Autor: 8dF1v0

  • Buchtipp: „Kritisches Denken einfach erklärt“

    11.07.2025/EG

    Andreas Blessing, Philip Barth: Kritisches Denken einfach erklärt

    Sachbuch (Leben, Psychologie)

    „Warum ziehen uns bestimmte Podcasts, Zeitungen oder Social-Media-Kanäle geradezu magisch an? Oft, weil sie unsere Meinung zu einem bestimmten Thema bestätigen – und genau darin liegt die Gefahr. Unser Gehirn verlangt nach Bequemlichkeit und einfachen Antworten, kann uns aber auch systematisch in die Irre führen.
    Andreas Blessing und Philip Barth gehen diesen Denkfehlern auf den Grund und zeigen, warum unser Verstand manchmal gegen uns arbeitet.“

    Autoren

    Andreas Blessing (Dr. phil.), ist in eigener Praxis tätig als Neuropsychologe und Psychotherapeut. Seit 2018 ist er Co-Host des Wissenschaftspodcasts »Kritisches Denken«.

    Philip Barth (Dr. Sc.), ist Curriculumsentwickler an der ETH Zürich und seit 2018 Co-Host des Wissenschaftspodcasts »Kritisches Denken«.

    Verlag: Transcript
    Erscheinung: Juni 2025

  • Pflege: Bedürftige zwischen Dienstleister, Versicherung, Rücklagen und Bundesregierung

    09.07.2025/EG
    Quellen: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Düsseldorf / Prof. Dr. Stefan Sell, Remagen

    Pflegeaufwand wächst organisch / Geburtenstarke Jahrgänge (1955 bis 1969) treiben Bundesregierungen von einer Reform zur nächsten

    Den Beitrag von Prof. Dr. Heinz Rothgang, er forscht und lehrt Gesundheitsökonomie und -politik an der Universität Bremen, über aktuelle Mythen in der Debatte um die Pflegeversicherung lesen Sie hier.

    Einen Beitrag von Prof. Dr. Stefan Sell, er forscht und lehrt Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz, zu den Pflegeberichten der Kranken- und Pflegekassen lesen Sie hier.

    Einen differenzierten Blick von Michaela Evans-Borchers, Sozialwissenschaftlerin am Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen, und Christoph Bräutigam, wissenschaftlicher Mitarbeiter am IAT, auf die vielschichtigen Herausforderungen im Pflegesystem lesen Sie hier.

  • Buchtipp: „Wirtschaftsmärchen“

    04.07.2025/EG

    Patrick Schreiner, Kai Eicker-Wolf: Wirtschaftsmärchen
    Hundertundeine Legende über Ökonomie, Arbeit und Soziales

    Sachbuch (Arbeitswelt, Politik, Wirtschaft)

    „»Die Löhne sind zu hoch.« »Wachstum kommt allen zugute.« »Der Sozialstaat ist unbezahlbar.« »Private Unternehmen sind effizienter als der Staat.« »Hohe Steuern bremsen die Wirtschaft.« Derlei Behauptungen machen Stimmung – für mehr Markt und weniger Politik, für mehr soziale Ungleichheit und weniger Umverteilung, für mehr Vereinzelung und weniger soziale Sicherheit.
    In diesem Buch nehmen Patrick Schreiner und Kai Eicker-Wolf 101 solcher Wirtschaftsmärchen unter die Lupe: Sie zeigen auf, weshalb diese falsch sind oder in die Irre führen; wem sie schaden und wem sie nutzen; welche Denkmuster und Annahmen hinter ihnen stehen. Und sie veranschaulichen, wie gefährliche Feindbilder geschaffen werden: das vom teuren Hängemattenstaat etwa, …“

    Autoren

    Patrick Schreiner, Dr. phil., *1978, ist Politikwissenschaftler. Er arbeitet als Gewerkschafter in Berlin und publiziert unter anderem zu wirtschafts- und verteilungspolitischen Themen sowie politischer Theorie.
    Kai Eicker-Wolf, Dr. phil., *1965, ist Ökonom. Er arbeitet als Gewerkschafter in Frankfurt am Main und publiziert unter anderem zu wirtschafts-, finanz- und bildungspolitischen Themen.

    Verlag: PapyRossa
    Erscheinung: 3. Auflage 2025

  • Neuregelungen im Juli 2025

    30.06.2025/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die im Juli 2025 in Kraft treten:

    Pflege: Mindestlohn Altenpflege
    Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden zum 01. Juli 2025 angehoben. Pflegehilfskräfte erhalten ab 01. Juli 2025 mindestens 16,10 Euro (+ 3,9 %) brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro (+ 5,1 %) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (+ 5,1 %). Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Pflege: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
    Wenn Pflegende krank oder im Urlaub sind, können sie Leistungen für die sogenannte „Verhinderungspflege“ beantragen. Leistungen der „Kurzzeitpflege“ können beantragt werden, wenn Pflegebedürftige stationäre Betreuung auf Zeit brauchen. Beide Leistungen werden ab dem 01. Juli zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst, damit Anspruchsberechtigte flexibel wählen können. Außerdem braucht es zum Beispiel keine sechsmonatige „Vorpflegezeit“ mehr, um erstmals die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Pflege: Pflegeversicherung
    Da je nach Kinderzahl unterschiedliche Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden, muss die Anzahl der Kinder angegeben und nachgewiesen werden. Hierfür wird ab dem 01. Juli ein digitales Nachweisverfahren verpflichtend eingeführt. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Entschädigungsrecht: Opfer von Gewalt, Kriegsopfer und Impfgeschädigte
    Die Höhe der Entschädigung wird ab 01. Juli 2025 um 3,8 Prozent angehoben. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Opfer politischer Verfolgung in der DDR
    Die Anerkennung von Gesundheitsschäden wird erleichtert: Bestimmte Krankheiten gelten automatisch als Folge politischer Verfolgung. Die SED-Opferrente steigt ab Juli 2025 auf 400 Euro und wird ab 2026 jährlich angepasst. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt – Opferrente und Unterstützungsleistungen werden unabhängig vom Einkommen gezahlt. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    Zum 01. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, sollen verbessert werden. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Rente
    Ab dem 01. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,7 Prozent. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Einkommensteuererklärung 2024
    Für die Steuererklärung für das Jahr 2024 gelten wieder die regulären Fristen. Spätestens bis zum 31. Juli 2025 ist die Abgabe verpflichtend. Wer sich jedoch steuerlich beraten lässt, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, profitiert von einer verlängerten Frist bis zum 30. April 2026.

  • Das Minimum an Lohn

    27.06.2025/EG
    Quelle: Mindestlohnkommission, Berlin

    Beschluss der Mindestlohnkommission: Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2027 um 3,6 % auf 14,60 Euro

    Begründung: „Die Mindestlohnkommission hat im Rahmen einer Gesamtabwägung geprüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden …“

    Den Beschluss lesen Sie hier.

    Die Mitglieder der Mindestlohnkommission sehen Sie hier.