EZB-Staatsanleihekaufprogramm ist kompetenzwidrig

05.05.2020/EG
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht moniert die getroffenen Maßnahmen zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die unterlassenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages

„Danach haben Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG verletzt, indem sie es unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018 nicht entgegen, da es im Hinblick auf die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires ergangen ist. Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung konnte der Senat dagegen nicht feststellen. Aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise sind nicht Gegenstand der Entscheidung.“

Das Urteil lesen Sie hier bundesverfassungsgericht.de.

Ergänzung am 06.05.2020:

Miguel Poiares Maduro, Rechtswissenschaftler an der School of Transnational Governance am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz. Maduro war 2013 bis 2015 stellvertretender Minister des Ministerpräsidenten und Minister für Regionalentwicklung in Portugal und von 2003-2009 Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof:

„Die Entscheidung ist auch im Hinblick auf den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts und das Verhältnis zwischen nationalen Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof von großer Bedeutung. Sie kann anderen Gerichten und auch nationalen Regierungen die Türen für eine offene Revolte öffnen. Dies wird insbesondere in euroskeptischen Ländern der Fall sein, die derzeit in rechtliche und politische Kämpfe um die Rechtsstaatlichkeit mit der Europäischen Union verwickelt sind.“ verfassungsblog.de

Wo Schulden sind, gibt es auch Guthaben

31.07.2019/EG
Quellen: Infosperber, Spiegel bei Bern / Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin / Internationaler Währungsfonds (IWF), Washington

EZB begrenzt Schaden für die Sparer / Wirtschaftserfolg konzentriert sich auf wenige

Werner Vontobel, Autor und Wirtschaftsjournalist, über einen wenig kommunizierten Wirkmechanismus der EZB:

„(…), die oben erwähnten 3100 Milliarden zusätzlichen Staatsschulden stammen nicht aus den «soliden» Ländern wie Deutschland oder Holland, sondern überwiegend aus Frankreich, Spanien, Italien, Portugal etc. Würde die EZB diese Schuldscheine nicht aufkaufen, würden deren Zinsen zwar rasant steigen, der Marktwert der Guthaben aber noch rasanter sinken. Das ist auch der Grund, warum es die Gläubiger der «Euro-Südstaaten» – vor allem deutsche Banken – vorgezogen haben, ihre Guthaben gegen einen Negativzins an die EZB abzutreten. So gesehen hat die EZB die Sparer eben gerade nicht enteignet, sondern sie hat deren Schaden begrenzt.“ infosperber.ch

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und Wirtschaftswissenschaftler an der Humboldt-Universität Berlin:

„Donald Trump wirft Deutschland wegen der riesigen Handelsüberschüsse Protektionismus vor. Der US-Präsident mag mit vielen seiner Behauptungen falsch liegen, mit dieser hat er jedoch recht. In seinem neuen Bericht zeigt der Internationale Währungsfonds (IWF) auf, dass Deutschland eine Investitionslücke von fast fünf Prozent der Wirtschaftsleistung, 150 Milliarden Euro jährlich, hat. Diese Überschüsse verschärfen nicht nur die globalen Ungleichgewichte, Deutschland selbst zahlt einen hohen Preis, da diese Gelder für Investitionen in Bildung, Innovation und Infrastruktur fehlen. Das schadet künftigen Generationen.diw.de

Internationaler Währungsfonds (IWF), Länderreport Deutschland:

„In den meisten der letzten zwei Jahrzehnte, als die Arbeitslosigkeit sank und die Exporte stiegen, blieb das Lohnwachstum hinterher und die Kaufkraft der Haushalte stagnierte, insbesondere bei den Niedriglohnbeziehern.
So nahm der Anteil des Volkseinkommens in Form von Gewinnen zu, die von Unternehmen einbehalten wurden, deren Eigentum sich stark auf die wohlhabendsten Haushalte konzentriert. Da diese Haushalte tendenziell einen größeren Teil ihres Einkommens sparen, stieg die private Ersparnis und der Leistungsbilanzüberschuss nahm zu.“ ↗imf.org

