Verbreitung des Populismus in westlichen Ländern

15.10.2017/EG aus dem wirtschaftspolitischen Blog VOXEU, London

Für die Wirtschaftswissenschaftler Luigi Guiso, Helios Herrera, Massimo Morelli und Tommaso Sonno, sind ökonomische Gründe die wichtigsten Ursachen der aktuellen Welle des Populismus

Populismus – links und rechts – ist in letzter Zeit zu einer mächtigen Kraft in der westlichen Politik geworden. In dieser Kolumne wird anhand von individuellen Daten zu politischen Einstellungen argumentiert, dass wirtschaftliche Triebkräfte die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Nachfrage nach und das Angebot populistischer Parteien sind. Jüngste Daten zeigen auch, dass sich ihre politischen Konkurrenten dem Populismus anpassen, wenn diese Parteien Unterstützung finden.

Die Krisen der 70er Jahre waren hauptsächlich Marktkrisen, während es in den 90er Jahren Regierungskrisen gab, während die Märkte florierten. In den letzten zehn Jahren waren weder die Märkte noch die Regierungen in der Lage, wirtschaftliche Sicherheit zu garantieren. Dies hat das Vertrauen in traditionelle politische Parteien und Institutionen erschüttert. Infolgedessen hat die Angst zugenommen, die durch andere Bedrohungen wie Massenmigration verstärkt wurde.

Die Forscher gehen von drei Definitionsmerkmale des Populismus aus:

  • Populisten behaupten, das Interesse der Bürger gegen die Eliten zu fördern.
  • Populisten begünstigen die Angst und den Enthusiasmus der Menschen.
  • Populisten fördern eine Politik, die einen scheinbar kurzfristigen Schutz bieten, ohne Rücksicht auf die langfristigen Folgen für das Land. voxeu.org

EM2024/UEFA: Steuererlass garantiert

13.10.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024: Bundesregierung garantiert UEFA umfassende Steuerbefreiungen

Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) reichte im März 2017 seine offizielle Interessensbekundung für die Austragung der Fußball-EM der Männer im Jahr 2024 bei der Union der europäischen Fußballverbände (UEFA) ein. Die von der UEFA geforderten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 27. April 2018 eingereicht werden. Die Unterlagen beinhalten auch zahlreiche Garantien in Form von Verträgen (Competent Authorities). Diese Garantien umfassen unter anderem die Steuerbefreiungen von jeder Art direkter Steuern für Unternehmen und Individuen wie Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftssteuer.

In diesem Zusammenhang merkt die Bundesregierung an: „Die Einkommensteuer kann durch die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein besonderes öffentliches Interesse besteht an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.“ bundestag.de

§ 50 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EstG):

„Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt; ein besonderes öffentliches Interesse besteht

  • 1. an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet, oder
  • 2. am inländischen Auftritt einer ausländischen Kulturvereinigung, wenn ihr Auftritt wesentlich aus öffentlichen Mitteln gefördert wird.“

Geschäftsmodell ’Insolvenz‘

09.10.2017/EG aus dem Medium WeltN24, Berlin

Reinhold Böhmer, Journalist, über ein unsittliches Angebot für Wolfgang Grupp, Inhaber des schwäbischen Bekleidungsunternehmens TRIGEMA

„Dirk Eichelbaum, Filialleiter von Buchalik Brömmekamp in Stuttgart, hatte mit Datum vom 11. Juli 2017 einen vierseitigen, eng beschriebenen Brief an Grupp adressiert, des Inhalts, dass er Grupp – ausgerechnet ihm, dem schuldenfreien, übersoliden Familienunternehmer – die Insolvenz in Eigenverantwortung als Möglichkeit nahelegte, um sein Unternehmen auf Kosten der Steuerzahler zu sanieren.“ welt.de

EU-Kommission fordert …

05.10.2017/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel/Berlin

von Deutschland die Umsetzung von EU-Regeln, von Irland eine 13-Mrd.-Euro-Rückforderung von Apple und von Luxemburg eine 250-Mio.-Euro-Rückforderung von Amazon

Die Europäische Kommission hat Deutschland am Mittwoch (04.) im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln in zwei Bereichen aufgefordert. Zum einen geht es um die mangelnde Einhaltung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Umweltlärm. Im zweiten Fall appelliert die Kommission an Deutschland, das deutsche Mehrwertsteuer-Erstattungssystem an EU-Recht anzupassen. ↗ec.europa.eu

Irland hat von Apple die 13 Mrd. Euro an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen immer noch nicht zurückgefordert. Deshalb hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) bekanntgegeben, dass sie das Land an den Europäischen Gerichtshof verweist. ec.europa.eu

Luxemburg hat Amazon unzulässige Steuervergünstigungen von rund 250 Mio. Euro gewährt. Das hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) in Brüssel bekanntgegeben. Das ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Die unzulässigen Beihilfen muss Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern. ec.europa.eu

Immobiliengeschäfte für Privilegierte

04.10.2017/EG aus der BERLINER ZEITUNG, Berlin

Sony Center Berlin wechselt für 1,1 Mrd. Euro den Besitzer – von der Grunderwerbsteuer befreit

„Für 1,1 Milliarden Euro wechselt das Sony Center am Potsdamer Platz den Besitzer. Der südkoreanische Staatsfonds NPS, der das Center erst im Jahr 2010 für rund 570 Millionen Euro von Sony erworben hatte, verkauft den Komplex damit sieben Jahre später für fast den doppelten Preis. (…) Die schlechte Nachricht für Berlin: Die Transaktion läuft als sogenannter Share Deal ab, also als ein geteiltes Geschäft, bei dem …“ ↗berliner-zeitung.de

Zum Thema

Transaktionen von Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer – eigentlich. Das im Dezember 1982 in Kraft getretene Grunderwerbsteuergesetz befreit Unternehmen von der Grunderwerbsteuer, wenn der Anteil der Übernahme unter 95 Prozent liegt. Die Einnahmen aus dieser Ländersteuer (der Steuersatz reicht von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) summierten sich im Jahr 2015 auf über neun Milliarden Euro.

Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag, die steuerliche Privilegierung von sogenannten ‘Share Deals‘ in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, wurde am 21.06.2017 im Finanzausschuss von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Beispiel: Ein ‘Share-Deal‘ sorgte beim Verkauf des 150 Meter hohen Frankfurter Eurotowers, dem ehemaligen Sitz der Europäischen Zentralbank und jetzigen Sitz der Europäischen Bankenaufsicht, dafür, dass dem Land Hessen 29 Millionen Euro Grunderwerbsteuer entgingen. Eine Familie, die in Hessen ein Haus für 300.000 Euro erwirbt, muss 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen. bundestag.de