Medium für die zweite Meinung

  • „Armutsgefährdungsquoten für Personen im Ruhestand“

    11.11.2019/EG
    Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), Bremen

    BIAJ veröffentlicht Daten von EUROSTAT, dem statistischen Amt der EU, zu den „Armutsgefährdungsquoten* für Personen im Ruhestand“

    Nach Angaben des BIAJ und EUROSTAT entwickelte sich die „Armutsgefährdungsquote für Personen im Ruhestand“ in Deutschland von 14,4 Prozent im Jahr 2009 auf 18,2 Prozent im Jahr 2018 deutlich negativ. In Österreich zeigen die Daten eine andere Entwicklung: Im Nachbarland sank die Quote im gleichen Zeitraum von 17,2 Prozent auf 12,9 Prozent! biaj.de

    *Grenze: 60 Prozent des medianen Äquivalenzeinkommens nach Sozialleistungen

    Zum Thema

    Markus M. Grabka, Carsten Schröder, Timm Bönke, Forscher am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin, untersuchten die „Zukunft der kapitalgedeckten Alterssicherung in Deutschland – zwischen Staatsfonds und individuellem Vermögenskonto“: „Die bisher ergriffenen Anpassungen des Alterssicherungssystems werden also aller Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Gefahr von Altersarmut künftig zunehmen wird.“ diw.de (siehe Vierteljahresheft zur Wirtschaftsforschung, Band 88 (2019), Heft 1, Seite 6)
    Anmerkung der Radaktion: „Ergriffenen Anpassungen“ sind die Riester-Verträge sowie die betriebliche Altersvorsorge.

    Informationen zur Rente, aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, lesen Sie hier bmas.de.

    Die Entwicklung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern seit 1985 lesen Sie hier seniorenaufstand.de.
    Anmerkung der Redaktion: Vergleichen Sie diese Entwicklung („Verarmungskurve“) mit den Perioden der Regierungsverantwortung:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1982 bis 1998: CDU/CSU/FDP
    • 1969 bis 1982: SPD/FDP
    • 1966 bis 1969: CDU/CSU/SPD
    • 1963 bis 1966: CDU/CSU/FDP
    • 1949 bis 1963: CDU/CSU mit wechselnden Koalitionspartnern (FDP/DP/GB/BHE/FVP)
  • 982. Sitzung des Bundesrates

    09.11.2019/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 08. November 2019:

    TOP 5 Gesetz zur Nachunternehmerhaftung in der Logistikbranche
    Das Gesetz verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Der Bundestag hatte den Regierungsentwurf teilweise geändert, um Speditionsunternehmen von der Nachunternehmerhaftung auszunehmen. Bei ihnen sei die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund anderer Bestimmungen gewährleistet, heißt es zur Begründung. Ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen hatte der Bundestag jedoch die stationäre Bearbeitung von Paketen. Gemeint ist damit das Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren.
    Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

    TOP 6 Gesetz zur besseren Entlohnung der Pflegekräfte
    Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz ermöglicht dem Bundesarbeitsministerium, Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebrache für allgemeinverbindlich zu erklären.
    Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

    TOP 25 Bayern fordert härteres Vorgehen gegen Mietwucher
    Über eine Bundesratsinitiative möchte der Freistaat den derzeit geltenden Bußgeldrahmen von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppeln sowie die Anerkennung von Mietwucher erleichtern. Nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen ließe sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere liefe, begründet Bayern seinen Gesetzesantrag.
    Rechts-, Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss beraten Mitte November über die Anträge. Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommen die Vorlagen wieder auf die Plenartagesordnung – dann geht es um die mögliche Einbringung der Initiativen beim Bundestag.

    TOP 41 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen – Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822
    Ziel des Gesetzentwurfes ist es, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern, um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern. Dies liegt sowohl in Interesse Deutschlands als auch anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Vor dem Hintergrund immer ausgefeilterer Steuergestaltungen wird es für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union immer schwieriger, ihre Steuerbemessungsgrundlagen davor zu schützen, dass dem Grunde nach steuerpflichtige Gewinne durch Steuergestaltungen in ausländische Niedrig- oder Nullsatzjurisdiktionen verlagert werden. Durch die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten werden bei grenzüberschreitenden Strukturen die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt.
    Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 wird weiter verzögert. Die Stellungnahme des Bundesrates lesen Sie hier bundesrat.de.

    Die komplette Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

  • „Armut im Lebensverlauf“

    09.11.2019/EG
    Quelle: Arbeiterwohlfahrt (AWO), Berlin

    Langzeitstudie Kinderarmut: AWO fordert Paradigmenwechsel in der Armutsbekämpfung

    „Familien müssen weiter gestärkt werden. Die Bereitschaft, dauerhaft füreinander Verantwortung zu übernehmen, Sorge zu tragen und Zuwendung zu schenken, darf kein Armutsrisiko sein. Die Vielfalt von Familienformen muss dabei voll anerkannt und berücksichtigt werden. Die Rolle, die Familien für das Aufwachsen eines Kindes haben, ist zentral. Es geht darum, sowohl Mütter als auch Väter unabhängig von der Familienform so auszustatten und in die Lage zu versetzen, dass sie ein gelingendes Aufwachsen für ihre Kinder bereitstellen können. Neben der bereits ausgeführten monetären Ausstattung sowie außerfamiliärer Betreuungsinfrastruktur, ist die Arbeit gemein-sam mit den Familien ein essentieller Beitrag gegen Kinder- und Jugendarmut.“ ↗awo.org

    Hintergrund: Die AWO-ISS-Langzeitstudie stützt sich auf die wissenschaftliche Begleitung von Kindern aus AWO-Kitas über einen Zeitraum von 22 Jahren.

  • Buchtipp: Über Volkssouveränität

    08.11.2019/EG

    Ingeborg Maus: Über Volkssouveränität
    Elemente einer Demokratietheorie

    Sachbuch (Demokratie, Gesellschaft)

    Das gegenwärtige Wiederaufblühen basisdemokratischer Forderungen verleiht einer Theorie der Volkssouveränität besondere Aktualität. Ingeborg Maus’ Konzeption einer »Demokratisierung der Demokratie« verteidigt die gesetz- und verfassunggebende Gewalt des Volkes gegen Staatsapparate, die sich zunehmend aus der Gesetzesbindung befreien und so jeder demokratischen Kontrolle entziehen. Darüber hinaus vertritt sie eine weitgehende Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen an die gesellschaftliche Basis. Das Prinzip der Volkssouveränität wird im Hinblick auf heutige Bedingungen konkretisiert: Eine Analyse der Parzellierung der Gesellschaft und der Fragmentierung des politischen Entscheidungssystems zeigt, daß für eine Realisierung von Volkssouveränität neuer Bedarf und neue Chancen bestehen. (mehr …)

  • Video-Tipp: „Die Anstalt“ vom 05. November 2019

    07.11.2019/EG
    Quelle: Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), Mainz

    Geschichtsunterricht von und mit den ‘Historikern‘ Max Uthoff und Claus von Wagner zum Thema Wiedervereinigung und Treuhandanstalt

    Die faktenreiche Sendung sehen Sie hier zdf.de und die Fakten dazu hier zdf.de.

    Zum Thema

    Ergänzende Informationen zur Transformation „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums“ zur Treuhandanstalt, Anstalt des öffentlichen Rechts, lesen Sie hier bpb.de.

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