Video-Tipp zur Abgasmanipulation: Bundesregierung verhindert Verbraucherrechte

26.04.2018/EG

Abgasmanipulation: ‚plusminus‘ berichtet über die Strategie der Bundesregierung, den betrogenen Automobilbesitzern das Recht auf Schadenersatz vorzuenthalten

Bereits im Jahr 2007 hat die EU die Verordnung 715/2007 erlassen. Darin sind im Artikel 13 die Sanktionen formuliert:

(1) Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße von Herstellern gegen die Vorschriften dieser Verordnung Sanktionen fest und treffen die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften bis zum 2. Januar 2009 mit und melden ihr unverzüglich spätere Änderungen.

(2) Zu den Arten von Verstößen, die einer Sanktion unterliegen, gehören folgende:

  • a) Abgabe falscher Erklärungen während der Genehmigungsverfahren oder Verfahren, die zu einem Rückruf führen;
  • b) Verfälschung von Prüfergebnissen für die Typgenehmigung oder die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge;
  • c) Vorenthaltung von Daten oder technischen Spezifikationen, die zu einem Rückruf oder einem Entzug der Typgenehmigung führen könnten;
  • d) Verwendung von Abschalteinrichtungen
    und
  • e) Verweigerung des Zugangs zu Informationen.“

Den Beitrag (7 Minuten) des ARD-Wirtschaftsmagazins ‘plusminus‘ sehen Sie hier ↗daserste.de.

Schiedsgerichte: Wenn die Bundesregierung das Recht privatisiert

25.04.2018/EG aus der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Siegfried Broß, ehemaliger Verfassungsrichter, über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen: „Politik würde von außen gesteuert, …“

„Die Gefahr durch Freihandelsabkommen für die Demokratie besteht letztlich in der Kombination von drei Elementen: Die regulatorische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten – in diesem Fall die EU und Kanada – ist aufgrund der Zusammensetzung der Gremien ein hervorragendes Instrument für Lobbyisten, um die parlamentarische Gesetzgebung vorzuprägen und zu steuern …“ ↗magazin-mitbestimmung.de

Angriff auf Syrien: Bundesregierung unterstützte Völkerrechtsbruch

21.04.2018/EG aus dem Wissenschaftlichen Dienst (WD) des Deutschen Bundestages, Berlin

WD: „Völkerrechtliche Repressalien (Gegenmaßnahmen in Form von militärischen Vergeltungsschlägen) gegen einen Staat sind grundsätzlich unzulässig“

„In ihrer völkerrechtlichen Bewertung unterscheiden sich die jüngsten Luftangriffe der Alliierten gegen syrische Chemiewaffeneinrichtungen vom 14. April 2018 nicht grundsätzlich von jenem Militärschlag, den die USA bereits im April 2017 im Alleingang gegen die syrische Luftwaffenbasis Schairat geführt hatte; auch die Militäroperation 2017 ist im Ergebnis einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet worden.“ bundestag.de

Bundeskanzlerin Merkel zu den Militärschlägen der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Syrien am 14.04.2018: „Wir unterstützen es, dass unsere amerikanischen, britischen und französischen Verbündeten als ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats in dieser Weise Verantwortung übernommen haben.“ ↗bundesregierung.de.

Ministerin Ursula von der Leyen am 14.04.2018: „Gemessen an der Abscheulichkeit des Chemiewaffenangriffs von Assad sind die Maßnahmen der drei Mitglieder des Weltsicherheitsrates, die ausdrücklich gegen die Chemiewaffen Assads gerichtet waren, verhältnismäßig und erforderlich.“ bmvg.de

Nachtrag am 26.04.2018 zum Thema:

Michael Lüders, Publizist, erläutert die (geostrategischen) Hintergründe des Krieges in Syrien (Video 53 Minuten) youtube.com.

Werbeblocker ist rechtens

19.04.2018/EG aus dem Bundesgerichtshof, Karlsruhe

Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter – Axel Springer Verlag hatte auf Unterlassung geklagt

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. bundesgerichtshof.de

Zum Thema

Informationen aus der Hauptversammlung der Axel Springer SE lesen Sie hier ↗axelspringer.de.

Kriegsrecht – ein (unzivilisierter) Anspruch auf Töten und Zerstören

16.04.2018/EG

Helmut Philipp Aust, Rechtswissenschaftler, zur rechtlichen Einordnung des militärischen Angriffs vor wenigen Tagen in Syrien durch Frankreich, Großbritannien und USA

„Die Bundesregierung betont gerne, dass Deutschland für eine regelbasierte internationale Ordnung stehe. Das völkerrechtliche Gewaltverbot ist ein zentraler Eckpfeiler dieser Ordnung. Es zu verteidigen sollte Anliegen der deutschen Bundesregierung sein – auch gegenüber den westlichen Verbündeten. Dabei muss sich die Bundesregierung nicht mit Russland gemein machen. Im Gegenteil: Die Glaubwürdigkeit der richtigen Politik der Nichtanerkennung der Annexion der Krim hängt auch davon ab, dass der Westen nicht mit zweierlei Maß misst. Ein Unrecht rechtfertigt dabei kein anderes. Russlands Politik in der Ukraine wird nicht dadurch völkerrechtskonform, dass westliche Staaten in Syrien ebenfalls gegen das Völkerrecht verstoßen. Die politische Überzeugungskraft einer Politik, die auf Einhaltung des Völkerrechts pocht, hängt aber davon ab, dass Doppelstandards möglichst vermieden werden.“ verfassungsblog.de

„Das Kriegsrecht ist ein Teil des Völkerrechts. Es sind Verträge, in denen genau steht, wie sich alle, die gegeneinander Krieg führen, im Krieg zu verhalten haben. Früher hat der König eines Landes bestimmt, ob er gegen ein anderes Land Krieg führt, um seine Ziele durchzusetzen. Das nannte man „Kriegsfreiheit“. Seit 1928 aber gilt das Kriegsverbot*. Damals haben mehrere Staaten in Paris einen Vertrag geschlossen, den im Laufe der Zeit immer mehr Staaten unterschrieben haben. Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten.“ ↗bpb.de

*Die elf Erstunterzeichner: Australien, Deutsches Reich, Großbritannien, Indien, Freistaat Irland, Italien, Kanada, Neuseeland, Tschechoslowakei, Südafrikanische Union und USA. wikipedia.org

Ergänzung am 18.04.2018

Dr. Assim Rahaibani, Leiter der Klinik in Douma:
„Ich war mit meiner Familie im Keller meines Hauses, dreihundert Meter von hier in der Nacht, aber alle Ärzte wissen, was passiert ist. Es gab eine Menge Granaten [von Regierungskräften] und Flugzeuge waren nachts immer über Douma – aber in dieser Nacht gab es Wind und riesige Staubwolken kamen in die Keller und Keller, in denen die Menschen lebten. Die Menschen kamen hier an und litten unter Sauerstoffmangel. Dann rief jemand an der Tür, ein „Weißer Helm“, „Gas!“, und eine Panik begann. Die Leute fingen an, sich gegenseitig mit Wasser zu überschütten. Ja, das Video wurde hier gedreht, es ist echt, aber was man sieht, sind Menschen, die an Hypoxie leiden – keine Gasvergiftung.“ independent.co.uk