Medium für die zweite Meinung

  • Arbeitswelt: Behinderung von Betriebsräten

    26.10.2020/EG
    Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

    Alrun Fischer, Betriebsräte-Beraterin und Inhaberin der AFB, Markus Hertwig, Sozialwissenschaftler an der Technischen Universität Chemnitz, Sissy Morgenroth wissenschaftliche Mitarbeiterin bei AFB, Oliver Thünken, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Chemnitz, untersuchten die Strategien von Arbeitgebern zur Abwehr betrieblicher Mitbestimmung

    „Die Motivlagen der Arbeitgeber, gegen Betriebsräte oder Gewerkschaften zu agitieren, sind vielfältig. Prominent, weil auch in Medien z.T. offensiv vertreten, ist eine ideologisch verbrämte Totalverweigerung: Aus Sicht einiger Unternehmer macht die Mitbestimmung es (ihnen) unmöglich, ein Unternehmen (wirtschaftlich erfolgreich) zu führen. Unser Arbeitgebertypus des »strategischen Verhinderns von Mitbestimmung« (vgl. Kapitel 5) charakterisiert die Facetten dieser Orientierung recht anschaulich. Die Verweigerungshaltung entlädt sich in harten, strategisch geplanten Maßnahmen gegen Betriebsräte, Gewerkschaften und Individuen, die z.T. enorme Ressourcen verschlingen – darunter Zeitressourcen und innerbetriebliche Kosten, aber auch horrende Ausgaben für Union-Busting-Anwälte und Gerichtsverfahren…“ (Auszug von Seite 215)
    Die Studie lesen Sie hier ↗transcript-verlag.de.

  • Buchtipp: Der Dschungel

    23.10.2020/EG

    Upton Sinclair: Der Dschungel

    Roman (Arbeitswelt, Kapitalismus, Politik)

    „Der litauische Einwanderer Jurgis Rudkus kommt mit seiner Verlobten um 1900 nach Amerika, ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Wie viele andere findet auch er Arbeit in den Schlachthöfen Chicagos, doch die Hygiene- und Sicherheitsstandards sind so niedrig, die Anforderungen so hoch und die Bezahlung so erbärmlich, dass die Immigranten kaum eine Chance auf ein vernünftiges Leben haben.
    Nachdem seine Familie durch mehrere Tragödien zerstört wird und ihre Existenz verliert, ist er gezwungen, auf illegalen Wegen Geld zu verdienen. Nach und nach erkennt er die Notwendigkeit, für Reformen und ein besseres Leben zu kämpfen.“ (mehr …)

  • Parität könnte auch im Wahlrecht geschaffen werden

    23.10.2020/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Jelena von Achenbach, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Gießen, Frauke Brosius-Gersdorf, Rechtswissenschaftlerin an der Leibnitz-Universität Hannover, Christine Hohmann-Dennhardt, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, Renate Jaeger, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, Silke Laskowski, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Kassel, Rita Süssmuth, ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages, und Friederike Wapler, Rechtswissenschaftlerin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, zur Chancengleichheit für Frauen bei Wahlen

    „Aktuell wird unter dem Stichwort „Parité“ über Klauseln im Wahlrecht debattiert, mit denen die Chancengleichheit für Frauen bei der Wahl zu den Parlamenten verbessert und auf eine gleichmäßige Verteilung politischer Mandate auf Frauen und Männer hingewirkt werden soll. (…).
    Es ist daher eine politische Entscheidung, geschlechterparitätische Regelungen im Wahlrecht vorzusehen und sie auszugestalten. Dies kann und muss in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten diskutiert werden…“
    Die Stellungnahme lesen Sie hier verfassungsblog.de.