ZWEITLESE Blog vom 15.07.2019:

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland lag zum Ende des ersten Quartals 2019 bei 6,17 Billionen Euro bzw. rund 74 Tausend Euro je Einwohner (!). Das Immobilienvermögen privater Haushalte lag Ende 2017 bei 8,08 Billionen Euro bzw. rund 97 Tausend Euro je Einwohner (!). zweitlese.de

Wie die EZB Erfolgsmeldungen macht

04.08.2017/EG aus dem finanzpolitischen Blog von NORBERT HÄRING

Norbert Häring, Autor und Wirtschaftsjournalist, über Erfolgsmeldungen der EZB zu den baltischen Staaten

Passage aus dem genannten EZB-Bericht:
„Der außenwirtschaftliche Anpassungsprozess der baltischen Staaten wurde durch eine schmerzhafte, aber wirkungsvolle interne Abwertung unterstützt. Diese vergleichsweise schnelle Anpassung in den baltischen Staaten wurde unter anderem auch durch eine starke anfängliche Erholung des Beschäftigungswachstums im Zuge einer Anpassung der Arbeitskosten ermöglicht.“

„Übersetzung:
„Interne Abwertung“ = drastische Lohnsenkung;
„Anpassung der Arbeitskosten“ = drastische Lohnsenkung;
„unter anderem auch“ = eigentlich vor allem durch etwas anders, das mit den Lohnkürzungen zu tun hat, das wir aber nicht betonen wollen.
„anfängliche Erholung des Beschäftigungswachstums“ = die Erholung brach schnell ab, es erholte sich auch nur das Wachstum der Beschäftigung, nicht die Beschäftigung, und zwar von hohen Minusraten auf kleine Plusraten.“ ↗norberthaering.de

Niedrigzins: Bund, Länder und Gemeinden profitieren

28.07.2017/EG aus der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main

Deutsche Bundesbank: Niedrigzinsumfeld entlastet staatliche Haushalte

„Gemessen am Stand des Vorkrisenjahres 2007 kam es hierdurch zu einer Halbierung der Zinsausgaben““, heißt es im Monatsbericht. Betrug die durchschnittliche Verzinsung im Jahr 2007 etwa 4 Prozent, lag sie im Jahr 2016 nur noch bei knapp 2 Prozent. Allein im vergangenen Jahr betrug die mit dem aktuellen Schuldenstand ermittelte, gesamtstaatliche Ersparnis demnach 47 Milliarden Euro oder 1 ½ Prozent des deutschen BIP. Kumuliert erreichen die Zinsentlastungen nach 2007 eine Größenordnung von 240 Milliarden Euro. Von dieser Entlastung profitieren laut Monatsbericht sowohl der Bund als auch insbesondere hoch verschuldete Länder und Gemeinden. Letztere hätten im Vergleich zu einer gegenüber dem Jahr 2007 unveränderten Durchschnittsverzinsung demnach 17 Milliarden Euro im Jahr 2016 eingespart. „Die starke Entlastung hat damit die Konsolidierung der Länder- und Gemeindefinanzen erheblich unterstützt“, so der Bericht. ↗bundesbank.de

EZB widersteht Kritik

09.09.2016/EG aus dem Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), Halle

IWH-Präsident Prof. Dr. Reint E. Gropp: EZB widersteht ihren Kritikern und hält am Anleihekaufprogramm fest

“ … ein vorzeitiges Ende der Anleihekäufe würde kurzfristig die Probleme der europäischen Banken nicht etwa mildern, sondern vielmehr verschärfen. Es gehört zu einer der Absurditäten der aktuellen Debatte, dass gerade diejenigen Banken, die aktuell unter der Niedrigzinspolitik und dem Kaufprogramm der EZB leiden, eben auch genau diejenigen wären, die am stärksten von kurzfristig höheren Zinssätzen negativ betroffen wären.“ ↗iwh-halle.de

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