1, nicht beeinträchtigt wird. Der Wille der Erziehungsberechtigten ist möglichst zu berücksichtigen. Das Nähere bestimmt die Landesgesetzgebung nach den Grundsätzen eines Reichsgesetzes.
  • Für den Zugang Minderbemittelter zu den mittleren und höheren Schulen sind durch Reich, Länder und Gemeinden öffentliche Mittel bereitzustellen, insbesondere Erziehungsbeihilfen für die Eltern von Kindern, die zur Ausbildung auf mittleren und höheren Schulen für geeignet erachtet werden, bis zur Beendigung ihrer Ausbildung.