  • Steuervermeidung: Aufklärung zwischen fernen Konten und nahen Informationsquellen

    21.10.2020/EG
    Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    Jakob Miethe, Wirtschaftswissenschaftler am Center for Economic Studies (CES) der Ludwig-Maximilians-Universität München, untersuchte die Finanzaktivitäten auf Schattenfinanzplätzen und stellt den Nutzen der Verfolgung und Regulierung vor Ort in Frage

    „Wenn sich die Ergebnisse dieser Studie in weiterer Forschung bestätigen, könnten die beeindruckenden Koordinierungsmaßnahmen der OECD bei der multilateralen Bekämpfung von Finanzkriminalität Gefahr laufen, einen unnötigen Umweg zu nehmen. Selbst wenn die jeweilige Behörde am Offshore-Finanzplatz gewillt ist, Daten an die anfragende Stelle zu übermitteln, so ist die wahrheitsgemäße Übermittelung von Daten seitens des Finanzdienstleisters von den Behörden auf der Insel weder überprüfbar noch durchsetzbar, da die Dienstleistung höchstwahrscheinlich nicht einmal in deren Hoheitsgebiet erbracht wurde. Vereinfacht gesagt versuchen beispielsweise deutsche SachbearbeiterInnen Informationen über ein Finanzkonstrukt – welches möglicherweise wenige Häuser weiter in Frankfurt konstruiert und betreut wird – mit Hilfe der Behörden einer kleinen Insel auf der anderen Seite des Globus zu bekommen.

    Der Fall Wirecard steht exemplarisch für diese Problematik: Obwohl umfangreiche Informationen zu den Beteiligten und ihren Vergehen offengelegt wurden, scheitert die Aufklärung des Falls unter anderem am Versuch, die relevanten Finanzströme über Schattenfinanzplätze nachzuvollziehen. Dabei befinden sich die potentiellen TäterInnen, die mit der Wirtschaftsprüfung beauftragte Kanzlei sowie die Behörden, die den Fall aufklären sollen, eben nicht in Mauritius, wo einigen Berichten zufolge Kapital gebucht wurde, sondern in Deutschland.“

    Die Studie lesen Sie hier diw.de.

    Zum Thema

    Die Wirtschaftswissenschaftler Thomas Tørsløv (University of Copenhagen), Ludvig Wier (University of Copenhagen), Gabriel Zucman (University of California Berkeley) untersuchten die weltweite Steuervermeidung multinationaler Unternehmen: Unter Ausnutzung dieser unterschiedlichen Profitabilität schätzen die Forscher, dass fast 40% der Gewinne, geschätzt über 700 Milliarden USD, von multinationalen Unternehmen jedes Jahr weltweit in Steueroasen verlagert werden. Für Deutschland würden die Berechnungen den Verlust in Höhe von etwa 26 % der Körperschaftssteuereinnahmen pro Jahr vermuten. Die Studie lesen Sie hier nber.org

    Forscher des Internationalen Währungsfonds untersuchten die Phantominvestitionen von inaktiven Unternehmen (Briefkastenfirmen) in Steueroasen / Luxemburg beherbergt ausländische Direktinvestitionen (FDI) in Höhe von rund vier Billionen US-Dollar / Multinationale Unternehmen nutzen Schlupflöcher im irischen Recht aus, indem sie innovative Steuertechniken mit kreativen Spitznamen wie „Doppel-Irisch mit einem holländischen Sandwich“ einsetzen, die Gewinntransfers zwischen Tochtergesellschaften in Irland und den Niederlanden mit Steueroasen in der Karibik als typischem Endziel beinhalten. Mit diesen Taktiken werden noch niedrigere Steuersätze erreicht oder Steuern ganz vermieden. ↗imf.org

  • Geldvermögen privater Haushalte erreicht 6,63 Billionen Euro

    19.10.2020/EG
    Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

    Geldvermögens der privaten Haushalte* in Deutschland stieg im zweiten Quartal 2020 auf 6.630 Milliarden Euro

    Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, summierte sich das Geldvermögen (Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Investmentfonds, Versicherung, Alterssicherung, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen) der privaten Haushalte in Deutschland, zum Halbjahr 2020, auf 6,63 Billionen Euro. Damit übertraf es den Vorjahreswert um 342,3 Milliarden Euro bzw. 5,4 Prozent. bundesbank.de

    *Private Haushalte sind Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und Ähnliche).

    Zum Thema

    Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2018, mit 8.655 Milliarden Euro erfasst. bundesbank.de (Seite 11)

    Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2017:
    „Wie ungleich die Verteilung ist, lässt sich demnach auch am Anteil des Vermögens ablesen, das den oberen 10 % der Nettovermögensverteilung gehört. Diese Gruppe nannte in Deutschland im Jahr 2017 etwa 55 % des gesamten Nettovermögens ihr Eigen.“ bundesbank.de (Seite 16)

    Einkommens- und Verbrauchsstichprobe / Geld- und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte destatis.de

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