18.04.2024/EG
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
Bundesregierung muss kritische Äußerungen hinnehmen
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde eines Journalisten stattgeben. Der Journalist Julian Reichelt, Chefredakteur von nius.de, wendete sich gegen eine einstweilige Verfügung, durch die ihm eine kritische Äußerung gegenüber der Bundesregierung untersagt wurde.
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
„Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.
- a) Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten…“
Den Beschluss lesen Sie hier.