Angriff auf Syrien: Bundesregierung unterstützte Völkerrechtsbruch

21.04.2018/EG aus dem Wissenschaftlichen Dienst (WD) des Deutschen Bundestages, Berlin

WD: „Völkerrechtliche Repressalien (Gegenmaßnahmen in Form von militärischen Vergeltungsschlägen) gegen einen Staat sind grundsätzlich unzulässig“

„In ihrer völkerrechtlichen Bewertung unterscheiden sich die jüngsten Luftangriffe der Alliierten gegen syrische Chemiewaffeneinrichtungen vom 14. April 2018 nicht grundsätzlich von jenem Militärschlag, den die USA bereits im April 2017 im Alleingang gegen die syrische Luftwaffenbasis Schairat geführt hatte; auch die Militäroperation 2017 ist im Ergebnis einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet worden.“ bundestag.de

Bundeskanzlerin Merkel zu den Militärschlägen der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Syrien am 14.04.2018: „Wir unterstützen es, dass unsere amerikanischen, britischen und französischen Verbündeten als ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats in dieser Weise Verantwortung übernommen haben.“ ↗bundesregierung.de.

Ministerin Ursula von der Leyen am 14.04.2018: „Gemessen an der Abscheulichkeit des Chemiewaffenangriffs von Assad sind die Maßnahmen der drei Mitglieder des Weltsicherheitsrates, die ausdrücklich gegen die Chemiewaffen Assads gerichtet waren, verhältnismäßig und erforderlich.“ bmvg.de

Nachtrag am 26.04.2018 zum Thema:

Michael Lüders, Publizist, erläutert die (geostrategischen) Hintergründe des Krieges in Syrien (Video 53 Minuten) youtube.com.