Medium für die zweite Meinung

  • Der niedrigste Wert für eine Stunde Arbeitsleistung

    01.07.2020/EG
    Quelle: Mindestlohn-Kommission, Berlin

    „Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:“

    • 9,50 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.01.2021,
    • 9,60 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.07.2021,
    • 9,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.01.2022 und
    • 10,45 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.07.2021*.

    Begründung der Kommissionsmitglieder:

    „Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung…“ mindestlohn-kommission.de

    Zum Thema

    Aus der gemeinsamen Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK, ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI, ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung) anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020:
    „(…). Dass die Bilanz des Mindestlohns trotzdem eher gemischt ausfällt, liegt vor allem daran, dass er bis heute sein grundlegendes Versprechen eines existenzsichernden Lohnniveaus für alle Beschäftigten nicht hat einlösen können (s. a. Herzog-Stein et al. 2018)…“ boeckler.de (Seite 2)

    *Korrektur am 02.07.2020: Die Jahreszahl 2021 ist falsch. Richtig ist das Jahr 2022!

  • Neuregelungen

    01.07.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Neuregelungen zum 01. Juli 2020:

    Konjunkturpaket
    Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent bis 31.12.2020. Einmaliger Kinderbonus in Höhe von 300 Euro abzüglich Steuer (Sozialleistungen sollen nicht angerechnet werden). Verdoppelung des Steuerfreibetrages für Alleinerziehende. Unterstützung von Unternehmen durch verbesserte steuerliche Verlustrücktragungen für 2020 und 2021, verbesserte Abschreibungsoptionen und einer Verdoppelung der Forschungsförderung.

    Sexuelle Selbstbestimmung
    Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen schützt Menschen vor Therapien gegen Homosexualität. Es verbietet sogenannte Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Verstöße gelten als Straftat. Auch die Werbung für solche Behandlungen wird sanktioniert. Ausgenommen sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie. Das Gesetz ist am 24. Juni in Kraft getreten.

    Beschäftigte in Behindertenwerkstätten
    Die Bundesregierung stellt den Integrationsämtern in diesem Jahr einmalig 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit werden die Entgelteinbußen von Beschäftigten mit Behinderungen zumindest teilweise kompensiert. Corona-bedingt sind die Behindertenwerkstätten oft geschlossen. Durch die finanzielle Hilfe wird vermieden, dass die Beschäftigten dort allein auf die Grundsicherung angewiesen sind. Die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten.

    Renten
    Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum 01. Juli in den alten Ländern um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent.

    Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung
    Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt nun rückwirkend zum 30. März in Kraft. bundesregierung.de

    Sicherheit für Radfahrer
    Für neue Lang-LKW sind Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 01. Juli 2020 Pflicht. Abbiegeassistenten helfen, schwere Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen zu verhindern. Deshalb müssen bis zum 1. Juli 2022 auch alte Lang-Lkw nachgerüstet sein. ↗bmvi.de

    LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
    Um den Reiseverkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gilt auch in diesem Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August 2020 bundesweit die Ferienreiseverordnung. Sie weitet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aus. Laster über 7,5 Tonnen dürfen auch samstags die Autobahnen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht befahren. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern. ↗bmvi.de

    Zuckerzusatz in Tees für Säuglinge und Kleinkinder
    Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen künftig keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten enthalten. Auf Verpacken werden bald entsprechende Hinweise stehen. Eine entsprechende Verordnung ist am 29. Mai in Kraft getreten.

    Weichmacher
    Ob Schwimmhilfen, Lacke, Bodenbeläge oder Plastikgeschirr: Diese Produkte erhalten durch Phthalat-Weichmacher ihre elastischen Eigenschaften. Für vier der Weichmacher gilt ab 7. Juli 2020 nur noch ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, weil sie die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken.

