Kosten des Deutschen Bundestages

19.11.2019/EG
Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

Informationen zur Entwicklung des Einzelplans 02 „Deutscher Bundestag“ / Im 19. Bundestag sitzen 709 Abgeordnete

Für das Jahr 2020 veranschlagt der Deutsche Bundestag Ausgaben für

  • die Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestages in Höhe von 941,0 Millionen Euro (+ 3,0 %),
  • die Verwaltung des Deutschen Bundestages (Bundestagsverwaltung) in Höhe von 65,4 Millionen Euro (+ 4,9 %),
  • den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in Höhe von 4,5 Millionen Euro (- 1,6 %),
  • die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments in Höhe von 7,5 Millionen Euro (+ 2,6 %) und
  • die Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Höhe von 3,3 Millionen Euro (+ 0,2 %).

Den kompletten Bericht über den „Einzelplan 02“ lesen Sie hier ↗bundesrechnungshof.de.

Ergänzende Informationen zu Tätigkeiten und Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten und weiterführende Daten lesen Sie hier bundestag.de.

Zum Thema

Am 16. Oktober 2019 stellte die AfD einen Antrag auf Änderung des Bundeswahlgesetzes, den Bundestag von jetzt 709 Abgeordneten auf die „gesetzlich vorgesehene Zahl von 598“ zu reduzieren. bundestag.de
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) vom 13. November 2019: Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. bundestag.de.

Am 06. November 2019 stellten die Parteien FDP, DIE LINKE sowie das BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN, einen Antrag auf Änderung des Bundeswahlgesetzes, den Bundestag von jetzt 709 Abgeordneten auf 630 Sitze zu reduzieren. bundestag.de