05.10.2017/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel/Berlin
von Deutschland die Umsetzung von EU-Regeln, von Irland eine 13-Mrd.-Euro-Rückforderung von Apple und von Luxemburg eine 250-Mio.-Euro-Rückforderung von Amazon
Die Europäische Kommission hat Deutschland am Mittwoch (04.) im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln in zwei Bereichen aufgefordert. Zum einen geht es um die mangelnde Einhaltung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Umweltlärm. Im zweiten Fall appelliert die Kommission an Deutschland, das deutsche Mehrwertsteuer-Erstattungssystem an EU-Recht anzupassen. ↗ec.europa.eu
Irland hat von Apple die 13 Mrd. Euro an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen immer noch nicht zurückgefordert. Deshalb hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) bekanntgegeben, dass sie das Land an den Europäischen Gerichtshof verweist. ↗ec.europa.eu
Luxemburg hat Amazon unzulässige Steuervergünstigungen von rund 250 Mio. Euro gewährt. Das hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) in Brüssel bekanntgegeben. Das ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Die unzulässigen Beihilfen muss Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern. ↗ec.europa.eu