  • Leistungsträger werden unterdurchschnittlich entlohnt

    30.06.2020/EG
    Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    DIW-Forscher untersuchten systemrelevante Berufe: Entlohnung unverzichtbarer Berufe in der Corona-Krise unterdurchschnittlich

    „(…). Gemessen am Einkommen erfährt eine deutliche Mehrheit der systemrelevanten Beschäftigten eine nur unterdurchschnittliche finanzielle Wertschätzung. Hinzu kommt noch, dass viele dieser Berufsgruppen, vor allem der „ersten Stunde“, von akutem Personalmangel betroffen sind, was die gesundheitlichen Risiken und körperlichen Belastungen für die Beschäftigten in diesen Bereichen noch erhöht. Neben einem verantwortungsvollen Umgang mit diesem Fachkräftemangel sind unter anderem eine bessere Entlohnung und tarifvertragliche Absicherung für prekär beschäftigte systemrelevante Angestellte nötig. Die aktuelle Situation zeigt, dass eine Debatte über die Rolle der Daseinsfürsorge in Deutschland überfällig ist. Die Corona-Krise hat vor Augen geführt, dass bestimmte Berufsgruppen zu den unverzichtbaren Kräften des gesellschaftlichen (Über-)Lebens gehören. Aus diesem Konsens sollten nun konkrete Maßnahmen entstehen, die zu einer höheren Entlohnung, besseren Arbeitsbedingungen und einer allgemeinen Aufwertung dieser Berufsgruppen beitragen.“ diw.de

    Leistungsträger: „jemand, der durch die eigene Leistung entscheidend zu einer Gesamtleistung, zu einem Gesamterfolg beiträgt“. (Quelle: Duden)

  • Buchtipp: Diktator werden

    26.06.2020/EG

    Frank Dikötter: Diktator werden
    Populismus, Personenkult und die Wege zur Macht

    Sachbuch (Demokratie, Gesellschaft, Politik)

    „Anhand der Biographien der rücksichtslosesten Gewaltherrscher zeigt Frank Dikötter, dass kein Diktator einzig durch Terror und den allgegenwärtigen Schrecken seine Herrschaft festigen kann. Gerade der Vergleich der ausgefeilten Techniken der Macht zeigt, wie es den brutalen Despoten stets gelang, ihre Völker zu verführen und so zu tun, als wäre der Zwang in Wirklichkeit Zustimmung. Unermüdlich arbeiteten sie an ihrer Selbstdarstellung und suchten die Verherrlichung und Glorifizierung durch die Bevölkerung. Das gesamte 20. Jahrhundert hindurch jubelten Hunderte Millionen Menschen Hitler, Stalin, Mussolini u. v. a. m. zu, selbst wenn diese sie unterjochten und versklavten. Eindringlich beschreibt und entlarvt Frank Dikötter die ebenso abstoßenden wie wirkungsvollen Verführungskünste, die die Macht der Diktatoren langfristig festigen und erhalten – mitunter sogar über deren Tod hinaus. Doch dieser Personenkult ist kein überholtes Phänomen der Vergangenheit, vielmehr bildet er das Herz der Tyrannei – bis in die Gegenwart.“ (mehr …)

  • ‘Krankheitserreger‘ in der Gesundheitspolitik II

    25.06.2020/EG
    Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen

    Anna Werbeck, Wirtschaftswissenschaftlerin am RWI, Ansgar Wübker, Wirtschaftswissenschaftler an der Ruhr-Universität in Bochum, und Nicolas R. Ziebarth, Wirtschaftswissenschaftler an der Cornell University in Ithaca/USA, erforschten die Terminvergabe von Facharztpraxen für Krankenversicherte

    Für die Studie fragte eine Testperson einem standardisierten Protokoll folgend telefonisch Termine für Allergietests, Hörtests und Magenspiegelungen bei 991 Facharztpraxen in 36 deutschen Landkreisen an, wobei jede Praxis im Abstand von einigen Wochen zweimal von der gleichen Testperson angerufen wurde. Der zufällig zugewiesene Versicherungsstatus wurde dabei immer genannt. Das Feldexperiment fand zwischen April 2017 und Mai 2018 statt.

