04.10.2017/EG aus der BERLINER ZEITUNG, Berlin
Sony Center Berlin wechselt für 1,1 Mrd. Euro den Besitzer – von der Grunderwerbsteuer befreit
„Für 1,1 Milliarden Euro wechselt das Sony Center am Potsdamer Platz den Besitzer. Der südkoreanische Staatsfonds NPS, der das Center erst im Jahr 2010 für rund 570 Millionen Euro von Sony erworben hatte, verkauft den Komplex damit sieben Jahre später für fast den doppelten Preis. (…) Die schlechte Nachricht für Berlin: Die Transaktion läuft als sogenannter Share Deal ab, also als ein geteiltes Geschäft, bei dem …“ ↗berliner-zeitung.de
Zum Thema
Transaktionen von Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer – eigentlich. Das im Dezember 1982 in Kraft getretene Grunderwerbsteuergesetz befreit Unternehmen von der Grunderwerbsteuer, wenn der Anteil der Übernahme unter 95 Prozent liegt. Die Einnahmen aus dieser Ländersteuer (der Steuersatz reicht von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) summierten sich im Jahr 2015 auf über neun Milliarden Euro.
Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag, die steuerliche Privilegierung von sogenannten ‘Share Deals‘ in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, wurde am 21.06.2017 im Finanzausschuss von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.
Beispiel: Ein ‘Share-Deal‘ sorgte beim Verkauf des 150 Meter hohen Frankfurter Eurotowers, dem ehemaligen Sitz der Europäischen Zentralbank und jetzigen Sitz der Europäischen Bankenaufsicht, dafür, dass dem Land Hessen 29 Millionen Euro Grunderwerbsteuer entgingen. Eine Familie, die in Hessen ein Haus für 300.000 Euro erwirbt, muss 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen. ↗bundestag.de