Schlagwort: Steuer

  • Cum/Cum, Cum/Ex: Dividende politischer ‚Interessen‘

    29.07.2017/EG aus dem Blog ÖKONOMENSTIMME, Zürich

    Christoph Spengel, Finanzwissenschaftler und Sachverständiger für den 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex-Geschäfte), über Netzwerke, Fehleinschätzungen, Kommunikationsmängel und Desinteresse im größten Steuerbetrug

    „Wer gedacht hätte, dass mit der Vorlage des Cum/Ex-Abschlussberichts sämtliche Skandale rund um das Dividendenstripping auf den Tisch gebracht wurden, wird eines Besseren belehrt. Es geht um den großen Bruder der Cum/Ex-Geschäfte, die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte. Cum/Cum-Geschäfte führten zumindest bis 2016 dazu, dass in Deutschland auf Dividenden einbehaltene Kapitalertragsteuer zu Unrecht erstattet worden ist. (…) Im Gegensatz zu Cum/Ex-Geschäften mit Leerverkauf sind Cum/Cum-Geschäfte per se nicht illegal. (…) Daneben ist zumindest seit 2001 zusätzlich zu prüfen, ob ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, der dem Geschäft ebenfalls die steuerliche Anerkennung versagt. In der überwiegenden Zahl der Fälle, in die wiederum nachweislich auch Landesbanken in großem Stil verwickelt waren, dürfte dies der Fall sein. Stattdessen glänzt das BMF (Bundesministerium der Finanzen) mit steuerrechtlichen Falschaussagen und hat im November 2016 versucht, mit einem Verwaltungsschreiben Cum/Cum-Geschäfte für die Vergangenheit reinzuwaschen.“ ↗oekonomenstimme.org

    Zum Thema

    Die potentiellen Steuerausfälle, die in der Bundesrepublik Deutschland durch Cum/Cum-Geschäfte in den Jahren 2001 bis 2016 aufgelaufen sein könnten, bewegen sich zwischen 49,2 Milliarden Euro und rund 82 Milliarden Euro. spengel.bwl.uni-mannheim.de

    Verantwortliche Bundesfinanzminister im maßgeblichen Zeitraum (seit 2001):

    • Hans Eichel (SPD) 12.4.1999 bis 22.11.2005
    • Peer Steinbrück (SPD) 22.11.2005 bis 27.10.2009
    • Wolfgang Schäuble (CDU) seit 27.10.2009
  • Öffentliche Leistungen lassen Grundstückspreise steigen

    24.07.2017/EG aus dem Medium TELEPOLIS, Berlin

    Dirk Löhr, Wirtschaftswissenschaftler, über den geschützten Wert privater Grundstücke

    „So kostet eine identische Wohnung heute in München mehr als das Siebenfache wie in Gelsenkirchen. Das liegt an der unterschiedlichen Attraktivität bezüglich Arbeitsplätzen und Arbeitskräften, Infrastruktur, Kultur- und Freizeitangebot, Sicherheit usw.

    Die Voraussetzungen hierfür sind öffentliche Leistungen und Infrastruktur, die vor allem vom Bund, von den Ländern und von den Kommunen bereitgestellt werden. Finanziert werden diese Leistungen durch Abgaben, die größtenteils von Verbrauchern und Arbeitnehmern aufgebracht werden. Nutznießer sind die privaten Grundstückseigentümer, die von der Inwertsetzung der Standorte enorm profitieren, denn die Besteuerung des Bodens ist ja minimal. (…) Seltsamerweise ist das bisher kaum jemandem bewusst.“ heise.de

    Zum Thema

    Aus den Regierungs- bzw. Wahlprogrammen der Parteien:

    Christlich Demokratische Union (CDU)/ Christlich-Soziale Union (CSU):

    „Wir wollen (mehr …)

  • Wie die Schuldenbremse zum Gesundheitsrisiko wird

    03.07.2017/EG aus der Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg

    Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: „Ländervorstoß für Klinikinvestitionen ist hoffnungsvoll aber nicht ausreichend“

    „Eigentlich seien die Kassen lediglich für die Betriebskosten wie etwa Gehälter der Mitarbeiter, Strom und Verbrauchsmaterialien zuständig, die bei der Krankenhausbehandlung anfallen. Krankenhausinvestitionen für neue Gebäude oder medizinisch-technische Großgeräte wie beispielsweise Computertomographen müssten laut Krankenhausgesetz die Länder finanzieren.

