Schwarze Liste der Steueroasen: Die schwere ‘Suche‘ nach Steuertricksern der EU-Kommission

05.11.2017/EG aus der NRO Netzwerk Steuergerechtigkeit, Berlin

EU-Kommission behindert wirksame Eindämmung der Steuerfluchtpolitik / Offener Brief aus dem Netzwerk Steuergerechtigkeit an EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker (freie Übersetzung):

„Sehr geehrter Präsident Juncker,

das deutsche Netzwerk Steuergerechtigkeit ist sehr besorgt, dass die von der Europäischen Union für Ende 2017 angekündigte Schwarze Liste der Steueroasen wichtige Geheimhaltungs- und Niedrigsteuer-Jurisdiktionen ausklammert und damit nicht zu einer Lösung des angesprochenen Problems beiträgt.

Wir sind uns bewusst, dass die richterliche Gewalt wie die der Kaimaninseln starken Einfluss ausübt, um nicht auf der Liste aufgeführt zu werden. Jedes Land bzw. jede Gerichtsbarkeit bedarf einer fairen Prüfung, aber es ist wichtig, dass die EU ihre eigene Liste ernst nimmt. Die Kriterien der EU müssen gründlich angewandt werden, einschließlich der Tatsache, dass die Ankündigung von Ländern, von der Liste zu streichen, nicht akzeptiert wird. Stattdessen sollten nur wirklich rechtliche Änderungen zählen.

Wir würden es auch begrüßen, wenn die EU einen Steuersatz von null Prozent nicht nur als Indikator, sondern auch als Beweis dafür, dass eine Rechtsprechung nicht kooperativ oder gar schädlich ist, einhalten würde. Das Europäische Parlament hat Mindeststeuersätze in der Europäischen Union gefordert. Ein Steuersatz von null Prozent sollte daher ein ausreichender Grund für die Aufnahme in die Liste sein.

Wir stellen fest, dass weitere Kriterien der schwarzen Liste zu schwach sind. Jedes Ergebnis, das auf diesen Kriterien beruht, liefert nur ein irreführendes Bild der Probleme, mit denen wir noch konfrontiert sind.

Ein weiteres großes Manko ist die Tatsache, dass einige EU-Länder per Definition nicht auf der schwarzen Liste stehen werden, obwohl diese Länder eindeutig als schädlich eingestuft wurden. Die EU muss zumindest ihre internen Prozesse, z. B. beim Thema Verhaltenskodex, verstärken, um Reformen in ihren eigenen Geheimhaltungs- und Niedrigsteuer-Jurisdiktionen wie den Niederlanden, Irland, Zypern, Malta und Luxemburg sowie in allen EU-Ländern mit schädlichen Praktiken, wie dem Fehlen einer Kapitalertragsteuer für Gebietsfremde, voranzutreiben.

Schließlich sind wir der Meinung, dass jede schwarze Liste mit scharfen und sofortigen Sanktionen einhergehen muss.

Mit freundlichen Grüßen,

Sarah Godar, Koordinator, Netzwerk Steuergerechtigkeit“ ↗netzwerksteuergerechtigkeit.files.wordpress.com

Ergänzung am 06.11.2017

Die 20 führenden Schattenfinanzplätze im Schattenfinanzindex der NRO ‚Tax Justice Network‘ lesen Sie hier fes.de auf Seite 7.

Die 30 Schattenfinanzplätze auf der schwarzen Liste der EU von 2015 lesen Sie hier fes.de auf Seite 11.

„Der Anteil des Offshore-Vermögens am Bruttoinlandsprodukt beträgt in Deutschland 16 %“ ↗boeckler.de