19.04.2018/EG aus dem Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter – Axel Springer Verlag hatte auf Unterlassung geklagt
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. ↗bundesgerichtshof.de
Zum Thema
Informationen aus der Hauptversammlung der Axel Springer SE lesen Sie hier ↗axelspringer.de.