    Vielen Krankenhäusern bleibe deshalb keine andere Wahl, als selbst aus den laufenden Kosten Mittel für Investitionen zu erwirtschaften. „Wenn die Kliniken dazu beispielsweise das Pflegepersonal zu sehr ausdünnen oder aber finanzielle Argumente im Klinikalltag einen zu großen Raum einnehmen, dann geht das auf Kosten von Sicherheit und Qualität“, so der Kassenchef. „Wenn ab 2020 die Schuldenbremse für die Bundesländer voll gilt, wird es noch schwerer, das Geld für Klinikinvestitionen aufzubringen.“ ↗tk.de

  • Verteilung der Einkommen im Jahr 2013

    28.06.2017/EG aus dem Statistischen Bundesamt (destatis), Wiesbaden

    Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2013: Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE): 1,42 Billionen Euro (+ 32,7 % ggü. 2007 / + 13,2 % ggü. 2010)

    Zitat aus dem Bericht: „Der Gini-Koeffizient als Maß der Ungleichheit beträgt bei der festgesetzten Einkommensteuer 0,740 und liegt damit deutlich über dem beim GdE berechneten Wert von 0,533.“ Der Gini-Koeffizient nimmt einen Wert von 0 bei einer gleichmäßigen Verteilung und 1 bei maximaler Ungleichverteilung an.

    Im Jahr 2013 waren die festgesetzte Einkommensteuer sowie die Steuerpflichtigen wie folgt verteilt:

    Einkünfte / Anteil der festgesetzten Einkommensteuer in Prozent / Anteil der Steuerpflichtigen in Prozent

    • bis 15 Tsd. Euro / 0,7 Prozent / 33,2 Prozent
    • 15 bis 30 Tsd. Euro / 7,2 Prozent / 24,3 Prozent
    • 30 bis 50 Tsd. Euro / 18,0 Prozent / 21,9 Prozent
    • 50 bis 100 Tsd. Euro / 31,4 Prozent / 15,9 Prozent
    • 100 bis 375 Tsd. Euro / 20,3 Prozent / 4,5 Prozent
    • über 375 Tsd. Euro / 13,4 Prozent / 0,2 Prozent

    Den kompletten Bericht lesen Sie hier↗destatis.de.

  • Grunderwerbsteuer: Unternehmen bleiben weiter verschont

    22.06.2017/EG

    Kauf von Unternehmensanteilen in Höhe von unter 95 Prozent befreit weiter von der Grunderwerbsteuer / Rekordquote bei Investitionen der Versicherungsbranche in Immobilien

    Transaktionen von Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer – eigentlich. Das im Dezember 1982 in Kraft getretene Grunderwerbsteuergesetz befreit Unternehmen von der Grunderwerbsteuer, wenn der Anteil der Übernahme unter 95 Prozent liegt. Die Einnahmen aus dieser Ländersteuer (der Steuersatz reicht von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) summierten sich im Jahr 2015 auf über neun Milliarden Euro.

    Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag, die steuerliche Privilegierung von sogenannten ‘Share Deals‘ in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, wurde gestern im Finanzausschuss von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

    Beispiel: Ein ‘Share-Deal‘ sorgte beim Verkauf des 150 Meter hohen Frankfurter Eurotowers, dem ehemaligen Sitz der Europäischen Zentralbank und jetzigen Sitz der Europäischen Bankenaufsicht, dafür, dass dem Land Hessen 29 Millionen Euro Grunderwerbsteuer entgingen. Eine Familie, die in Hessen ein Haus für 300.000 Euro kauft, muss 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen. bundestag.de

    Ernst & Young Real Estate GmbH ‘Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz 2017‘: „Die geplante Immobilienquote der Teilnehmer zum Jahresende 2017 wird nach derzeitiger Planung – gemessen an Marktwerten – auf durchschnittlich 10,7 Prozent der Kapitalanlagen wachsen.“ ↗ey.com