19.11.2019/EG
Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn
Informationen zur Entwicklung des Einzelplans 02 „Deutscher Bundestag“ / Im 19. Bundestag sitzen 709 Abgeordnete
Für das Jahr 2020 veranschlagt der Deutsche Bundestag Ausgaben für
- die Abgeordneten und Fraktionen des Deutschen Bundestages in Höhe von 941,0 Millionen Euro (+ 3,0 %),
- die Verwaltung des Deutschen Bundestages (Bundestagsverwaltung) in Höhe von 65,4 Millionen Euro (+ 4,9 %),
- den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages in Höhe von 4,5 Millionen Euro (- 1,6 %),
- die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments in Höhe von 7,5 Millionen Euro (+ 2,6 %) und
- die Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Höhe von 3,3 Millionen Euro (+ 0,2 %).
Den kompletten Bericht über den „Einzelplan 02“ lesen Sie hier ↗bundesrechnungshof.de.
Ergänzende Informationen zu Tätigkeiten und Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten und weiterführende Daten lesen Sie hier ↗bundestag.de.
Zum Thema
Am 16. Oktober 2019 stellte die AfD einen Antrag auf Änderung des Bundeswahlgesetzes, den Bundestag von jetzt 709 Abgeordneten auf die „gesetzlich vorgesehene Zahl von 598“ zu reduzieren. ↗bundestag.de
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) vom 13. November 2019: Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. ↗bundestag.de.
Am 06. November 2019 stellten die Parteien FDP, DIE LINKE sowie das BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN, einen Antrag auf Änderung des Bundeswahlgesetzes, den Bundestag von jetzt 709 Abgeordneten auf 630 Sitze zu reduzieren. ↗bundestag.de