Bundesrat verschärft Armut von Sozialhilfe-Bedürftigen

06.11.2017/EG aus dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ), Bremen

Lücke zwischen Regelbedarf (SGB II/‘Hartz IV‘) und Armutsgefährdungsschwelle wird voraussichtlich weiter wachsen / Regelbedarf hätte in der ‘Regelbedarfsstufe 1‘ bis 2016 rechnerisch auf 448 Euro statt auf 404 Euro steigen müssen

„Der Bundesrat hat am 3. November 2017, gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes, der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 (RBSFV 2018) zugestimmt. Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV), ohne Kosten der Unterkunft und Heizung und Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung im PDF-Download), wird damit voraussichtlich auch 2017 und 2018 weiter wachsen.“ biaj.de

Zum Thema

Bundesrat, Drucksache 619/17, Auszug: „Mit der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen wird unter anderem der Regelsatz für alleinstehende „Hartz IV“-Empfänger auf 416 Euro angehoben. Das entspricht einer Erhöhung von etwa 1,63 Prozent.“ bundesrat.de

Verordnung zur Bestimmung, Punkt F. Weitere Kosten: „Der Wirtschaft entstehen keine Kosten. Durch die vorgeschlagene Anpassung wird das verfügbare Einkommen der betroffenen Haushalte erhöht. Dies fördert die Konsumnachfrage. Nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten. Dies schließt mittelbare Einzelpreisänderungen auf Grund sich verändernden Nachfrageverhaltens nicht aus.“ bundesrat.de