Schlagwort: Recht

  • Schiedsgerichte urteilen außerhalb rechtlicher Normen

    26.07.2018/EG aus dem Blog ‘Norbert Häring‘

    George Kahale III, Schlichter in Schiedsgerichtsverfahren, über ein gefährliches Rechtssystem:

    „Es sieht vordergründig so aus wie ein Rechtssystem, aber es sieht nur so aus. Es gibt keine harten, verlässlichen Regeln. Eingaben, Anträge, mündliche Vorträge, Beweisaufnahme und Verfahren haben kaum etwas mit dem gemein, was man in einem normalen Gerichtsverfahren sieht. Eingaben in Schlichtungsverfahren können Hunderte Seiten lang sein und gleichzeitig die ganze Bandbreite von rechtlichen, faktischen, technischen und wirtschaftlichen Problemen betreffen, sodass sie die Aufnahmekapazität auch des klügsten und kompetentesten Schlichters weit überfordern. Spekulation und schlampige Zeitungartikel gehen als Evidenz durch. Falschdarstellungen der Fakten und grobe Falschzitation von Autoritäten sind Legion. Wenn sie entdeckt werden, gibt es normalerweise keine Strafe.“ ↗norberthaering.de

  • BVerfG befasste sich auch mit der Meinungsbildung

    19.07.2018/EG aus dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Karlsruhe

    BVerfG verweist auch auf die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Gegengewicht zu den privaten Anbietern sowie zum Schutz der publizistischen Vielfalt:

    „(1) Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 <158 f.>; 74, 297 <324 f.>; 83, 238 <297 f.>; 90, 60 <90>; 114, 371 <388 f.>; 119, 181 <215 f.>; 136, 9 <29 Rn. 31>). Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten (vgl. BVerfGE 119, 181 <217>; 136, 9 <29 Rn. 31>).“ (Absatz 77)

    Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln. Auf dieser Basis kann und soll (mehr …)

  • Europäische Kommission verhängt 4,34 Mrd. Euro Buße gegen Google

    18.07.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

    Google hat Android (Betriebssystem für Mobilgeräte) zur Festigung der marktbeherrschenden Stellung (weltweiter Marktanteil: rund 80 %) seiner Suchmaschine benutzt

    Google muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen, da ihm ansonsten Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, drohen.

    Google hat

    • von allen Herstellern von Android-Geräten als Bedingung für eine Lizenzierung des App-Store von Google (Play Store) verlangt, die Anwendung („App“) Google-Suche und die Google-eigene Browser-App (Chrome) auf ihren Geräten vorzuinstallieren,
    • Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich die App Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallierten, und
    • Hersteller, die Apps von Google auf ihren Geräten vorinstallieren wollten, daran gehindert, auch nur einziges intelligentes Mobilgerät zu verkaufen, das über eine alternative, von Google nicht genehmigte Android-Version – einen sogenannten Android-Fork – betrieben wird.

    Die komplette Meldung lesen Sie hier ec.europa.eu.

    Zum Thema

    Zum Google-Konzern (Alphabet Holding) gehören u. a. Ads, Android, Chrome, Gmail, Maps, Search und YouTube. Die Geschäftszahlen für das erste Quartal 2018 lesen Sie hier ↗abc.xyz

    Ergänzende Informationen über Google lesen Sie hier lobbypedia.de.

  • Recht als Stabilisator der Ökonomie

    13.07.2018/EG aus dem VÖLKERRECHTSBLOG, Berlin

    Wouter Vandenhole, Rechtswissenschaftler, mit einem Plädoyer für eine von der herrschenden Lehre abweichende Lehre

    Im Zuge der Entkolonialisierungswelle nach dem Zweiten Weltkrieg entstand eine Rechts- und Entwicklungspraxis (L&D) sowie eine akademische Auslegung, hin zu einer überwiegend ökonomischen Orientierung.

    Nach einer Untersuchung durch David M. Trubek und Alvaro Santos lassen sich drei Denkrichtungen über die Rolle des Rechts identifizieren:

    • das Recht als Instrument des Staates,
    • das Recht als Instrument des Marktes und
    • das Recht als Regulator des Marktes.

    Den kompletten Beitrag lesen Sie hier ↗voelkerrechtsblog.org.

  • Syrien: Beteiligung von Russland ist völkerrechtskonform, von Israel und USA nicht

    11.07.2018/EG aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, Berlin

    Völkerrechtlichen Bewertung der russischen, amerikanischen und israelischen Beteiligung am Syrienkonflikt:

    Russland

    „Die russische Beteiligung am Syrienkonflikt beruht auf der ausdrücklichen Zustimmung des Assad-Regimes, die völkerrechtlich vertretungsbefugt ist. Insofern verletzt Russland nicht das Gewaltverbot nach Art. 2 Nr. 4 VN-Charta. Unter dem Gesichtspunkt des ‘ius ad bellum‘* ist die russische Beteiligung am Syrienkonflikt daher völkerrechtskonform.“

    USA

    „Die militärische Präsenz der USA in Syrien im Kampf gegen den ‘IS‘ ist unter dem Blickwinkel des Rechts auf Selbstverteidigung gegen nicht-staatliche Akteure völkerrechtlich umstritten und lässt sich mit abnehmender territorialer Präsenz des ‘IS‘ in Syrien immer weniger begründen.“

    Israel

    „Die Bewertung der israelischen Angriffe gegen syrische und iranische Stellungen sowie die Hisbollah erweist sich als völkerrechtlich problematisch. Die Faktenlage ist in vielen Fällen nicht hinreichend geklärt. Hinzu kommt, dass die völkerrechtlich vorgebrachten Rechtfertigungsgründe zum Teil umstritten sind.“

    Die komplette Bewertung lesen Sie hier bundestag.de.

    *ius ad bellum (lateinisch) – das Recht zum Krieg

    Nachtrag am 12.07.2018 zum Thema

    Elizabeth Tsurkov, Politologin und Journalistin, beschreibt die aktuelle Lage der syrischen Bevölkerung:

    „Gespräche mit Zivilisten in allen von Rebellen besetzten Gebieten Syriens zeigen, dass sie weitgehend als inkompetente und missbräuchliche Herrscher wahrgenommen werden, die es versäumen, Zivilisten mit Grundbedürfnissen, Dienstleistungen und Recht und Ordnung zu versorgen und ihren Machtvorteil zu ihrem persönlichen Vorteil auszunutzen. (mehr …)