    Die wichtigsten Erkenntnisse:

    • „85 Prozent aller fiktiven Patientinnen und Patienten bekamen einen konkreten Termin angeboten. Die Wahrscheinlichkeit, einen Termin zu erhalten, war bei Privatversicherten jedoch sieben Prozent höher als bei gesetzlich Versicherten.“
    • „Wenn ein Termin angeboten wurde, mussten gesetzlich Versicherte im Durchschnitt 25 Tage auf den Termin warten, bei Privatversicherten betrug die Wartezeit nur 12 Tage.“
    • „Bei Magenspiegelungen und Allergietests, bei denen die Vergütungsunterschiede zwischen Privat- und gesetzlich Versicherten am größten sind, war die Differenz in der Wartezeit besonders groß. Auch für einen Hörtest, bei dem die die Preisunterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Behandlungen deutlich geringer sind, erhielten Privatversicherte schneller einen Termin, der Unterschied war jedoch deutlich geringer.“
    • „In der Frage, ob überhaupt ein Termin angeboten wurde, bestand nur bei Magenspiegelungen und Allergietests ein signifikanter Unterschied. Für einen Hörtest bekamen alle Patienten gleich häufig einen Termin angeboten.“
    • „Die Ungleichbehandlung bei den Wartezeiten war in Städten und Kreisen mit hoher Bevölkerungsdichte tendenziell größer als in ländlichen Kreisen. Die Unterschiede scheinen in Ostdeutschland etwas geringer zu sein als in Westdeutschland.“

    Zum Thema

    Bernd Hontschik, Chirurg und Kolumnist bei der Frankfurter Rundschau:
    „(…). Deutschland ist also das einzige Land weit und breit, das einem Zehntel seiner Bevölkerung die Möglichkeit einräumt, sich mit der privaten Krankenversicherung aus dem Solidarsystem zu verabschieden. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. (…). Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen und der Beamtenbund malen das große Arztpraxissterben an die Wand, wenn den Ärzt*innen die privaten Einnahmen wegbrechen. Aber die ärztlichen Einkommen wären in keinerlei Gefahr, denn bislang Privatversicherte würden stattdessen sogleich entsprechende Zusatzversicherungen abschließen. Eine Illusion sollte man aber nicht haben: Mit der Abschaffung der Zwei-Klassen-Krankenversicherung wird man die Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin nicht erreichen. Dazu müsste man zuerst die Klassengesellschaft abschaffen.“ ↗hontschik.de

    Bertelsmann-Studie: Wären alle Bundesbürger gesetzlich versichert, könnten die Beitragssätze der Krankenkassen um 0,7 bis 0,2 Prozentpunkte sinken
    „Im dualen System der deutschen Krankenversicherung können sich Privatversicherte dem solidarischen Risikoausgleich entziehen. Dies geht zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Denn Privatversicherte verdienen nicht nur deutlich besser, sie sind im Durchschnitt auch gesünder als gesetzlich Versicherte. Würden alle Versicherten in die GKV einbezogen, könnten die Beiträge spürbarsinken. Zudem würde dies den sozialen Zusammenhalt stärken.“
    Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung: „Der durchschnittliche GKV-Versicherte zahlt jedes Jahr mehr als nötig, damit sich Gutverdiener, Beamte und Selbstständige dem Solidarausgleich entziehen können. Das ist der Preis dafür, dass sich Deutschland als einziges Land in Europa ein duales Krankenversicherungssystem leistet.“
    bertelsmann-stiftung.de

    Die Kritik des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) lesen Sie hier ↗pkv.de.

    Die Kritik der Bundesärztekammer lesen Sie hier bundesaerztekammer.de.

    Der politisch benutzte Begriff „Zwei-Klassen-Medizin“ teilt Krankenversicherte in zwei Kategorien: in gesetzlich Krankenversicherte und in privat Krankenversicherte. Die tatsächliche Ungleichheit ist vielfältiger. Medizinische Leistungen werden beansprucht

    • mit Hilfe einer gesetzlichen Krankenversicherung;
    • mit Hilfe einer gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung mit einer privaten Krankenzusatzversicherung;
    • mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung mit Basisleistungen;
    • mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung mit individuellen Zusatzleistungen;
    • ohne Hilfe einer Krankenversicherung aufgrund finanzieller Unabhängigkeit (medizinische Leistungen werden bei Bedarf weltweit in Anspruch genommen) sowie
    • ohne Hilfe einer Krankenversicherung aufgrund fehlender finanzieller Mittel bzw. nicht greifender (gesetzlicher) Absicherung oder Hilfsleistungen.

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