05.09.2018/EG aus dem Verlag JUVE, Köln
Intra-EU-Einwand greift nicht / Dutzende ECT-Klagen gegen Länder wie Spanien, Italien und Tschechien stehen an
„Muss Deutschland den schwedischen Vattenfall-Konzern wegen des Atomausstiegs entschädigen? Die EU und die Bundesrepublik hatten Einwand dagegen erhoben, dass über diese Frage ein Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) entscheidet – und dies mit dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Frühjahr begründet. Nun hat das ICSID-Gericht diesen Einwand in einer umfangreich begründeten Entscheidung zurückgewiesen. Das ist nicht nur für das Vattenfall-Verfahren von Bedeutung – sondern für eine ganze Reihe von Investorenklagen im Energiesektor.“ ↗juve.de
Zum Thema
Die Argumente von Vattenfall lesen Sie hier ↗vattenfall.de.
Aktuelle Daten (Investitions-Streitfälle) aus dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) lesen Sie hier ↗icsid.worldbank.org.
Schiedsgerichte urteilen außerhalb rechtlicher Normen – George Kahale III, Schlichter in Schiedsgerichtsverfahren, über ein gefährliches Rechtssystem ↗zweitlese.de