Schlagwort: Recht

  • Kolonialismus: Die Mächtigen formulieren das Recht

    30.08.2018/EG aus dem Blog Blätter für deutsche und internationale Politik, Berlin

    Karina Theurer und Wolfgang Kaleck, beide Juristen, über die kolonialen Wurzeln des Völkerrechts

    „Das Völkerrecht in seiner eurozentrischen Prägung und hegemonialen Auslegung diente nicht nur während der Kolonialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts den wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen der europäischen Unternehmen und Kolonialstaaten, sondern es dient auch heute noch dazu, diese Verbrechen in rechtlicher Hinsicht zu verschleiern. Dafür steht exemplarisch das Beharren darauf, dass koloniale Sachverhalte nach der eigenen Interpretation des formal geltenden europäischen Rechts von damals, also nach dem sogenannten Grundsatz der Intertemporalität, beurteilt werden sollen. So wird selbst heute noch implizit auf die in das damalige Recht verwobene Vorstellung eines vorgeblich „natürlichen“ Zivilisierungsauftrags der Europäer und der damit einhergehenden rassistischen Abwertung von Nicht-Europäern zurückgegriffen.“ blaetter.de

    Zum Thema

    „Wenn EU-Recht und völkerrechtliche Investitionsschutzabkommen aufeinanderprallen und unterschiedliche Schutzstandards gelten, wem ist dann der Vorrang einzuräumen?“ ↗voelkerrechtsblog.org

    „Der Ökonom Hans Christoph Binswanger hat darauf hingewiesen, wie die private Geldschöpfung durch Banken nicht nur eine wachstums- und profitorientierte Wirtschaft befördert, sondern auch die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, da letztere in der Regel kostengünstiger sind als Arbeitskraft. In Zeiten von Austeritätspolitik wird Rohstoffausbeutung auch zur Sanierung öffentlicher Haushalte interessant…“ ↗voelkerrechtsblog.org

    „Das Verhältnis zwischen Globalisierung und zeitgenössischer Verfassungsentwicklung hat eine dunkle Seite. Viele Kosmopoliten sind der Globalisierung, unabhängigen Gerichten und dem Säkularismus weitaus mehr verpflichtet als robusten politischen Freiheiten, breit geteiltem wirtschaftlichem Wohlstand und robusteren Vorstellungen von Inklusivität.“ verfassungsblog.de

  • Rente: Sozialhilfeträger muss sachkundig beraten

    06.08.2018/EG aus dem Bundesgerichtshof, Karlsruhe

    Bundesgerichtshof urteilte zu Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage

    „Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten. Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt. Die Kompliziertheit des Sozialrechts liegt gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen. Die Beratungspflicht ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.“ bundesgerichtshof.de

    Zum Thema

    Teilzeit arbeiten und dazu eine Teilrente bekommen – das ist für viele ältere Arbeitnehmer seit Einführung der Flexirente attraktiv. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann das aber zu bösen Überraschungen führen, … ihre-vorsorge.de

  • Schiedsgerichte urteilen außerhalb rechtlicher Normen

    26.07.2018/EG aus dem Blog ‘Norbert Häring‘

    George Kahale III, Schlichter in Schiedsgerichtsverfahren, über ein gefährliches Rechtssystem:

    „Es sieht vordergründig so aus wie ein Rechtssystem, aber es sieht nur so aus. Es gibt keine harten, verlässlichen Regeln. Eingaben, Anträge, mündliche Vorträge, Beweisaufnahme und Verfahren haben kaum etwas mit dem gemein, was man in einem normalen Gerichtsverfahren sieht. Eingaben in Schlichtungsverfahren können Hunderte Seiten lang sein und gleichzeitig die ganze Bandbreite von rechtlichen, faktischen, technischen und wirtschaftlichen Problemen betreffen, sodass sie die Aufnahmekapazität auch des klügsten und kompetentesten Schlichters weit überfordern. Spekulation und schlampige Zeitungartikel gehen als Evidenz durch. Falschdarstellungen der Fakten und grobe Falschzitation von Autoritäten sind Legion. Wenn sie entdeckt werden, gibt es normalerweise keine Strafe.“ ↗norberthaering.de

  • BVerfG befasste sich auch mit der Meinungsbildung

    19.07.2018/EG aus dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Karlsruhe

    BVerfG verweist auch auf die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Gegengewicht zu den privaten Anbietern sowie zum Schutz der publizistischen Vielfalt:

    „(1) Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 <158 f.>; 74, 297 <324 f.>; 83, 238 <297 f.>; 90, 60 <90>; 114, 371 <388 f.>; 119, 181 <215 f.>; 136, 9 <29 Rn. 31>). Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten (vgl. BVerfGE 119, 181 <217>; 136, 9 <29 Rn. 31>).“ (Absatz 77)

    Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln. Auf dieser Basis kann und soll (mehr …)

  • Europäische Kommission verhängt 4,34 Mrd. Euro Buße gegen Google

    18.07.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

    Google hat Android (Betriebssystem für Mobilgeräte) zur Festigung der marktbeherrschenden Stellung (weltweiter Marktanteil: rund 80 %) seiner Suchmaschine benutzt

    Google muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen, da ihm ansonsten Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, drohen.

    Google hat

    • von allen Herstellern von Android-Geräten als Bedingung für eine Lizenzierung des App-Store von Google (Play Store) verlangt, die Anwendung („App“) Google-Suche und die Google-eigene Browser-App (Chrome) auf ihren Geräten vorzuinstallieren,
    • Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten, und
    • Hersteller, die Apps von Google auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, daran gehindert, auch nur einziges intelligentes Mobilgerät zu verkaufen, das über eine alternative, von Google nicht genehmigte Android-Version – einen sogenannten Android-Fork – betrieben wird.

    Die komplette Meldung lesen Sie hier ec.europa.eu.

    Zum Thema

    Zum Google-Konzern (Alphabet Holding) gehören u. a. Ads, Android, Chrome, Gmail, Maps, Search und YouTube. Die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2018 lesen Sie hier ↗abc.xyz

    Ergänzende Informationen über Google lesen Sie hier lobbypedia.de.