Neuregelungen ab August 2019

08.08.2019/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Kinderzuschlag, BAföG, Vergütung für Betreuer und Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende werden erhöht, …

Sonderabschreibung für private Bauherren neuer Mietwohnungen
Künftig können Investoren vier Jahre lang zusätzlich jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. bundesregierung.de

Neues Gesetz gegen Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung
Ermittlungsarbeit für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) wurde in folgenden Punkten angepasst:
bei unberechtigtem Sozialleistungsbezug, also Scheinarbeit oder vorgetäuschter selbstständiger Beschäftigung
bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch – hier werden insbesondere die Familienkassen künftig stärker unterstützt
bei Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen
bei Arbeitsausbeutung und damit verbundenem Menschenhandel
beim Anbieten von Schwarzarbeit (Print und Online-Plattformen)
bei der missbräuchlichen Bereitstellung von Unterkünften zum Beispiel in „Schrottimmobilien“. bundesregierung.de

Schutz vor intensiver Sonnenstrahlung akklimatisiert
Seit dem 1. Januar 2015 werden „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ in der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit Nummer 5103 geführt. Bis Ende 2017 gab es bereits rund 12.500 Anerkennungen und 16 Todesfälle. Betroffen sind insbesondere die Landwirtschaft und das Baugewerbe. Über alle Branchen hinweg ist die Berufskrankheit Nummer 5103 die zweithäufigste Berufskrankheit, im Bereich der Landwirtschaft sogar die häufigste.
Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch natürliche UV-Strahlung zu vermeiden oder zu minimieren und die hohe Zahl an Berufskrankheiten mit Hilfe von präventiven Maßnahmen zu reduzieren. bmas.de

Neues Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
Das Gesetz sieht vor, die Wartefristen für berufsvorbereitende Maßnahmen zu verkürzen. Wer vor dem 1. August 2019 einreist, kann nach drei Monaten Wartefrist an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. Für Personen, die danach in Deutschland einreisen, gelten Fristen von neun Monaten für Geduldete und 15 Monaten für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung. bundesregierung.de

Erhöhung der Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende
Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge werden in zwei Stufen angehoben. Zum 1. August 2019 steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen deutlich: von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Zum 1. August 2020 steigt er nochmals auf 723 Euro pro Monat. bundesregierung.de

Erweiterung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises
Die Gruppe der Nutzer wird auf Unionsbürger und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, erweitert. Das Gesetz tritt teilweise am 5. August 2019, in seinen wesentlichen Bestimmungen am 1. November 2019 in Kraft. bundesregierung.de

Wohnraumbefristung für anerkannte Flüchtlinge festgelegt
Nach der Wohnsitzregelung sind Schutzberechtigte grundsätzlich verpflichtet, für drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Einräumung des Schutzstatus ihren Wohnsitz in dem Bundesland zu nehmen, in das sie im Rahmen des Asylverfahrens verteilt worden sind. Die Bundesländer haben zudem die Möglichkeit, innerhalb ihres jeweiligen Bundeslandes die Wohnsitznahme in einer bestimmten Kommune anzuordnen oder Zuzugsbeschränkungen für bestimmte Kommunen zu erlassen.
Das Gesetz ist seit 12. Juli 2019 in Kraft. bmi.bund.de

Vergütung der beruflichen Betreuer erhöht
Die Vergütung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer wird um durchschnittlich 17 Prozent erhöht.
Das Gesetz ist seit 27. Juli 2019 in Kraft. bundesregierung.de

EU befreit Kosmetika von weiteren allergenen Duftstoffen
Ab dem 23. August 2019 dürfen kosmetische Mittel mit 3-und 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl)-3-cyclohexen-1-carbaldehyd (HICC), INCI-Bezeichnung Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde, 2,6-Dihydroxy-4-methyl-benzaldehyd (Atranol) und 3-Chloro-2,6-dihydroxy-4-methyl-benzaldehyd (Chloratranol) in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. europa.eu

BAföG erhöht
Die bedarfsgerechte Anpassung des BAföG an aktuelle Entwicklungen erfordert zunächst eine erhebliche Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge:
Die Bedarfssätze steigen in zwei Stufen zum Schuljahres- beziehungsweise zum Wintersemesterbeginn 2019 und 2020. Auch der Wohnzuschlag wird erhöht. Der Förderhöchstbetrag steigt somit von heute 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020.
Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Geförderte werden ebenfalls angehoben.
Um die Gruppe der Förderberechtigten zu vergrößern, soll der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – angehoben werden. Bis 2021 soll er in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent steigen. bundesregierung.de

Sozialstaffel für Kita wird Pflicht
Bundesweit werden Familien mit geringem Einkommen von Kita-Gebühren freigestellt. Darüber hinaus wird bundesweit (seit 01. August 2019) die Pflicht eingeführt, Kita-Beiträge nach sozialen Kriterien zu staffeln. bundesregierung.de

Kinderzuschlag und Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf erhöht
Mit der Neugestaltung des Kinderzuschlags zahlt sich zusätzliches Einkommen aus oder wirkt sich zumindest nicht länger nachteilig aus. Der Aufwand für den Antrag wird reduziert, die Geldleistung auf maximal 185 Euro erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die Änderungen treten zum 01. Juli 2019 bzw. 01 Januar 2020 in Kraft.
Der Betrag für die Ausstattung mit Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung entfallen. Die Änderung ist seit 01. August 2019 in Kraft. bundesregierung.de