30.06.2025/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin
Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die im Juli 2025 in Kraft treten:
Pflege: Mindestlohn Altenpflege
Die Mindestlöhne in der Altenpflege werden zum 01. Juli 2025 angehoben. Pflegehilfskräfte erhalten ab 01. Juli 2025 mindestens 16,10 Euro (+ 3,9 %) brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro (+ 5,1 %) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (+ 5,1 %). Ergänzende Informationen lesen Sie hier.
Pflege: Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn Pflegende krank oder im Urlaub sind, können sie Leistungen für die sogenannte „Verhinderungspflege“ beantragen. Leistungen der „Kurzzeitpflege“ können beantragt werden, wenn Pflegebedürftige stationäre Betreuung auf Zeit brauchen. Beide Leistungen werden ab dem 01. Juli zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst, damit Anspruchsberechtigte flexibel wählen können. Außerdem braucht es zum Beispiel keine sechsmonatige „Vorpflegezeit“ mehr, um erstmals die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.
Pflege: Pflegeversicherung
Da je nach Kinderzahl unterschiedliche Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden, muss die Anzahl der Kinder angegeben und nachgewiesen werden. Hierfür wird ab dem 01. Juli ein digitales Nachweisverfahren verpflichtend eingeführt. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.
Entschädigungsrecht: Opfer von Gewalt, Kriegsopfer und Impfgeschädigte
Die Höhe der Entschädigung wird ab 01. Juli 2025 um 3,8 Prozent angehoben. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.
Opfer politischer Verfolgung in der DDR
Die Anerkennung von Gesundheitsschäden wird erleichtert: Bestimmte Krankheiten gelten automatisch als Folge politischer Verfolgung. Die SED-Opferrente steigt ab Juli 2025 auf 400 Euro und wird ab 2026 jährlich angepasst. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt – Opferrente und Unterstützungsleistungen werden unabhängig vom Einkommen gezahlt. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.
Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Zum 01. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, sollen verbessert werden. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.
Rente
Ab dem 01. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,7 Prozent. Ergänzende Informationen lesen Sie hier.
Einkommensteuererklärung 2024
Für die Steuererklärung für das Jahr 2024 gelten wieder die regulären Fristen. Spätestens bis zum 31. Juli 2025 ist die Abgabe verpflichtend. Wer sich jedoch steuerlich beraten lässt, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, profitiert von einer verlängerten Frist bis zum 30. April 2026.